Kurz vor Schluss: BUND berichtet über aktuelle Atommüll-Kommissionsdebatten

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Vertreter des BUND in der „Endlager“-Kommission: Klaus Brunsmeier kämpft für jeden Millimeter Sicherheit und Beteiligungsrechte bei der Atommülllagerung.

Nur noch wenige, dafür umso hektischere Sitzungen der „Endlager“-Kommission, bevor der Bericht über das Verfahren und die Kriterien zur Suche für ein Dauerlager für hochradioaktive Abfälle vermutlich am 26. Juni fertig ist und Anfang Juli dann mit Pressekonferenz an den Bundestagspräsidenten übergeben wird. Für eine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die Kommission angekündigt hatte und laut Bundestagsbeschluss als wichtige Anforderungen formuliert wurde, ist dann keine Zeit mehr. Die soll nun angehängt werden und im September mit einer Sitzung des Umweltausschusses des Bundestag abgeschlossen werden. Ein paar Tage davor soll auch noch – dann mit dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung als offizieller Träger – eine öffentliche Veranstaltung zum Kommissionsbericht durchgeführt werden.  Noch stehen einige wichtige Entscheidungen aus, die nächsten Kommissionssitzungen sind am 15. und 20. Juni . Über die letzte Kommissions-Sitzung berichtet wie üblich in knapper Form der BUND auf seiner Homepage und umweltFAIRaendern dokumentiert das hier.

In der Kommissions-Sitzung am 2. Juni wurden vor allem viele Vorlagen der Arbeitsgruppe 3 (Entscheidungskriterien) beraten. In dritter Lesung beschlossen wurde das Papier zum Zeitbedarf, das zu Recht einen sehr kritischen Blick auf die gesetzlichen Fristen wirft. Im Grundsatz beschlossen wurde auch eine Prüfempfehlung an den Gesetzgeber zum Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“.

In der AG 2 (Evaluierung) wurden noch zwei wichtige Vorlagen für die letzten Kommissionssitzungen auf den Weg gebracht (Rechtsstellung der Sicherheitsanforderungen und Verbesserung des  Informationszugangs).

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht der Kommission

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Bericht durch die Kommission ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Das hat der BUND oft kritisiert. Es zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, in der das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) und der Umweltausschuss des Bundestags diese Aufgabe übernehmen:

  • Das BfE soll über den Sommer die Online-Kommentierung und die Website dazu betreuen.
  • Es soll eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Bericht in der Sommerpause geben. Auch hier wäre das BfE der Träger, aber die Kommission schreibt das Vorhaben evtl. noch aus.
  • Der Umweltausschuss des Bundestags lädt die dann ehemaligen Kommissions-Mitglieder zu einer Veranstaltung am 28. September ein, um über die Ergebnisse der Beteiligung zu beraten.

Finanzierung (Kapitel 8.1. des Abschlussberichts)

Das Kapitel geht in die dritte Lesung. Enthalten ist auf Vorschlag des BUND eine kritische Benennung der Position der AKW-Betreiber, die klare Feststellung, dass nach dem Vorschlag der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) in Zukunft die öffentliche Hand das Finanzierungsrisiko trägt und die Forderung, dass unbedingt an der Suche nach dem bestmöglichen Standort festgehalten werden muss – und nicht aus Kostengründen ein anderes Verfahren angestrebt werden soll.

Datenlage in der Phase 1 (Kapitel 6.5.8.)

Der BUND hatte dazu gefordert: „Grundlage der Auswahl von besonders geeigneten Regionen müssen flächendeckend gleichwertige Daten sein. Soweit sie nicht vorliegen, müssen sie im Rahmen der Phase I erhoben werden. Dies ist nicht nur ein Gebot formaler Fairness und Gerechtigkeit zwischen den betroffenen Regionen, sondern folgt auch der Forderung, den bestmöglichen Standort zu finden.“

Zur Diskussion in der Kommission lagen drei unterschiedliche Vorschläge vor. Erstaunlicherweise entschied die Kommission, auf Grundlage des progressivsten Vorschlags von Wenzel/Habeck weiterzuarbeiten, der am Ende der Phase 1 eine Entscheidung über eine notwendige Nacherhebung von Daten vorsieht.

Zeitbedarf (Kapitel 5.6.)

Dieses lange umstrittene Kapitel wird einstimmig verabschiedet. Es äußert jetzt deutliche Skepsis am gesetzlichen Zeitplan.

Methodik vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (Kapitel 6.5.2.)

Der größte Streitpunkt war der Bezug zur Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) in einer Fußnote. Eine Mehrheit in der Kommission war gegen eine Streichung, dennoch kommt die Fußnote in eckige Klammern.

Geokriterien (Kapitel 6.5.4.)

Zentrale Fragen bleiben nach wie vor offen und wurden an kleine Teams zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen angewiesen:

  • Einen Kompromiss zum Deckgebirge sollen Steffen Kanitz und Detlef Appell erarbeiten.
  • Zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs soll das Land Niedersachsen einen klärenden Satz liefern.
  • Zum Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ soll es einen gemeinsamen Vorschlag von Stefan Wenzel und Detlef Appell geben.

Atomausstieg ins Grundgesetz (Kapitel 8.7.8.)

Das Kapitel enthält einen Prüfauftrag an den Gesetzgeber und die klare Feststellung, dass eine Festschreibung des Atomausstiegs im Grundgesetz rechtlich möglich ist. Ein Meinungsbild zu der Frage ging negativ aus: Sieben Kommissionsmitglieder sprachen sich für die Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz aus, neun waren dagegen.

Aus der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Evaluierung am 7.6.

In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe konnten noch zwei wichtige BUND-Anliegen auf den Weg gebracht werden. Die Sicherheitsanforderungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) sollen in eine Rechtsverordnung überführt werden und mindestens alle zehn Jahre überarbeitet werden. Außerdem wird die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung aller Informationen im Standortauswahlverfahren gefordert.

Die Vorlagen zum

  • Informationszugang im Standortauswahlverfahren (Kapitel 8.6.) und
  • Verankerung von Sicherheitsanforderungen im Standortauswahlgesetz (Kapitel 8.7.7.)

werden auf der nächsten Kommissionsitzung am 15.6. beraten.“

Dirk Seifert

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