Vattenfall: 4,7 Mrd Euro Schadensersatzklage in Washington – EU-Kommission mischt sich ein

„Vattenfall führt schon jetzt vor, was TTIP für die deutschen Steuerzahler an Risiken mit sich bringt“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linken-Bundestagsfraktion. „Die EU täte jetzt gut daran, Vattenfall Grenzen aufzuzeigen, damit der schwedische Staatskonzern die Klage in Washington endlich beendet.“ So ist es in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung über Vattenfall und die Schadensersatzklage vor dem internationalen Invenstitions-Schiedsgericht in Washington (ICSID) zu lesen. Die EU-Kommission mischt sich jetzt in das Verfahren ein und hält die Forderungen nicht für zulässig, mit denen Vattenfall 4,7 Mrd. Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eintreiben will. Nicht in den USA, sondern in Europa müssten derartige Fragen geklärt werden, so die EU-Kommission.

Die SZ berichtet über die Hintergründe und Motive, die die EU-Kommission dazu gebracht, sich in das laufende Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuschalten.
Bereits vor einigen Tagen hatte der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu dieser Einmischung der EU-Kommission erbeten. Als Rechtgrundlage für das agieren der EU ist z.B. der Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von Bedeutung.
In der Einleitung zur Anfrage – deren Antworten noch ausstehen – heißt es unter der Überschrift: „Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht – mögliche Unzulässigkeit nach EU-Recht“ weiter:
Der Atomkonzern Vattenfall betreibt nach der atomrechtlichen Verfügung zur endgültigen Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eine Schadensersatz-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energie-Charta gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat darüber informiert, dass Vattenfall auf diesem Weg eine Summe von rund 4,7 Mrd. Euro als Schadensersatz für die 2011 per Atomgesetz verfügte endgültige Abschaltung dieser Atommeiler einklagen will.
Die Zulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall steht aber möglicherweise mit rechtlichen Bestimmungen der EU in Konflikt, wie sie im Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Auf dieses Problem wurde nach unserer Kenntnis von einem Vattenfall-Vertreter während einer Atomrechtstagung in Luzern am 3. September 2015 im Beisein auch von Vertretern aus Bundesbehörden berichtet. Dort war die Rede davon, dass es mit Bezug auf Artikel 3 Abs. 2 ein „Spannungsfeld“ aufgrund des „Exklusivrechts der EU“ gäbe, nach der es „kein Recht von EU-Staaten“ gäbe, „untereinander aus ECT gegeneinander vorzugehen“. (ECT: Energy Charter Treaty)
Nach langem Zögern hat Vattenfall nun vor wenigen Wochen auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten AKWs in Krümmel einen Stillle-gungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht eingereicht. Das dies bislang nicht erfolgt war, war damit in Verbindung gebracht worden, dass Vattenfall die grundsätzliche Betriebsbereitschaft des AKW Krümmel erhalten wollte, um so den Druck auf den angestrebten Schadensersatz hoch zu halten.

DSe4Zdebel

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