Schacht Konrad: Zweierlei Maß – Atommüll und die Rückholbarkeit
Für den hochradioaktiven Atommüll ist klar: Es muss – auch als Konsequenz aus dem Desaster in der ASSE – eine Rückholbarkeit (FAZ) bei der „Endlagerung“ geben. Für diese Abfälle läuft derzeit eine vergleichende Standortsuche an, die Rahmenbedingungen dafür klärt derzeit eine so genannte „Endlager“-Kommission. Ein Teil der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle soll in den Schacht Konrad. Für diese Abfälle hat es nie eine vergleichende Standortsuche gegeben und – so der Chef des Bundesamts für Strahlenschutz, Wolfram König auf einer Anhörung im Landtag von Niedersachsen: „Mit Rückholbarkeit ist KONRAD nicht zu realisieren“ und „Wir würden heute als Betreiber nicht so ein Bergwerk nehmen“. Doch statt das Projekt zu stoppen, werden weiterhin Milliarden unterirdisch verbaut. Dabei ist auch klar: Konrad reicht laut bestehender Genehmigung nur für etwa die Hälfte der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle.
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Für die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, einem Zusammenschluss aus Kommunen, Gewerkschaften, Vereinen und Einzelpersonen rund um Salzgitter, ist die Sache eigentlich klar: „Wenn selbst der Betreiber eingesteht, dass KONRAD eine falsche Standortbenennung ist und an die aktuellen Erfordernisse an ein Atommülllager gar nicht angepasst werden kann, muss dies Konsequenzen haben und KONRAD aufgegeben werden,“ so AG-Vorstandsmitglied Silke Westphal. „Geschieht dies nicht, steuert man sehenden Auges in das nächste Atommüll-Desaster in unserer Region.“
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- Die Statements der Anhörung online auf umweltFAIRaendern: Angehört – die Beiträge sind soweit vorhanden als PDF-Links angegeben – wurden bei der Sitzung in Hannover VertreterInnen der Stadt Salzgitter (siehe Wollenteit und Neumann, die die Stadt Salzgitter vertreten), des Bundesamts für Strahlenschutz, von der IG Metall Salzgitter-Peine, der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e. V, dem Landvolk Niedersachsen sowie der Rechtsanwalt Dr. Wollenteit und Wolfgang Neumann (intac) und die DBE. Außerdem hat das Niedersächische Umweltministerium in einer Mitteilung an den Landtag zum Thema reagiert.
Auch die Fraktionen von SPD und Grünen – die derzeit die Landesregierung in Niedersachsen bilden – teilen diese Auffassung. Die Fraktionen hatten im Landtag einen Antrag eingebracht, der unter anderem eine Kapazitätserweiterung des geplanten Atommüllendlagers Schacht Konrad ausschließt, eine Überprüfung Konrads nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik und die Option der Rückholbarkeit für Schacht Konrad fordert. Über den „Vorgang“ sind hier Informationen in der Parlamentsdokumentation des Niedersächsischen Landtags. Der Antrag ist hier als PDF.
Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin der Grünen Fraktion: „Die heutige Anhörung bestätigt: Die Zeit hat die Planungen für Schacht Konrad längst überholt. Ein aktualisierter Sicherheitsnachweis fehlt. Trotz des neuen Nationalen Entsorgungsprogramms bleibt eine Kapazitätserweiterung weiterhin nicht ausgeschlossen. Auch für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle darf nur die sicherste Entsorgungsoption in Frage kommen. Wir brauchen dafür ein neues Verfahren, das die gesamte Menge der zu entsorgenden Abfälle berücksichtigt. Die Bundesregierung darf das Problem nicht länger aussitzen.“
Und bei der SPD-Fraktion in Niedersachsen heißt es: „Einer der wesentlichen Kritikpunkte der heute eingeladenen Fachleute war das fehlende Standortauswahlverfahren bei Konrad. Es sei somit völlig unklar, ob es geeignetere Standorte gäbe. Heute „würde man ein solches Bergwerk nicht nehmen“, hieß es. Die radioaktiven Abfälle würden nach heutigen Planungen eingelagert und dann verschlossen werden. Im Falle eines Unfalls würden ähnliche Probleme entstehen wie sie bei der Bergung des Asse-Mülls existieren. „Eine für hochradioaktive Abfälle vorgesehene Rückholbarkeit hat auch für schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle Standard zu werden“, stellt Marcus Bosse, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, klar.“
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