Große Koalition peitscht Pro Fracking-Recht durch den Bundestag

Foto7DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Am Freitag, den 24.6.2016 haben CDU/CSU und SPD im Schatten von Fußballeuropameisterschaft und Brexit-Abstimmung ihr Pro-Fracking-Recht durch den Bundestag gepeitscht. Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Erlaubnisgesetz soll das gefährliche Gasbohren auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands ermöglichen.
Über ein Jahr lag der Entwurf, dessen zentraler Punkt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist, in den Schubladen. Dann musste alles ganz schnell gehen. Erst Dienstagabend erhielten die Bundestagsabgeordneten die Änderungsanträge der Großen Koalition. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Die Bitte der LINKEN um eine zweiwöchige Beratungsverlängerung wurde abgelehnt. Eine vernünftige Prüfung sollte erst gar nicht erfolgen. Wichtiger als eine seriöse Beratung war es für SPD und CDU/CSU, ihr Regelungspaket im Eiltempo durch den Bundestag zu jagen. So wird die Demokratie ausgehebelt.

Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert

Die überfallartige Abstimmung war der Höhepunkt eines abgekarteten Spiels, dessen zentrale Person der Fracking-Lobbyist Martin Bachmann ist. Martin Bachmann ist Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, die in Deutschland großflächig fracken will, und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)“, ehemals Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Zudem ist Bachmann Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Weiterhin ist Bachmann Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die – wie jetzt bekannt geworden ist – in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat (siehe: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942).
Diesem Lobbyisten der Öl- und Gasindustrie hat sich die Große Koalition nun unterworfen. Am 15. Juni hatte Martin Bachmann auf einer Tagung des BVEG mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt. Nur einen Tag später benutzte Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Drohung von Lies für einen erneuten Vorstoß, Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen
http://www.hubertus-zdebel.de/erklaerung-von-umweltministerin-hendricks-zu-fracking-ist-durchsichtiges-und-perfides-manoever/
In der Folge griffen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers willig auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Eiltempo durchzupeitschen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert!

Entschließungsantrag der LINKEN abgelehnt

Trotz der kurzen Zeit hatte die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel einen Gegenantrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen zur Abstimmung vorgelegt. Die Große Koalition lehnte ihn ab, obwohl die Gefahren des Frackings offensichtlich sind. Hierzu gehören Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie es jetzt schon in Niedersachsen zu beobachten ist. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Nach der Erdgasförderung werden Mondlandschaften hinterlassen. Und solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken. Die Große Koalition gab hingegen den Interessen der Konzerne Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.

Rechtssicherheit für Tight-Gas-Fracking

Die Änderungsantrage von CDU/CSU und SPD, stellen dabei bloße Kosmetik dar,
wie Hubertus Zdebel in seiner Rede nachwies. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Diese Reservoirs liegen vorwiegend in Niedersachsen. Doch auch Nordrhein-Westfalen dürfte betroffen sein. Denn im Münsterland, insbesondere an der Grenze zu Niedersachsen, werden Tight-Gas-Lagerstätten erwartet. Damit steht Fracking in Nordrhein-Westfalen weiter auf der Tagesordnung.
Dieses Tight-Gas-Fracking soll in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert.
Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schreckt die Große Koalition  nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden.
Die aus Kreisen der Großen Koalition immer wieder behauptete Stärkung der Wasserbehörden findet nicht statt. Dazu hätte die Große Koalition klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen. Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden, der scharfe Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse stellt. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.
Es ist nicht das Ziel von CDU/CSU und SPD, „hohe Hürden für Fracking“ zu errichten, wie immer betont wurde. Vielmehr ist es das Ziel, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen –wie es die Gasindustrie verlangt hatte. Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.
Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

Industrie hat genau das bekommen, was sie wollte

Um der Bevölkerung das Tight-Gas-Fracking schmackhaft zu machen, unternimmt die Große Koalition einen dreisten Täuschungsversuch. Mit den Fantasiebegriffen ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘ versucht sie den Eindruck zu erwecken, Fracking im Schiefergestein wäre „schlechtes Fracking“, während Fracking im Sandgestein „gutes Fracking“ wäre. Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche. Und gleich sind auch die durch Fracking hervorgerufenen Schäden.
Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Es wird lediglich ein Kampf um jedes Bohrloch provoziert. Dabei steht DIE LINKE an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.
Beim Tight-Gas hat die Industrie genau das bekommen, was sie wollte. Und auch beim Schiefergas werden ihre Wünsche erfüllt. Sie erhält eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.
Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll in abgeschwächter Form weiterhin installiert werden.
Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.
Die Restriktionen bei der Schiefergasförderung sollen nun statt bis 2018 bis 2021 gelten. Das ist ein kleiner Fortschritt Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. Dem muss engagierter Widerstand entgegen gesetzt werden.

NRW: Fracking ist nicht vom Tisch

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft versucht, die Entscheidung des Bundestags schönzureden und scheut auch nicht davor zurück, Umweltminister Remmel zurechtzuweisen, wenn er zu Recht von einem Fracking-Ermöglichungsgesetz spricht.
Auf konkrete Schritte der Ministerpräsidenten für ein konsequentes Fracking-Verbot wartet man jedoch vergebens. Krafts Behauptung, Fracking über den Landesentwicklungsplan zu verbieten, lässt Tight-Gas-Lagerstätten aus. Damit wird das Münsterland für Fracking freigegeben.
Nach dem Fracking-Recht kann ferner durch Landesrecht bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, bei denen Fracking zur Anwendung kommen soll, in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, zu versagen ist. Eine derartige Landesregelung ist schnellstens und umfassend zu verabschieden, um Fracking in diesen Gebieten Nordrhein-Westfalens sicher auszuschließen. Doch hier schweigt Kraft. Auch in NRW ist das Thema Fracking nicht vom Tisch.

Giftmülltourismus von Bohrschlämmen nach NRW

Und auch in einem weiteren Punkt ist die SPD-Grünen Landesregierung in NRW gefordert. Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz wird die Menge an zu entsorgenden Bohrschlämmen aus Niedersachsen, die in der Regel Giftmüll darstellen, zunehmen. Angesichts fehlender  eigener  Deponiekapazitäten wird die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen verstärkt ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen versuchen. Damit war sie bisher durchaus erfolgreich: Die vollmundige Ankündigung von NRW-Umweltminister Remmel, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Statt des von ihm angestrebten Moratoriums soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung. Wir fordern von der Landesregierung, einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen.

DSe4Zdebel

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