Energienetzbeirat Hamburg: Viel Beteiligung, wenig Rechte bei der Rekommunalisierung und Energiewende
Mit vielen Defiziten und weitgehend fehlenden rechtlichen Möglichkeiten zur Mitbestimmung wird morgen der Energienetzbeirat in Hamburg seine Arbeit aufnehmen. Bei Beschlüssen dieses neuen Gremiums, die die betroffenen Netzunternehmen nicht umsetzen wollen, müssen diese lediglich begründen, warum sie das nicht wollen. Weder Senat noch Bürgerschaft sind zu irgendetwas verpflichtet. Beteiligung könnte – gerade unter einem rot-grünen Senat – durchaus mehr bieten. Dennoch: Es ist ein kleines Stück mehr „demokratische Kontrolle“, ein erster Schritt in der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und damit auch der Energiewende in Hamburg. Mit dabei Arbeitnehmer-Vertreter, BUND und Hamburger Energietisch, die Verbraucherzentrale, die Wirtschaft von Handelskammer bis zum Verband Erneuerbare Energie, die Fraktionen und die Wissenschaft.
- Drucksache zum Energienetzbeirat inkl. Geschäftsordnung (PDF)
- Mehr Demokratie nach Vattenfall: Beirat für HamburgerEnergieWende – Auf dem Weg zum Stadtwerk?
Umweltsenator Jens Kerstan, der bei einer Anhörung vor einigen Monaten in der Bürgerschaft noch ganz andere Vorstellungen eines solchen Beirats präsentierte, verkündet die erste Sitzung dieses neuen Beirats dann auch erstmal wenig euphorisch (siehe unten). Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Monika Schaal hingegen meint: „Damit schaffen wir ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung bei der Umsetzung der Energiewende in Hamburg“. Was genau Höchstmaß ist, wäre zu klären. Aber auch sie spricht nur von Transparenz und Beteiligung, nicht aber von Mitbestimmung. Und der SPD müsste man doch nicht wirklich erklären, dass „demokratische Beteiligung“ auch etwas mit Mitbestimmung und entsprechend festgelegten Rechten zu tun haben sollte, oder?
- Die Liste der Beteiligten im Energienetzbeirat hier als PDF.
Ein großer Demokratie-Wurf ist der Beirat nicht, aber die Akteure können da ja auch noch einiges dran ändern und mehr Rechte in der Beteiligung verlangen. Der Auftakt der öffentlichen Sitzung ist morgen. Nur wo, ist die Frage für die neue Öffentlichkeit!
PM der Umweltbehörde als Dokumentation: „Erste Sitzung des neuen Energienetzbeirats – Beratungsgremium nimmt morgen seine Arbeit auf
Am morgigen Donnerstag tritt der Hamburger Energienetzbeirat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Hamburger Hochschulen und Bürgerschaftsfraktionen haben die 20 Mitglieder des Gremiums benannt, das bei der Behörde für Umwelt und Energie angesiedelt sein wird.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie, erklärt: „Das Volk hatte im September 2013 für einen Rückkauf der Energienetze und für eine demokratische Kontrolle gestimmt. Mit diesem Gremium gehen wir einen neuen Weg der Beteiligung in der Energiepolitik. Dies kann auch deutschlandweit beispielgebend sein. Das ist ein gutes Signal, denn die Umsetzung der Energiewende ist ein so zentrales Projekt, dass alle Akteure sich hier einbringen sollen. Wir setzen hier einen Wunsch der Bürgerschaft um, alle wichtigen Gruppen regelhaft und dauerhaft einzubinden.“
Die Sitzung beginnt am 28. April um 17 Uhr im BUE Konferenzzentraum, Neuenfelder Str. 19, Raum D.01.055 in Hamburg-Wilhelmsburg. Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich.
Hintergrund:
Der Volksentscheid vom September 2013 verknüpft den Rückkauf der Energienetze mit dem Ziel einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Volksentscheid hat der Umweltausschuss der Bürgerschaft über die Umsetzung gemeinsam mit Vertretern der Umweltverbände, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern beraten, die in den Sitzungen jeweils als Auskunftspersonen benannt waren. Die Einrichtung des Energienetzbeirats knüpft an diesen produktiven Beratungsprozess an. Die Einrichtung eines gemeinsamen Beirats für alle Netzgesellschaften und die Ansiedlung bei der Energiebehörde ermöglichen es, im Beirat auch übergreifende energiepolitische Themen zu erörtern. Der Beirat wird öffentlich tagen, Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit haben, sich in Fragestunden oder schriftlich mit ihren Anliegen an den Beirat zu wenden.
Mit der Einrichtung des Energienetzbeirats setzt der Senat zwei entsprechende Ersuchen der Bürgerschaft um („Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirates“, Drs. 21/493 vom 28. Mai 2015 und „Umsetzung des Volksentscheids weiter im Dialog angehen – Wärmedialog starten – Bürgerbeteiligung bei den Angelegenheiten der städtischen Netzgesellschaften“, Drs. 20/12007 vom 4. Juni 2014).“
woher stammt denn das Zitat von Jens Kerstan?