Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer

Berichterstatter-Bundestag-Endlager-Kommission-Mai2016
Gemeinsamer Gesetzes-Antrag für ein vorgezogenes Nationales Begleitgremium der Berichterstatter des Deutschen Bundestags (in einer Sitzung der „Endlager“-Kommission).

Um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Dauerlager für radioaktive Abfälle ein wenig zu verbessern, wird nun mit einem interfraktionellen Gesetzesantrag die vorgezogene Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums im Standortauswahlgesetz auf den Weg gebracht. Das ändert zwar an den grundlegenden Mängeln dieses Gesetzes nichts, aber damit reagieren die Berichterstatter des Deutschen Bundestags auf ein Anliegen der „Endlager“-Kommission, die ein „schwarzes Loch“ bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase der Standortsuche ausgemacht hatte. Bisher sollte ein solches Gremium erst nach der Behördenentscheidung über die oberirdisch zu erkundenden Regionen an den Start gehen. Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Behördenstruktur entsprechend den Ergebnissen der „Endlager“-Kommission will das Bundesumweltministerium nach eigenem Bekunden ebenfalls noch vor der Sommerpause in den Bundestag.

Das jetzt auf den Weg gebrachte NBG ist eine Art Vorstufe des späteren Gremiums, wie es bereits im StandAG vorgesehen ist. „(1) Es wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung eingesetzt“, heißt es in dem Antrag und es soll „als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren.“
In dem vorgezogenen Gremium sollen insgesamt neun Personen vertreten sein, davon zwei BürgerInnen, die nach dem Zufallsprinzip ermittelt werden. Außerdem einE VertreterIn der „jungen Generation“. Wörtlich heißt es: „Das Nationale Begleitgremium soll von seiner Einsetzung bis nach der Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 aus neun Mitgliedern bestehen. Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen gesellschaftlich hohes Ansehen genießen; daneben sind zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation. Die erweiterte Besetzung des Gremiums nach der Evaluierung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 wird im evaluierten StandAG festgelegt.“

Dirk Seifert

2 Gedanken zu “Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales Begleitgremium bei Atommüll-Lager-Suche – Änderung Behördenstruktur noch vor dem Sommer

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