Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später

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Bundesverfassungsgericht entscheidet später über Atomausstieg und die Klagen der Atomkonzerne. Vattenfall verlangt Schadensersatz auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Foto: AKW Krümmel

Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt werden müssen. Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung der Unternehmen anschließen, könnten diese mit Zivilrechtsklagen Schadensersatz verlangen. Bis zu 22 Mrd. Euro werden genannt (Handelsblatt).
Im Sommer 2011 nach der Fukushima-Katastrophe wurde nach der kurz zuvor durchgesetzten und höchst umstrittenen Laufzeitverlängerung der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Acht Atommeiler wurden sofort abgeschaltet. Weitere neun wurden mit einem festen Abschalttermin versehen. Das ist im Atomgesetz in §7 geregelt. Inzwischen ist auch das AKW Grafenrheinfeld endgültig vom Netz gegangen.

Dort ist in (1a) festgelegt: „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 (siehe hier fast am Ende des Textes) für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens
1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4.mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“
Über die Reststrommengen informierte zuletzt das Bundesamt für Strahlenschutz mit der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG) – Jahresmeldung 2014“ (PDF). Dabei handelt es sich um die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2014 erzeugte, übertragene und verbleibende Elektrizitätsmenge im Rahmen der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG)“.

Im März 2015 berichtete die SüdWestPresse zum Verfahrensstand: „Die Energieversorger haben in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden eingelegt. Drei Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der Eon Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Zu den dortigen Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Die erste spannende Frage des Prozesses wird sein, ob Vattenfall sich auf Grundrechte berufen kann, denn das Unternehmen gehört dem schwedischen Staat, ist also kein wirklich privater Akteur.

Auf welche Grundrechte berufen sich die Konzerne? Sie behaupten, sie seien ohne Entschädigung enteignet worden. Das wäre verfassungswidrig. Aber war es wirklich eine Enteignung? Der Staat hat den Unternehmen die Meiler nicht weggenommen, nur die Reststrommengen reduziert. Karlsruhe muss entscheiden, ob man zugesagte Strommengen enteignen kann.“
Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung betrifft das Moratorium nach Fukushima, bei dem die AKWs vorübergehend abgeschaltet wurden, bis im Juli das Atomgesetz entsprechend neu gefasst wurde. RWE hat dazu eine erste Instanz vor Gericht gewonnen, weil das Land Hessen demnach Verfahrensfehler begangen hat. Mit diesen Vorgängen beschäftigt sich auch der Landtag in Hessen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am kommenden Freitag wird dazu die Bundeskanzlerin Merkel befragt. In Sachen AKW Biblis mit seinen beiden Blöcken geht es um die Frage: „Trägt Hessen oder der Bund die Verantwortung für die fehlerhafte Abschaltung des AKW Biblis? RWE verlangt 235 Millionen Euro Schadenersatz.“ (SZ)

Dirk Seifert

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