Absichtlich herbeigeführter Störfall im THTR? Fragen bleiben unbeantwortet – MdB kritisiert rot-grüne Nicht-Aufarbeitung

Hat es 1986 eine absichtliche Freisetzung von Radioaktivität im Atomreaktor THTR Hamm gegeben, wie es der ehemalige Mitarbeiter Dr. Hermann Schollmeyer vor wenigen Wochen gegenüber der Presse behauptet hat? Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat die Bundesregierung gefragt, ob sie ausschließen kann, dass diese Aussage zutreffend ist und vom Bundesumweltministerium die Antwort erhalten: „Von der Aufsichtsbehörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.“ Auch im Landtag von NRW ist von der Atomaufsicht nichts neues zu erfahren: „THTR: Fragen bleiben wohl unbeantwortet„, berichtet die WA über eine Befassung im dortigen Umweltausschuss.

  • AKW Hamm-Uentrop: Absichtlich herbei geführte Radioaktivitäts-Freisetzung?
  • Siehe auch den Beitrag von Rainer Moormann zu den Vorwürfen von Schollmeyer hier auf der Seite Reaktorpleite. Moormann, ehemaliger Mitarbeiter am Atomforschungszentrum Jülich und Fachmann in Sachen THTR schreibt dort: „Eine beabsichtigte Freisetzung wäre, fast unabhängig von der Größe, ein schwerwiegender Vorgang. Der Abschlussbericht der Behörde [4] kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Emission, die schon damals in der Presse und breit diskutiert worden war und am 04.06.86 im Landtag zur Sprache kam, gibt. Andererseits räumt die Behörde ein, dass die Vorgänge des 04.05.86 rekonstruiert werden mussten, und zwar Wochen nach dem Ereignis. Der Betreiber hatte nämlich die Dokumentation der Vorgänge pflichtwidrig weitestgehend unterlassen. Die Rekonstruktion erfolgte überwiegend aus Personalbefragungen und Angaben des Betreibers.“ (Des gesamte Text unter dem angegeben Link!) Moormann geht weiter auf die Plausibilität der Vorwürfe von Schollmeyer ein und fragt auch: „War die Emission größer als bisher angegeben?“

Zdebel: „Auch wenn dieser Vorgang aus dem Mai 1986 schon lange zurückliegt und der THTR-Reaktor kurz danach endgültig abgeschaltet wurde: Angesichts des Verdachts der absichtlichen Freisetzung von Radioaktivität, und sei sie noch so gering, erwarte ich mehr Engagement bei der Aufklärung von den Behörden und der rot-grünen Landesregierung. Es wäre auch nach den vielen Jahren ein Skandal und ein Licht darauf werfen, was auch in deutschen Atomanlagen möglich war, wenn die Vorwürfe zuträfen.“
Zdebel widerspricht in diesem Zusammenhang auch dem Grünen Landtagsabgeordneten Hans Christian Markert (siehe WA): „Es ist keine „rückwärts gewandte Diskussion“, sich mit den möglicherweise kriminellen Machenschaften in deutschen Atomanlagen auch jetzt noch zu befassen. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Atomfilz zwischen Behörden und Betreibern rund um die belgischen Atomanlagen in Doel und Tihange und sprach dabei von einem „Misthaufen„.
Schriftliche Frage des MdB Zdebel
Der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel hatte per Schriftlicher Frage die Bundesregierung zu den Darstellungen des ehemaligen Mitarbeiters befragt. Zur Antwort teilte die zuständige Staatssekretärin Schwarzelühr-Sütter lediglich mit, dass es keine neue Informationen gäbe und verweist im übrigen auf alte Berichte über den damals als Störfall bezeichneten Vorgang.
In der Antwort vom 7. Juni 2016 schreibt die Staatssekretärin:
„Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/251 vom 27. Mai 2016 (Eingang im Bundeskanzleramt am 31. Mai 2016) beantworte ich wie folgt: „Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters des Kernkraftwerks Hamm-Uentrop der Austritt von Radioaktivität aus dem Hammer Atomkraftwerk am 4. Mai 1986 sei nicht versehentlich geschehen, sondern bewusst herbeigeführt worden (www.neuesdeutschland.de/artikel/1012479.atomreaktor-offenbar-radioaktivitaetabsichtlich-freigesetzt.html; https://www.wa.de/hammlneue-vorwuerfe-thtrhamm-radioaktive-wolke-tschernobyl-genutzt-gefaehrliches-materialentsorgen-
6417525.html), zutreffend sind, und wie gedenkt sie diese Vorgänge nachträglich aufzuklären?“
Antwort:
Die Aufsicht über das Atomkraftwerk THTR Hamm-Uentrop obliegt der Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW wird dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages von NRW am 15. Juni 2016 über das 30 Jahre zurückliegende Ereignis unter Berücksichtigung der aktuellen medialen Entwicklung berichten. Von der Aufsichtsbe­hörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Darüber hinaus verweise ich auf einen Bericht der Aufsichtsbehörde in NRW vom August des Jahres 1986 „Information zur Emission radioaktiver Aerosole aus dem THTR 300 in Hamm-Uentrop am 4. Mai 1986“ und den Bericht des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Übersicht über besondere Vorkommnisse in Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1986“. Diese Berichte sind
öffentlich zugänglich (vgl.:
https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/Bts/DE/berichtelktmeldepflichtige-
ereignisse/jb-kf-1986.pdf7_.blob=publicationFile&v=1 und
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id
=MMVl 0%2F561%7C1%7CO).“
Rita Schwarzelühr-Sutter

DSe4Zdebel

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