Der Entwurf: Atommüll verstaatlicht – Konzerne kaufen sich von Risiken frei (UPDATE!!)
(UPDATE!!) Der Gesetzentwurf, mit dem die Atomkonzerne sich von den Risiken der Finanzierung der Atommülllagerung freikaufen und das gesamte Problem verstaatlicht wird, liegt nun auf dem Tisch. (Achtung: Gegenüber der Erstveröffentlichtung hat sich der Entwurf deutlich verändert, siehe unten.) Am nächsten Mittwoch will die Bundesregierung den Entwurf beschließen. Eine Verbändeanhörung im Rekordtempo – letzten Freitag eröffnet – nächsten Dienstag beendet – soll den Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Einwände zu der Vielzahl von Regelungen zumindest aufzuschreiben. Geregelt wird nicht nur die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für die Atommüll-Lager-Finanzierung, die Frage, wann genau die Atommülllagerung von den Betreibern an den Staat übergeht und auch die Nachhaftung der Konzerne, für den Fall, dass diese während des AKW-Rückbaus (für den die Konzerne zuständig bleiben) versuchen, sich Pleite zu rechnen. Erstmals findet sich in den Entwürfen auch ein Eingangslager für schwach- und mittelaktiven Atommüll im Zusammenhang mit dem Schacht Konrad. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“, die einige auch die Trittin-Kommission nannten.
- ACHTUNG! UPDATE: Hier der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf in der gültigen Fassung (PDF). Davor war noch dieser Entwurf online (PDF).
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