Frackingverbot muss in den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Hubertus Zdebel schickt Einwendung gegen Entwurf der Landesregierung
Mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) versucht die SPD-Grüne Landesregierung den Eindruck zu erwecken, sie wolle Fracking in NRW verhindern. Doch statt einen umfassenden Ausschluss im LEP NRW vorzusehen, präsentiert die Landesregierung eine Mogelpackung. Dagegen regt sich Widerstand. Wie viele andere Fracking-Gegnerinnen und -Gegner hat auch Hubertus Zdebel eine Einwendung mit konkreten Änderungsvorschlägen zum Entwurf der Landesregierung an die Düsseldorfer Staatskanzlei geschickt.
Solche Stellungnahmen kann jede und jeder Einzelne schicken, auch Fraktionen in Stadträten und Kreistagen können aktiv werden. Als Vorlage hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) Musterstellungnahmen erarbeitet, die von seiner Homepage heruntergeladen werden können. Fraktionen in Stadträten und Kreistagen haben die Möglichkeit, einen Musterantrag herunterzuladen und diesen im Rat, Kreistag oder dem jeweiligen Fachausschuss zu stellen. Sollte dies erforderlich sein, kann dies auch als Dringlichkeitsantrag erfolgen.
Die Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen an die Düsseldorfer Staatskanzlei endet am 15.1.2015. Zudem ist auf der Homepage auch ein Musteranschreiben an die jeweilige Kommune zu finden, damit diese eine kritische Stellungnahme zum LEP NRW abgibt.