Bericht „Endlager“-Kommission: Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 5 des Standortauswahlgesetzes

Stellungnahme
gemäß § 3 Abs. 5 des Standortauswahlgesetzes vom 27. März 2013

Hubertus Zdebel, MdB, Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
zum Abschlussbericht „Verantwortung für die Zukunft – Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandorts“ der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
I. Standortauswahlgesetz und Kommission – Ausgangsposition
II. Rahmenbedingungen (Bewertung)

a. Ökonomisch (KFK)

b. Politisch (NAPro)

III. Funktion Kommission (Bewertung)
IV. Ablehnungsgründe (Bewertung)

a. Atommüll und Anforderungen an die Lagerung

b. Öffentliche Beteiligung und Klagerechte

V. Konsequenzen
 
I. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat das StandAG 2013 abgelehnt
Mit Entschließungsantrag vom 26.06.2013 (Drucksache 17/14213) hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag den Gesetz­ent­wurf für ein Standortauswahlgesetz (StandAG) als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag abgelehnt und diese Kritik vor der Ar­beits­aufnahme der Kom­mis­sion Lagerung hoch radioakti­ver Abfälle im April 2014 mit dem Antrag Druck­sache 18/1069 bekräftigt,

  • weil das Gesetz ohne einen gesellschaftlichen Klärungsprozess und an wesentlichen Akteuren der bisherigen Auseinanderset­zung vorbei verabschiedet wurde [1],
  • weil es sich nicht auf die vorhandenen Probleme im Zusammenhang mit allen radioaktiven Abfällen insgesamt bezieht und insbesondere die akuten Probleme ausklammert,
  • weil es nicht auf einer systematischen, sowohl politischen, wie auch fachlich methodi­schen Aufar­bei­tung der Auseinandersetzung in den letzten 50 Jahren basiert und damit die Anfor­derungen an einen wirklichen Neustart nicht erfüllt,
  • weil das Festhalten an dem geologisch ungeeigneten und politisch verbrannten Standort Gorleben das gesamte Verfahren belastet,
  • weil es durch das eingeführte Instrument der Legalplanung (Entscheidungen des Bundestags) Beteiligungs- und Klagerechte begrenzt und mit Schaffung einer „Super-Behörde“ föderale und andere Rechte beschneidet.

Trotz Ihrer Kritik hat sich die Fraktion DIE LINKE. an der Arbeit der Kommission beteiligt. Es war zu prüfen, ob die Kommission erstens die im StandAG eröffneten Möglichkeiten einer grundsätz­li­chen Bewertung nut­zen und zweitens trotz der problematischen Rah­menbedingungen in der Lage sein würde, einen gangbaren Weg zu beschreiben.
2. Tatsächlich erwies sich die Kommission als öffentliche Gallionsfigur
für die eher im Nebel administrierte Abwicklung der Atomenergienutzung, bei der es wie schon bei ihrer Durchsetzung vor 50 Jahren vor allem um ökonomi­sche Interessen großer Konzerne und politische Interessen zulasten der Bevölke­rung geht.
a. Profiteure werden entlastet, der Staat übernimmt die Verantwortung und reicht Müll und Ko­sten an die BürgerInnen weiter. Das ist das Ergebnis der Kommission zur Über­prüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) [2], die beim Wirt­schafts­mini­ste­rium angesiedelt war, die nicht öffentlich getagt hat und zu deren Er­geb­nissen die Öffent­lichkeit nicht gehört wurde, obwohl sie die Lasten tra­gen soll. Damit orientiert sich staat­li­ches Handeln wie schon bei Einführung der Atom­energie in der BRD mehr an privatwirt­schaftlichen als öffentlichen Interessen und nicht an der gebo­tenen Minimierung öffentlicher Gefah­ren. Am Ende soll der Atommüll Gemeingut und seine Lagerung Gemeinwohl sein. Dies korrespondiert mit der Politik, die von der Auseinandersetzung um Atom­energie beflügelte, wesentlich von kleinen und mittelständischen Betrieben entwickelte Energie­wen­de auf die Mühlen der großen Konzerne zu lenken (Bevorzugung von Offshore zulasten On­shore, Ausschreibungsver­fah­ren, usw.).
b. Im Nationalen-Atommüll-Programm (NAPro) hat das Bundesumweltmini­ste­rium die flächen­deckenden Strahlengefahren wegde­finiert statt Probleme transparent zu lö­sen [3]:

  • Für die Uran-Hinterlassenschaften der Wismut (Thüringen / Sachsen) soll gelten: „Es handelt sich daher bei den radioaktiven Stoffen nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes. Freigrenzen und Freigabewerte der Strahlenschutz­verordnung sind nicht anzuwenden.“ [4]kein Problem !
  • Große Mengen geringfügig belasteter Abfälle werden nach Strahlen­schutz­ver­ord­nung „freigemessen“ und in den Stoffkreislauf zurückgeführt – kein Problem ! [5]
  • Die mit der Aufhebung der Genehmigung für das CASTOR-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch das OVG Schleswig im Juni 2013 [6] evident gewordenen Probleme bei den Zwischenlagern werden ignoriert: Die Bundesre­gierung wisse es ein­fach besser und stellt sich damit über das Gericht. Obwohl bis zum Ende der Be­triebs­geneh­migungen der Zwischenlager und Behälter kein Tiefen­la­ger ab­sehbar ist, „beschließt“ die Bundesregierung wider alle Erfahrungen, dass es 2031 ein Standort geben wird und 2040 mit einer Genehmigung auch ein sogenanntes „Eingangslager“ für 500 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll gebaut werden soll [7]. Also auch hier: Per Definition kein Problem !
  • Um den „Export“ der hochradioaktiven Problemab­fälle des AVR Jülich und der THTR Hamm in die USA möglich zu machen, werden in altgewohnter Manier Leistungsreaktoren kurzerhand zu Forschungsreaktoren umdefiniert. Kein Problem !
  • Für den schwach- und mittelaktiven Atommüll ist mit dem in Geist und Me­tho­dik der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts geplanten Schacht KONRAD alles getan. Auch wenn KONRAD nach wie vor strittig und längst noch nicht in Betrieb ist: Kein Problem !

III.       Rolle und Funktion der Kommission war nicht, den Weg zu einem Lager zu definie­ren, ge­schwei­ge denn zu einem langfristig vertretbaren Umgang mit Atommüll zu kommen, son­dern mög­lichst viele Mul­tiplikatorInnen aus unterschiedlichen Berei­chen in einem Pro­zess einzubeziehen, auf den sich später nahezu belie­biges Ver­wal­tungshan­deln bezie­hen kann.
Wenn 1. Vertreter von E.ON und RWE, während sie gegen das StandAG klagen, mit 2. Vertretern der Wissen­schaft, die in der Vergangenheit Ver­ant­wor­tung getragen hat und dies auch zukünftig tun soll, und 3. Vertre­tern beteiligter Administra­tio­nen zwar öffentlich, aber eben korporatistisch aushandeln, wie zukünftig vorgegangen werden soll, dann ist das im Ergebnis wenig geeignet, die Fehler und Wunden, die eben diese Akteure in den letzten Jahr­zehnten geschlagen haben, zu heilen. Die strategische Einbindung von wichtigen, an der bishe­ri­gen Auseinandersetzung aber eher peripher beteiligten gesellschaftlichen Gruppen wie der Kirchen und Gewerkschaften wird nicht hinrei­chend sein, die gesellschaftlichen Gräben zu schließen.
Am Ende steht nicht ein schlüssiges Konzept, sondern das „gute Gefühl“, sich einen „Kon­sens“ hart abgerungen zu haben. Anders ließe sich die in der Kommission ver­brachte Zeit gegen­über dem eigenen Publikum und Kostenträger auch kaum rechtfer­tigen.
In der Kommission entstand eine Eigendynamik, die die Beteiligten dazu brachte, wider alle Vernunft unter hohem Zeitdruck viel hochdotierte (Arbeits-)Zeit im Ge­spräch mit­ein­ander zu verbringen. Geredet wur­de dabei nicht über reale Pro­bleme, son­dern über Texte [8], die so bruchstück­haft und spät in die Kommis­sions­arbeit einflos­sen, dass ver­mutlich kaum ein Kommissionsmitglied den gesamten Kommissionsbericht im Zusammenhang gelesen haben dürfte, bevor darüber final abgestimmt wurde. Der Erfolg der Kommission ist dann, dass sie unter zunehmendem Zeitdruck einen Text gemeinsam redigiert hat, aber nicht, dass dieser Text einen für die Zukunft gesellschaftlich gangbaren und vertretbaren Weg beschreibt.
Die Kommission und ihre Zusammensetzung waren in keiner Weise geeignet, einen Neustart bei der Standort-Suche zu unterstützen. In jedem Gemeinderat gelten wirtschaftlich Beteiligte wie die Vertreter der Atomkonzerne als befangen und wären an Abstimmungen nicht beteiligt. In der Kommission galt diese einfache Regel nicht [9].
Einen gesellschaftlichen Konsens als Ziel zu benennen und ausgerechnet die Akteure der Anti-Atom-Bewegung mit Bedingungen und Festlegungen auszugrenzen und damit den Konflikt fortzuschreiben, statt ihn zu überwinden, ist vor diesem Hintergrund nur konsequent – aber nicht hilfreich.
IV. Ablehnungsgründe
Das Ergebnis im nun vorgelegten Bericht ist ernüchternd: Die Kommission ist nicht zu kurz gesprungen, sondern in die falsche Richtung.
a. Atommüll und Anforderungen an die Lagerung

  • Marginalisierung akuter Probleme: Die Kommission hat die im StandAG durchaus eröffnete Möglichkeit umfassender Stellungnahme selbst dann nicht genutzt, wenn sich dies aus ihrer Arbeit logisch er­geben hat. So stellte beispielweise der Vertreter der Katholischen Kirche in der Kom­mis­sions­sitzung am 13. Mai 2016 richtig fest, dass die Probleme bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wesentlich drängender sind, – wenn sich das Verfahren einer Suche nach einem Tiefenlager-Standort um möglicherweise Jahrzehnte nach hinten verschiebt [10]. Eine Empfehlung an die Bundesregierung, hier unverzüglich spürbar und transparent zu han­deln, erfolgt jedoch nicht. So steht zu befürchten, dass die be­rechtigten Sicherheitsinteressen der Zwi­schen­lager-Standorte den berechtigten Interessen möglicher Stand­orte eines Tiefenlagers nach einer inten­siven, sicherheitsorientierten Klärung entge­gen­stehen oder sogar gegen sie mobi­lisiert werden.
  • Gemeinsame Lagerung hochradioaktiver und anderer Abfälle: Die besonderen Aspekte der nicht hochaktiven, chemo-toxischen radioaktiven Abfäl­le (z.B. aus der ASSE und Gronau[11]) wurden mit Ver­weis auf die Priorität des hochaktiven Abfalls abgetan: Wenn man einen Standort finde, der hin­rei­chend Platz biete, könne man diese Abfälle hier ja auch lagern. Eine Zumutung für jeden in Betracht kommenden Standort, wenn zu Beginn der Suche noch nicht klar definiert ist, welcher Müll hier lagern soll!
  • Gorleben-Panik: Gänzlich in Panik gerieten Teile der Kommission, wenn die Gorle­ben-Frage angespro­chen wurde [12]. Auf Versuche, eine sachliche und fachliche Diskussion zu führen, wurde mit persön­li­chen Angriffen re­agiert. Wir sehen mit vielen KritikerInnen darin ein Indiz, dass zahlreiche Akteure davon ausgehen, nach einer Schamfrist und einem kur­zen legitimatorischen Suchprozess auf Gorleben zurück zu kommen. Dies wäre ein schlimmer Rück­fall, der alle berechti­gten Vorbehalte revitalisieren würde.
  • Verzicht auf einen systematischen Neuanfang zugunsten selektiven Rückgriffs auf AKEnd. Die Kom­mis­sion hat die Möglichkeit nicht genutzt, in Abgrenzung zum bisherigen Vorgehen, ein Modell der La­gerung in tiefen geologischen Formationen neu zu definieren. Stattdessen hat die AG3 die alten Arbeiten des AKEnd (2000-2002) zum Ausgangspunkt genommen und Teile davon willkürlich übernommen, insbe­son­dere das Modell des „einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ (ewG) und geolo­gische Krite­ri­en. Der starke Bedeutung, die der AKEnd sozialwissenschaftlichen Kriterien beigemessen hat, wur­de aufgegeben. Insofern fällt der Bericht hinter den erreichten Stand des AKEnd sogar zurück.
  • „ewG“ ersetzt „Endlager“. Im Zentrum der geologischen Kriterien steht die Suche nach einem „ein­schlusswirksamen Gebirgsbereich“ (ewG). Dieser ewG ist keine natürliche Grenze, sondern be­zeich­net ein lediglich rechnerisch zu prognosti­zie­rendes Verhältnis zwischen dem Atommüll und dem umgebenden Gestein. Der rechnerische Nachweis allein, dass der einzulagernde Atommüll in einem be­stimmten Bereich vermutlich über lange Zeit eingeschlossen bleibt, macht aber noch kein Lager: Es muss auch gebaut, betrieben und verschlossen werden kön­nen. Es soll überwacht werden und Rückholbarkeit während des Betriebes und Bergbarkeit 500 Jahre danach möglich sein. Und nicht zuletzt: Was ist, wenn die Annahmen über den ewG sich als irrig erweisen? Gibt es weitere, redundante und diverse geologische Barrieren? All dies ist im Bericht der Kommission wortreich beschrieben, aber die harten Kriterien berücksichtigen dies nicht, sondern erheben den ewG zum Mantra. Dies beunruhigt nicht zuletzt deswegen, weil von interessier­ten Akteuren nie ein Zweifel daran gelassen wurde, dass sie einen ewG für Gorle­ben für nachgewiesen halten und ewG hieße dann wohl: es wird Gorleben.
  • Rückholbarkeit und Bergbarkeit: Der Bericht der Kommission nominiert Lage­rung mit Rückhol­barkeit und Bergbarkeit als alternativlos zu verfolgenden Weg. Dies erstaunt zum einen, weil nicht we­nige Beteiligte über Jahrzehnte und bis in die jüngste Zeit Rückholbarkeit und Bergbarkeit abgelehnt haben und zum anderen hierfür auch keine harten Kriterien aufgestellt wurden. Angesichts der Er­fah­rungen mit ASSE II erscheint Rückholbarkeit und Bergbarkeit zwar naheliegend, aber es geht hier um eine ganz andere Größenordnung von Behältern (200l-Fässer vs. Castor-ähnlich) und einen un­gleich höheren Aufwand mit si­cher­heitsrelevanten Eingriffen. Dies ist kein Votum gegen Rückhol­barkeit und Bergbarkeit, sondern für einen ernsthaften Abwägungsprozess, der in der Kommission nicht geführt worden ist. Insofern besteht der Ein­druck, dass es sich hierbei eher um eine populi­stische, denn eine fachlich abgewo­gene Äußerung handelt.
  • Kriterien, Sicherheitsuntersuchungen und andere Bewertungsmaßstäbe. Die von der Kommission beschlossenen „harten“ Kriterien beziehen sich lediglich auf die Suche nach einem „einschlusswirk­samen Ge­birgs­be­reich“ in Salzstöcken. Aber auch der beste „einschlusswirksame Gebirgsbereich“ ist nur ein Poten­zial, das erst noch konkret erschlossen werden muss. Ob und wie das funktioniert, bleibt den weit­aus schwächeren Sicherheitsuntersuchungen während der Standortsuche und im Genehmigungs­verfah­ren überlassen. Besonders wichtig war dem Vertreter der Energiewirtschaft, dass die Sicherheitsan­for­derungen an den Betrieb erst möglichst spät im Verfahren festgeschrieben werden.
  • Vorurteil Salz: Seit den 60er Jahren wird in Deutschland der Weg verfolgt, Atom­müll in Salz zu la­gern. Ausgangspunkt dafür war die Anforderung, dass aus Kosten­gründen offengelassene Berg­werke nachgenutzt werden sollten. Obwohl der Weg der Nachnutzung seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr verfolgt wird, haben sich Forschung, Konzeptentwicklung und Lobbyinteressen zu einem ma­ni­festen Vorur­teil für Salz verfestigt. Dies zu kompensieren wäre nur möglich, wenn Forschung, Kon­zept­ent­wick­lung und Erkundung für andere Wirtsgesteine adäquat vorangetrieben würden. Asse, Morsleben und aktuelle Entwicklungen in den USA begründen gravierende Zweifel an der Salzlinie, denen die Kommission nicht hinreichend nachgegangen ist.
  • Eiertanz ums Kristallin: Die Einbeziehung von Kristallin-Gestein (Granit) geriet zu einem ziem­li­chen Eiertanz der Geologen. Statt eine gründliche Revision des 15 Jahre alten AKEnd-Konzeptes in Be­tracht zu ziehen, wurde zunächst erwogen, dass beim Kristallin die Behälter den sicheren Ein­schluss gewährleisten sollen. Allerdings ist die Vorstellung, dass allein die Behälter 1.000.000 Jahre Sicherheit ge­währ­leisten sollen, einigermaßen absurd. Außerdem widerspricht es dem Gedanken, die Sicherheit gerade durch geologische Barrieren zu gewährleisten, und schließlich wäre dann ein Behälter-Konzept ebenso in Salz und Ton vorstellbar. Also wurde bis in die letzte Kommissionssitzung versucht, die Kriterien so zu zerren und zu dehnen, dass sie irgendwie auch auf Kristallin-Gestein angewendet werden können. Die Frage, ob und wie in Kristallin-Gestein ein langfristiger Einschluss möglich ist, bleibt letztlich offen und wird sich durch das ganze Verfahren ziehen [13].
  • Vorurteil geologische Daten: Entgegen den Aussagen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), es gäbe hinreichend geologische Daten für die Ermittlung des bestmöglichen Standortes, ergab eine vom Land Mecklenburg-Vorpommern initiierte Umfrage bei den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder, dass die Praktiker vor Ort das ganz anders sehen. Die derzeitige Datenlage ist historisch gewachsen und basiert insbesondere auf wirtschaftlich motivierter Roh­stoff­suche. Sie allein zur Grundlage zu machen, ist weder fair für die Länder, die besonders gut erkundet sind, noch zielführend, den bestmöglichen Standort zu finden. Insbesondere eine ernsthafte Betrachtung von Kristallin scheint nur in Verbindung mit gezielten Aufsuchungen möglich. Andernfalls verbleibt ein irreversibles Gerechtigkeitsdefizit.
  • Zeitrahmen: In der Kommission wurde sehr schnell deutlich, dass der im StandAG gesetzte Zeitrahmen für das Auswahlverfahren bis hin zur Standortentscheidung (ca. 2031) und Inbetriebnahme eines dauerhaften Atommülllagers (ca. 2050) nicht realistisch ist und sich eher an den Befristungen der Genehmigungen der Zwischenlager orientierte. Insofern sind diese Termine im bestehenden StandAG wiederum politisch bestimmt. Andererseits fand eine realitätsorientierte Auseinandersetzung über die Anpassung von Konzepten für die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle wegen der vorhersehbaren Jahrzehnte langen Verfahren der Endlagersuche nicht statt. [14]
  • Kein neuen Ansätze in der Forschung: Bereits in der AG3 wurde das Ansinnen des Landes Nie­der­sach­sen abgelehnt, eine grundsätzlich kritische Revision der bisherigen Forschung und ihrer Ak­teu­re vorzunehmen. Dies mag angesichts der Zusammensetzung der AG3 nicht verwundern. Zwar wer­den im Forschungskapitel B 6.9 viele Aufgaben teilweise richtig beschrieben; es bleibt aber ins Belieben der „beteiligten Institutionen und Fördermittelgeber“ gestellt, wie die erheblichen For­schungsgelder verwendet und ggfs. zementierte Lobby-Interessen bedient werden.
  • Sozialwissenschaftliche Kriterien: Mit dem Hinweis auf das Primat der Sicherheit für 1.000.000 Jahre hat die Kommission die geologischen Kriterien des AKEnd ins Zentrum gerückt und die Bedeu­tung der sozialwissenschaftlichen Kriterien deutlich abgeschwächt. Dies verkennt, dass es an den betroffenen Standorten auch ein vitales Interesse an Sicherheit während der Bau- und Betriebszeit gibt, die insgesamt immerhin mehr als 100 Jahre betragen kann.
  • Insgesamt wäre die Kommission besser beraten gewesen, angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur einen Zwischenbericht vorzulegen, wie dies von mir und anderen Kommissionsmitglie­dern vorgeschlagen worden war. Dies hätte die Möglichkeit eröffnet, deutlich zu machen, welche Fragen sich eben nicht erfahrungsbasiert zusammenschreiben lassen, und weitergehenden For­schungs­bedarf auszuweisen. Außerdem hätte es die Möglichkeit eröffnet, die Debatte an die Gesellschaft zurückzugeben, wo sie hin gehört.

b. Öffentliche Beteiligung und rechtliche Aspekte

  • Ein Neustart bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager erfordert eine Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit und des begangenen Unrechts. Nur so kann eine Grundlage für den Blick nach vorn geschaffen werden, damit diese Fehler sich in Zukunft nicht wiederholen. Diese wichtige Aufgabe einer Konfliktbearbeitung als Grundlage für einen angestrebten Konsens hat die Kommission nicht geleistet. [15]
  • Öffentliche Beteiligung an der Arbeit der Kommission gescheitert: Die Kommission hat das geforderte und selbstgesteckte Ziel einer breiten öffentlichen Debatte und Beteiligung nicht nur nicht erreicht, sondern dazu auch keinen ernsthaften Versuch unternommen [16]. Selbst das angestrebte Ziel, den Gesamtbericht vor Abschluss der Kommissions-Tätigkeit in einer öffentlichen Diskussion kritisch bewerten zu lassen und die Ergebnisse im Bericht aufzugreifen, wurde völlig verfehlt. Die nunmehr vorgesehene Beteiligung über die Sommerpause hinweg im September über den Bundestag (Umweltausschuss) und das BfE (Veranstaltung) nachzuschieben, kann dieses Manko nicht ernsthaft heilen.
  • Stattdessen hat die Kommission Zielgruppen definiert (VertreterInnen aus den Regionen, Ju­gend, Fach-Community) und hierfür Formate entwickelt. Bei den jeweiligen Veranstaltungen legten von der Kommission beauftragte (und bezahlte) Beteiligungs-Manager einem interessierten, aber zumeist wenig vorbereiteten Publikum Fragen vor, die diese beantworten sollten. Diese Laborübung ist deutlich unterschiedlich zu jeder Situation, in der Beteiligte eigene Interessen und Meinungen vertreten. Die Beteiligungs-Bereitschaft der Fach-Community bei der Fachveranstaltung im Ende Januar 2016 (K-Drs. 143) geriet zu einer Scheinbeteiligung, weil die Kommission keine beratungsfähigen Un­ter­lagen vorlegen konnte. Zwei bundesweite Veranstaltungen in Berlin zum Auftakt und Ende spielten praktisch keine Rolle, weil die kritischen Teile des Publikums, die eine eigene Meinung hätten einbringen können, auf Grund der Vorerfahrungen fern blieben. Statt eines weitgehend fertiggestellten Berichtsentwurfs konnten die TeilnehmerInnen bei der „Konsultation“ am 29. April (K-Drs. 205) lediglich über „Kernbotschaften“ abstimmen. Ein von der Kommission selbst beauftragter Bericht zur Evaluation der Beteiligung während der Kommissions­arbeit kam zu durchaus kritischen Anmerkungen und fand genau aus diesem Grund in der Kommission wenig Gegenliebe. [17]
  • Öffentlichkeit und Beteiligung während des Verfahrens: Die Kommission empfiehlt für die Be­teiligung der Öffentlichkeit während des Auswahlverfahrens eine Reihe stark regulierter Formate und Instru­mente. Sie ermöglichen keine partizipative, ergebniswirksame Mitarbeit betroffener BürgerInnen, atomkritischer Gruppen und Standortinitiativen auf Augenhöhe und führen eher zu einer akzeptanzbeschaffenden Doppelbelastung für KommunalpolitikerInnen. Beteiligung ist mehr als Information und top-down-Konsultation, sie muss Einfluss auf das Verfahren und die Ergebnisse nehmen können, paradoxe Interventionen erlauben, die Möglichkeit von Rücksprüngen bieten und über eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Es bleibt v.a. die Grundforderung, dass einer neuen Standortsuche eine gesamtgesellschaftliche Diskussion mit Fehleraufarbeitung voraus gehen muss.
  • DIE LINKE begrüßt zwar die Überführung der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) in eine staatliche Betreibergesellschaft. Darüber dürfte aber erst beschlossen werden, wenn ein konkreter Vorschlag zur Abwicklung vorliegt. Die vom Bund an die privaten Dritten übertragenen Rechte wie Grundeigentum und Know-how aus Forschungszen­tren und Forschungsaufträgen müssen unentgeltlich zurück übertragen werden. Angesichts der finan­ziellen Freizeichnung der Atomkonzerne durch die KfK und der entsprechenden Umsetzung der Bundesregierung im kommenden Gesetzgebungsverfahren darf der Steuerzahler für die Verstaatlichung der DBE nicht erneut zur Kasse gebeten werden.
  • Förderale Kontrollmechanismen abgeschafft: Mit dem Prinzip der Legalplanung und Errichtung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE) werden föderale Kontrollmechanismen auf allen Ebenen der Gewaltenteilung abgeschafft und zentralistische Entscheidungsstrukturen eingeführt, ohne dass ausreichende andere „Checks und Balances“ an die Stelle getreten sind. Gleichzeitig bekommt die bundeseigene Gesellschaft für Endlagerung (BGE) als Vorhabensträger zentrale Bedeutung – ebenfalls wie das BfE unter dem Dach des Bundesumweltministeriums.
  • Behördenstruktur: Das BfE als Regulierungs- und Genehmigungsbehörde muss künftig im Suchverfahren andere Behörden, Regio­nen, Gemeinden und Betroffene zwar anhören, kann aber ihre Stellung­nahmen überre­geln. Es gibt keine Garantie, dass das BfE alle Bedenken prüft und ggf. ihre Pläne ändert, und es gibt keine Garantie, dass der Bun­des­tag die Pläne des BfE ohne Änderungen übernimmt. Gemeinsame Diskussionen sind nicht vorgesehen. Für die dadurch entstehenden Lücken im Verfahren und dem Spannungsverhältnis zwischen exekutiver Planung und Legalentscheidung durch den Bundestag hat die Kommission keine überzeugenden Lösungen gefunden. Die Bevölkerung in den betroffenen Regionen hat zu wenig Mitspracherechte. Das vorgesehene einmalige Nachprüfrecht der Regionen reicht nicht aus, um „Augenhöhe“ gegenüber diesen Zentralisierungen zu erreichen und bei Fehlentwicklungen gegen zu steuern.
  • Der Rechtsschutz ist auch nach der Evaluation nicht ausreichend. Zwar ist das StandAG nach der vorgesehenen Evaluation jetzt europarechtskonform und die Klagemöglichkeiten wurden verbessert. Dies ist jedoch noch nicht ausreichend, weil nicht in jeder Phase des Standortsuchverfahrens Klagemöglichkeiten vorgesehen sind, obwohl jeder Akt in Rechte eingreifen kann und andere wirksame Kontrollmöglichkeiten wegen der Zentralisierung beim Bund und ohne partizipative BürgerInnenbeteiligung nicht mehr existieren. [18]
  • WAA-Rücktransporte zu den Standort-Zwischenlagern ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Rahmen des StandAG ist als Kompromiss für die Zustimmung des Bundeslandes Niedersachsen geregelt, dass verglaste radioaktive Abfälle nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben transportiert werden, sondern in Standortzwischenlager. Nach längeren Verhandlungen sollen nun die Standortlager in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu diese Abfälle aufnehmen. Dafür sind neue Genehmigungen erforderlich, weil bislang nur die vor Ort erzeugten bestrahlten Brennelemente in Castor-Behältern in diese Standortlager gebracht werden dürfen. Neustart und Öffentlichkeitsbeteiligung im Lackmus-Test: Bei den dafür anstehenden Genehmigungsverfahren, für die die AKW-Betreiber bislang keine Anträge gestellt haben, soll die Öffentlichkeit nicht beteiligt werden, obwohl wegen der Andersartigkeit des Atommülls (in Glas verpackt) und der Behälter von einer „wesentlichen Änderung“ nach Atomgesetz auszugehen ist. [19]

Export-Verbot: Bereits im Oktober 2015 hat die Kommission zusätzlich zum bereits bestehenden Export-Verbot von hochradioaktivem Atommüll aus Leistungsreaktoren dieses auch für Brennelemente aus Forschungsreaktoren gefordert. Damit reagierte sie direkt auf die o.g. Versuche, durch eine Umdeklaration den Atommüll als Forschungsmüll aus Jülich in die USA zu verschieben. Bis heute hat die Bundesregierung keine klare Stellungnahme abgegeben, diese Export-Planungen zu untersagen und die entsprechenden kostenpflichtigen Planungen endlich einzustellen. [20]
Atomausstieg ins Grundgesetz: Als wichtige Konsequenz aus der Geschichte der Atomenergie­nut­zung und den massiven Konflikten ist für den erforderlichen Vertrauensaufbau bei einem Neustart die Verankerung des Atomenergieausstiegs im Grundgesetz nicht nur für die Fraktion DIE LINKE eine bedeutsame Konsequenz. Zwei Gutachten im Auftrag der Kommission haben gezeigt, dass dies grundsätzlich möglich ist. Dennoch verzichtete die Kommission auf eine eigene Positionierung und ver­schiebt diese Debatte an den Bundestag. [21] Damit wird aus Sicht der Fraktion DIE LINKE diese für einen ernsthaften Neustart wichtige Forderung von der Kommission praktisch begraben.
 
V. Konsequenzen
Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag lehnt den vorliegenden Bericht ab.
Gleichwohl hat sie sich für die frühzeitige Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums eingesetzt und wird auch bei der Novellierung des StandAG alles dafür tun, ein öffent­liches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen.
Die Menschen in Gorleben sind gut beraten, auf der Hut zu bleiben. Standorte, die von einer möglichen Standortsuche betroffen sein könnten, sind gut beraten, sich rechtzeitig selbst eine Meinung zu bilden.
Unbenommen ob der Ansatz einer Standortsuche weiter verfolgt wird (wofür wir uns ein­setzen) oder nicht, tragen die Standorte der Zwischenlager für einen langen, nicht festzu­legen­den Zeitraum die volle Last und das wachsende Risiko der atomaren Hinterlassen­schaften. Hier nicht interveniert zu haben, ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch ein schwerwiegendes Defizit der Kommission.
Die LINKE plädiert angesichts der enormen Risiken und der ungeheuren Verantwortung gegenüber den kom­menden Generationen dafür, den Umgang bei der Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle in einem umfassenden gesellschaftlichen Prozess und mit umfassenden Rechten der BürgerInnen neu zu starten. In diesem Sinne muss nun auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sowie die Bundesregierung den Bericht der Kommission auswerten, aber auch die Fehler und weiterhin bestehenden Mängel des Berichts aufarbeiten und im genannten Sinn umsetzen.

Hubertus Zdebel, MdB, Fraktion DIE LINKE., 29.6.2016

 
[1]                  In dem Antrag „Atommüll-Endlagersuche vom Kopf auf die Füße stellen“ Drucksache 18/1069  forderte die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am  8. April 2014, vor Einsetzung einer Kommission eine Verständigung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen zu erreichen und erst dann gesetzliche Regelungen vorzunehmen: „Gerade die Umweltverbände können jedoch einen wichtigen Beitrag leisten, in Fragen der möglichst sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle die bestmögliche Lösung zu entwickeln und einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Die Umweltverbände und die Anti-AKW-Bewegung haben die Risiken von Atomanlagen aufgedeckt und es war ihr Widerstand, der in Deutschland für höhere Sicherheitsstandards gesorgt hat. Ein Verfahren zur Endlagersuche, dessen Ergebnisse vertrauenswürdig sein müssen, muss die Umweltverbände und Bürgerinitiativen gleichberechtigt beteiligen.“ Dies wurde von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt.
[2]                  Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag wurde an der auf Kabinettsbeschluss vom 14.10.2015 vom Wirtschaftsministerium berufenen Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) nicht beteiligt. Abschlussbericht vom 25.05.2016. (PDF)
[3]                  Siehe den Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag: „Umgang mit Atommüll – Defizite des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms beheben und Konsequenzen aus dem Atommülldesaster ziehen“, Drucksache Antrag 18/5228, Informationen zum Thema Atommüllreport inkl. einer Stellungnahme zum NaPro bietet: www.atommuellreport.de.
[4]                  Zitiert aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/243) vom 27.12.2013 auf die kleine Anfrage „Dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH“ (Drucksache 18/58) der  Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
[5]                  Siehe hier die Studie des BUND „Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“,  Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann, INTAC Hannover, Oktober 2013.
[6]                  Urteil des OVG Schleswig siehe hier. Das Urteil aus 2013 wurde rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht Einsprüche des Betreibers Vattenfall und der Genehmigungsbehörde, des Bundesamts für Strahlenschutz, im Frühjahr 2015 zurückgewiesen hatte. Seitdem verfügt das Standortzwischenlager über keine atomrechtliche Genehmigung mehr. Alle Standortzwischenlager sind entweder mit dem von Brunsbüttel bau- und genehmigungsgleich oder sogar weniger gesichert (süddeutsche Standortlager). Ein Verfahren gegen das Standortlager am AKW Unterweser vor dem OVG Lüneburg ist noch nicht entschieden.
[7]                  Siehe dazu: Atommüll-Desaster und Nationales Entsorgungsprogramm – So geht das nicht! In dem Eingangslager würden die Behälter mit hochradioaktivem Atommüll für Jahrzehnte in großer Zahl oberirdisch praktisch zwischengelagert.
[8]                  „Es geht nicht mehr um Realität, es geht um Umgang mit diesem Text“. Prof. Dr. Armin Grunwald am 04.05.2016 in der 23. Sitzung der AG3, Diskussion zum Zeitbedarf der Standortsuche. Das Wortprotokoll der Sitzung liegt zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Stellungnahmen noch nicht vor, zitiert nach Audio-Mitschnitt (MP3), Minute 6:09:57
[9]                  Zu den vom Bundestag und Bundesrat ernannten Kommissions-Mitgliedern gehörten nicht nur Personen, die sich in der Vergangenheit besonders für ein Endlager in Gorleben engagiert hatten, sondern mit zwei Vertretern auch unmittelbar die Atomkonzerne E.on und RWE, die also in direkter Weise ihre wirtschaftli­chen Interessen vertreten konnten. Schon zu Beginn der Kommissionsarbeit belasteten deren Klagen auf Schadensersatz wegen der Stilllegung ihrer Atomkraftwerke nach Fukushima das „Arbeitsklima“. Wiederholt hatten die Unternehmen klargestellt, dass es keine Zweifel an der Eignung des Standortes Gorleben als „Endlager“ gäbe. Nur wenige Wochen nach Beginn der Kommissionsarbeit reichten die Konzerne auch Klage direkt gegen das StandAG ein. Was in einem Gemeinderat kaum möglich ist, praktizierten die Atom-Vertreter ohne Scheu: Selbst bei unmittelbarer Betroffenheit und damit Befangenheit verzichteten sie nicht auf ihr Stimmrecht. Gleichzeitig verhandelten sie parallel mit der Bundesregierung z.B. über die Finanzierung der Atommüll-Entsorgung.
[10]                Siehe dazu das Wortprotokoll der 27. Sitzung der Kommission vom 13. Mai 2016 und die Äußerungen von Georg Milbradt, Seite 63. Außerdem ist das Brunsbüttel-Urteil von Bedeutung (siehe Fußnote 6). Seit 2011 werden aufgrund neuer Gefahrenanalysen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD)  an allen Zwischenlagern Nachrüstungen zur Gefahrenabwehr vorgenommen. Diese Maßnahmen unterliegen als Anti-Terrorschutz der Geheimhaltung, Siehe: BMUB – SEWD.
[11]         Die Uranfabriken in Gronau und Lingen verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher von der Bundesregierung, auch diese Anlagen in den Atomausstieg einzubeziehen und sie stillzulegen.
[12]                Siehe dazu insbesondere die im April 2016 vorgelegte Drucksache K-Drs. /AG4-27. Nach einer abwägenden Darstellung zum Berichts-Kapitel „Nationale Erfahrungen“ mit Blick auf Gorleben, heißt es zum Schluss: „Angesichts der Geschichte des Standorts wäre ein solches Vorhaben politisch nicht durchsetzbar.“ Dies führt zu heftigen Reaktionen. Selbst nach der Einigung, zwei getrennte Sichtweisen zu den Erfahrungen mit Gorleben in den Bericht aufzunehmen, scheitert die Initiative des BUND, diesen Satz zumindest in einen Teil aufzunehmen. Siehe das noch nicht vorhandene Wortprotokoll der Sitzung vom 27. Juni 2016.
[13]         Bayern hat ein Sondervotum angekündigt, mit dem faktisch die dortigen Granitvorkommen als ungeeignet erklärt werden. Siehe dazu auch „Endlagerkommission kommt beim Kristallingestein ins Stolpern“, www.endlagerdialog.de
[14]                Siehe dazu: „Endlagerkommission gibt Zeitplan auf“.
[15]                Siehe dazu die Stellungnahme von KonfliktberaterInnen bzw. MediatorInnen in einem Brief an die Kommission, K-Drs. 73 vom 23. Mai 2016. „Anmerkungen zur Arbeit der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle“. Verfasser: Gemeinsame  ExpertInnengruppe des  Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich e.V. sowie Bundesverband MEDIATION e.V.: „Ohne diese Aufarbeitung hat sich der Standort Gorleben erwartungsgemäß als ‚Elefant am Kommissionstisch‘ erwiesen: Als Beratende in Konflikten wissen wir, dass Tabuthemen explizit besprochen werden müssen, da sie sich sonst implizit Raum greifen und den Prozess blockieren, wie aktuell in der Kommissionsarbeit z.B. bei der Benennung von Eignungskriterien.“ Außerdem: Ulrike Donat (2016) in Müller-Heidelberg u.a. (Hrsg.) Grundrechte-Report 2016 S. 31 ff. Die Anwältin und Mediatorin Ulrike Donat war zu Beginn der Kommissionsarbeit als Gast Mitglied in der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung und hat ihr Mandat im Februar 2015 zurückgegeben. Ihre Begründung ist als Drucksache K-Drs. 88a nachzulesen.
[16]                Siehe Entschließungsantrag Drucksache 18/1068: Deshalb bekräftigt der Deutsche Bundestag das mit der Einrichtung der Kommission und im StandAG formulierte Ziel,… „durch eine breite Beteiligung der gesellschaftlich relevanten Gruppen in der Endlagerkommission die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, einen gesellschaftlichen Konsens bei der Endlagersuche zu erreichen, …“ (Seite 2). Insgesamt wären vom anstehenden Suchverfahren in der ersten Phase insgesamt mehr als 20 Millionen Menschen in der Bundesrepublik betroffen, heißt es in einem Kommissions-Papier von Prof. Dr. – Ing. Wolfram Kudla unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Jörg Weißbach, Drs. 83a, AG3 und Drs. 63a, AG1.
[17]                Siehe dazu die Drucksache K-Drs. 230: Evaluationsbericht zum Beteiligungsverfahren der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, 22. Februar 2016. Siehe auch Fußnote 15.
[18]                Mit dem StandAG 2013 wurde das Kontrollsystem bei der Standortsuche vollständig verändert: Der Rechtsschutz wurde mit der Verlagerung der Behörden­entscheidung auf Länderebene (altes Recht) auf Bundestagsentscheidungen (Legalplanung) ganz erheblich verkürzt. Die Legalplanung erlaubt nur noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht. Das schränkt den Rechtsschutz auf Grundrechtsverletzungen ein. Bislang war im StandAG nur in §17 (Auswahl für untertägige Erkundung) der Klageweg direkt zum Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz vorgesehen. Inzwischen schlägt die Kommission aufgrund europarechtlicher Anforderungen eine weitere Klagemöglichkeit in § 19 (Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag) vor.
[19]                Auf Nachfragen in der Kommissions-Sitzung am 18.12.2015 erklärt der Chef der Atomabteilung des BMUB, Wolfgang Cloosters, im Beisein der Bundesumweltministerin, dass eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen sei, siehe Wortprotokoll der 18. Sitzung, S. 16 ff. Zu den neuen Sicherheitsanforderungen siehe den Brief von Hubertus Zdebel an die Kommission, K-Drs. 109.
[20]               Zuletzt erklärte die Bundesumweltministerin Hendricks auf Nachfrage dazu, die Bundesregierung sei in dieser Frage noch uneins. Siehe hier.
[21]                Der derzeitige Atomausstieg kann mit einfacher Mehrheit im Bundestag wieder verändert werden. Eine Verfassungsregelung würde die Hürden für einen Neueinstieg deutlich erhöhen. Das Misstrauen ist u.a. daher so groß, weil die Chefs der Atomunternehmen zwar Anfang 2000/2 dem „Atomkonsens“ zustimmten und ihn unterschrieben, wenig später aber eine Kampagne zur Laufzeitverlängerung lostraten und dazu die Unterstützung der CDU/CSU und FDP fanden. Diese Laufzeitverlängerung führte zu den größten Demonstrationen der jüngeren Geschichte des Anti-Atom-Protestes und wurde von der schwarz-gelben Regierung zunächst zum Vorteil der Konzerne ignoriert. Erst die mehrfache Katastrophe von Fukushima sorgte für eine Kehrtwende der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Daher ist dieses Thema für AtomkritikerInnen von großer Bedeutung. Die beiden von der Kommission beauftragten Gutachten zum Thema Atomausstieg ins Grundgesetz sind hier online: Alexander Roßnagel, K-MAT 62 und Klaus F. Gärditz, K-MAT-61

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