Regierung beschließt: Rechnung für Atomausstieg zahlen am Ende die Bürger
„Bundesregierung und Atomkonzerne sind sich einig: Die Atom-Zeche zahlen am Ende die Bürger. Es ist eine Unverfrorenheit erster Güte, wie die Bundesregierung Atomkonzerne einseitig begünstig. Und das, obwohl die Konzerne bislang noch nicht einmal erklärt haben, alle gegen den Atomausstieg laufenden Schadensersatzklagen – inklusive der Vattenfall-Klage vor dem Weltbank-Gericht ICSID – zu beenden. Die Verursacherhaftung wird außer Kraft gesetzt und das Risiko bei den Kosten für die Atommülllagerung auf die Steuerzahler verlagert“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Atommüll-Finanzierungs-Beschlüssen der Bundesregierung. Zdebel weiter:
„Gegenüber den bisher schon mangelhaften Vorschlägen der sogenannten Trittin-Kommission werden RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW noch einmal um rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich entlastet. Außerdem bekommen die Konzerne mit dem Wegfall der sogenannten Kernbrennstoffsteuer zum Ende des Jahres noch einmal mehr als fünf Milliarden geschenkt. Damit werden nicht nur die Atomkonzerne reichlich beschenkt, sondern der Atomstrom wird im Zeitalter der Energiewende sogar noch billiger.
DIE LINKE setzt sich im Bundestag dafür ein, dass dieses Atomkonzern-Begünstigungspaket so nicht durchkommt. Einen Antrag, mit dem die Fortsetzung der Kernbrennstoffsteuer über Ende 2016 hinaus bis zum Abschalten der AKWs erreichet werden soll, hat die Fraktion bereits eingebracht. Nun wird sich die Fraktion dafür einsetzen, dass es weiterhin eine Nachschusspflicht für die Konzerne gibt, wenn wie zu erwarten die Kosten bei der Atommülllagerung weiter steigen.
Zudem braucht es eine Sicherung für die AKW-Stilllegungs-Kosten, die jetzt allein unter Kontrolle der Konzerne verbleiben sollen. Die bislang vorgesehene Nachhaftungsregelung wird nicht ausreichen, um die Konzerne bei ihren Bad-Bank-Plänen in der Pflicht zu halten. Die beste Regelung wäre, auch die dafür vorgesehene Rückstellung umgehend in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen. Eine Übernahme der bislang den Betreibern gehörenden GNS darf es nicht geben.“