Atommüll-Kommission zwischen Plan und Wirklichkeit: Am Ende nur ein Zwischenbericht?
Von einer „Neuen Herausforderung“ für die Atommüll-Kommission spricht die Süddeutsche nach der gestrigen Sitzung in Berlin. Für Klaus Brunsmeier vom BUND gerät die Kommission immer mehr in die Enge: der bisherige Zeitplan bis zum 31. Juni 2016 war schon vor der Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms der Bundesregierung nicht mehr einhaltbar. Jetzt könne man sich von dem Termin endgültig verabschieden. Der Kommissionsbericht könne möglicherweise nur ein Zwischenbericht sein, stellt SPD-Umweltpolitiker Matthias Miersch fest und auch Michael Müller, einer der beiden Kommissionsvorsitzenden benutzt inzwischen dieses Wort. Nach der Vorstellung des NaPro durch den Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth betonen Hubertus Zdebel von den Linken ebenso wie der BUND und Stefan Wenzel, Niedersachsens Grüner Umweltminister: Man habe frühzeitig – wie auch viele andere Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen – darauf verwiesen, dass eine isolierte Betrachtung nur der hochradioaktiven Abfälle nicht reichen würde. Jetzt holt die Realität die Kommission ein.
Auch über ein Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll aus Forschung und Versuchs-Reaktoren beriet die Kommission – ohne einen Beschluss zu fassen. Als wäre diese Themenpalette noch nicht genug, gab es auch noch eine umfangreiche Anhörung zu Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten.
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Dokumentation: Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) will sich künftig verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, ob schwach und mittel radioaktive Abfälle gemeinsam mit hoch radioaktiven Abfallstoffen in einem Endlager gelagert werden können. Bei der Sitzung am Montag, 14. September 2015, unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser wurde allerdings deutlich, dass bis zum regulären Ende der Kommissionsarbeit im Juli 2016 kein Kriterienkatalog für ein solches Kombi-Endlager vorliegen wird. Einen formellen Beschluss fasste die Kommission am Vormittag nicht.
Nationales Entsorgungsprogramm
Hintergrund ist das vom Bundeskabinett auf Grundlage einer EU-Richtlinie beschlossene „Nationale Entsorgungsprogramm“ (Napro). In diesem ist vorgesehen, dass neben hoch radioaktiven Abfällen aus den Kernkraftwerken und der Wiederaufbereitung auch schwach und mittel radioaktive Abfälle aus dem havarierten Atommülllager Asse sowie jene Stoffe, die nicht in dem bereits genehmigten Endlager Konrad gelagert werden dürfen, bei der Endlagersuche berücksichtigt werden sollen.
Im Vorfeld der Kommissionssitzung hatten Wissenschaftler aus den Reihen der Endlagerkommission öffentlich Zweifel an diesem Vorhaben geäußert, was zu Unmut beim Bundesumweltministerium geführt hatte.
„Keine Vorfestlegung der Bundesregierung“
Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, konkretisierte während der Sitzung, dass das Napo keine „Vorfestlegung“ der Bundesregierung sei. Vielmehr solle die Kommission in ihrer Arbeit zu Kriterien und Verfahren der Endlagersuche auch diese Abfallarten „reflektieren“ und darlegen, ob und unter welchen Bedingungen die Lagerung von schwach und mittel radioaktivem Atommüll in einem Kombi-Endlager möglich ist.
Kommissionsmitglied Michael Sailer, der sich im Vorfeld kritisch über diese Planung geäußert hatte, verwies darauf, dass aus technisch-wissenschaftlicher Sicht vor allem Unkenntnis über die Eigenschaften der zu lagernden schwach und mittel radioaktiven Abfälle problematisch sei. Vor diesem Hintergrund sei es nicht möglich, einen Kriterienkatalog für ein Kombi-Endlager der verschiedenen Abfallarten aufzustellen.
„Kriterienkatalog erarbeiten“
Sailer schlug vor, weiter an dem Kriterienkatalog für ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall zu arbeiten. Dafür liege die Grundlage bereits vor. Das hieße aber nicht, die anderen Abfallarten nicht zu behandeln oder die Diskussion aufzuschieben, bis Erkenntnisse über die Eigenschaften vorliegen. Die Kommission könne vielmehr darstellen, welche Bedingungen die anderen Abfälle erfüllen müssten, um nicht schädlich auf die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle zu wirken.
Dieser Vorschlag stieß in der Diskussion im Grundsatz auf Zustimmung. Uneinigkeit zeigte sich indes in der Frage, ob vor diesem Hintergrund der Zeitplan der Kommission noch einzuhalten ist. Geplant ist aktuell, dass bis April 2016 ein diskussionsfähiger Entwurf des Abschlussberichts vorliegen soll, der dann in die Öffentlichkeit gebracht werden soll. Im Juli 2016 soll der Bericht dann abgeschlossen werden.
„Zeitplan nicht mehr einzuhalten“
Zweifel äußerte unter anderem Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Zeitplan sei nicht mehr einzuhalten. Das Napo stelle die Kommission nicht nur im Hinblick auf die Abfallarten vor neue Herausforderungen.
Andere Kommissionsmitglieder, etwa Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Bruno Thomauske, lehnten eine Verlängerung ab. Auch Michael Sailer sah dafür keinen Bedarf, sofern die Abfalleigenschaften nicht vorlägen. Dies werde aber noch dauern. Vielmehr müssten sich andere Strukturen zu einem späteren Zeitpunkt damit beschäftigen. (scr/14.09.2015)
Liste der zur Anhörung geladenen Sachverständigen
- Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (Thema: Bürgerbeteiligung bei der Netzintegration erneuerbarer Energien und beim Netzausbau)
- Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau, Bundesnetzagentur (Thema: Bürgerbeteiligung beim Netzausbau)
- Prof. Dr. Wolf Schluchter, IST GmbH (Gesellschaft für angewandte Sozialwissenschaft und Statistik), Ebertsheim (Thema: Erfahrungen mit der Triplex-Methode bei Windkraftprojekten und Schlüsse daraus für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Endlagersuche)
- Dr. Thomas Prader, Rechtsanwalt und Mediator, Wien (Thema: Das Mediationsverfahren des Flughafens Wien)
- Thomas Norgall, Naturschutzreferent des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hessen (Thema: Erfahrungen mit Mediationsverfahren am Beispiel des Flughafens Franfkurt und des Runden Tisches Werraversalzung)
- Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner, Generaldirektor der Europäischen Raumfahrtbehörde ESA, zuvor Vorstandsvorsitzender des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) (Thema: Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten am Beispiel des Ausbaus des Flughafens Frankfurt)
- Dr. Frank Claus, Geschäftsführer der IKU GmbH Dortmund, Dialoggestalter (Thema: Dialog, Moderation und Bürgerbeteiligung bei umstrittenen Großprojekten)
Der BUND über die Sitzung gestern:
Bericht vom Treffen der Atommüll-Kommission am 14. September 2015
Im Mittelpunkt der Kommissionssitzung standen die Diskussion um die neuen Herausforderungen für die Kommission, die sich aus dem nationalen Entsorgungsplan der Bundesregierung ergeben, die Diskussion über ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle und die Anhörung zu „Erfahrungen aus Großprojekten“.
1. Auswirkung des NaPro auf die weitere Arbeit der Kommission
Der BUND hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass der Arbeitsauftrag der Kommission eine Reihe blinder Flecken enthält. Der Umgang damit wird für die Qualität und Glaubwürdigkeit des Arbeitsergebnisses von entscheidender Bedeutung sein. Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) hat das BMUB eine dankenswerte Konkretisierung durchgeführt. Unteranderem geht es darum, dass zusätzlich zu dem hochradioaktiven Müll auch untersucht werden soll, ob weiterer Atom-Müll (etwa aus der Asse und aus der Urananreicherung) in das neue Atommüll-Lager mit eingelagert werden kann. Die AG 3 der Kommission fühlt sich damit überfordert, während das BMUB auf eine Klärung drängt. Der BUND hat sich dafür eingesetzt, diese Probleme jetzt nicht zwischen Kommission und BUMB hin- und her zu schieben, sondern die Relevanz für die Arbeit der Kommission konkret zu prüfen und festzulegen, welchen Beitrag zur Lösung der aufgezeigten Probleme die Kommission bis zum Ende ihrer Arbeit leisten kann bzw. auszuweisen, welche Probleme sich ggfs. darüber hinaus ergeben können und in welcher Zeit das zu leisten wäre. Dazu haben wir auch im Vorfeld ein Papier vorgelegt.
In der Kommissionssitzung wurde das Thema mit Staatssekretär Flasbarth aus dem BMUB diskutiert. Klar wurde dabei, dass die Kommission sich mit dieser Frage intensiv auseinandersetzen muss. Unklar blieb, in welchem Umfang das überhaupt zu leisten ist. Erstmals wurde in der Kommission offen über die Forderung des BUND nach einer Verlängerung der Arbeitszeit diskutiert. Dies scheint nicht mehr unmöglich zu sein. Außerdem wurde von Matthias Miersch (SPD) vorgeschlagen, dass der Bericht der Kommission nur ein „Zwischenbericht“ sein könnte.
Es wurde vereinbart, dass sich jetzt alle drei Arbeitsgruppen mit der neuen Herausforderung beschäftigen und dass die Kommission auf der Sitzung im Oktober einen konkreten Beschluss dazu fasst.
2. „generelles Exportverbot“
Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Evaluierung, Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper, hatten der Kommission einen Beschlussvorschlag für ein generelles Exportverbot vorgelegt. Das Verbot würde auch Forschungsreaktoren betreffen und auch klarstellen, dass der Müll aus dem AVR Jülich nicht exportiert werden darf. Dieser Vorschlag wurde von den Vertretern der AKW-Betreiber als zu weitgehend eingestuft, sie forderten ein nur „grundsätzliches“ Exportverbot. Da einigen Kommissionsmitgliedern die Verschickung der Beschlussvorlage am Freitag vor der Kommissions-Sitzung zu kurzfristig war, wurde die Entscheidung auf die nächste Kommissionssitzung verschoben.
3. Anhörung „Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Großprojekten“
Die Kommission hatte dazu eine ganze Reihe von Experten eingeladen. Besonders empfehlenswert sind die Vorträge von Dr. Thomas Prader zum erfolgreichen Mediationsverfahren „Flughafen Wien“ und von Thomas Norgall (BUND Hessen) zu den negativen Erfahrungen mit den Verfahren „Flughafen Frankfurt“ und „Runder Tisch Kali und Salz“. Beide Vorträge betonen, dass die Ergebnisse solcher Verfahren verbindlich und einklagbar sein müssen. Der BUND sieht dies als einen wichtigen Punkt für die Weiterentwicklung der Beteiligung im StandAG.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Runde wurde Herr Hagedorn (Demos) als neuer „Beteiligungsmanager“ der Kommission vorgestellt. Als erstes hat er einen Zeitplan für die verschiedenen geplanten Beteiligungsformate erstellt. Diese Übersicht macht deutlich, dass sich die Kommission an ihren sehr engen Zeitplan zur Erstellung eines Berichtsentwurfes halten muss, damit eine öffentliche Diskussion darüber möglich sein kann. Auch dieser Punkt spricht dafür, eine Verlängerung der Arbeitszeit offen zu diskutieren.
5. Anhörung Rückholbarkeit
Für die nächste Kommissionsitzung am 2. Oktober wurde eine Anhörung zum Thema „Rückholbarkeit“ beschlossen.
Was ist Napo?
Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ wird Napro abgekürzt.