Ärzte der IPPNW: Exportstopp für Brennelemente aus Lingen kann rechtssicher verfügt werden

_Areva_c_pay_numrich-1.jpg
Demonstration am 29.10. in Lingen für die Stilllegung der dortigen Uranfabrik, die der französische Atomkonzern AREVA betreibt. Foto: Pay Numrich

Die internationale Ärzteorganisation IPPNW hat gemeinsam mit anderen Anti-Atom-Organisationen ihre Forderung nach einem Ausfuhrstopp für Uran-Brennelemente aus Lingen erneuert und die Bundesregierung aufgefordert, entsprechend den Anforderungen des Atomgesetzes zu handeln. Das Bundesumweltministerium bestreitet eine Rechtsmöglichkeit, den Export von Brennstoff aus Lingen für marode Atomkraftwerke in den Grenzregionen von Belgien (Doel) und Frankreich (Fessenheim, Cattenom) zu untersagen. Auf einer Pressekonferenz in Hannover hat die IPPNW heute ein weiteres Gutachten gemeinsam mit der Anwältin und Autorin Cornelia Ziehm vorgestellt, in dem die bisherige Rechtsauffassung des BMUB deutlich kritisiert wird. Zum Schutz der Bevölkerung müsse nach Atomgesetz endlich gehandelt werden. Zum 29. Oktober ruft ein breites Bündnis zu einer Demonstration für die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken nach Lingen auf.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hatte die Bundesregierung zu der Möglichkeit, die Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, befragt und diese Antwort erhalten. Über die Ausfuhrgenehmigungen für die Uranfabriken in Gronau und Lingen berichtet der Abgeordnete hier. Neben den Aktivitäten der Linken im Bundestag sind auch die Grünen dort aktiv und fordern in einem Antrag, Exporte von Brennstoff für belgische AKWs zu stoppen (PDF).
Die deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen sind vom Atomausstieg ausgenommen. Beiden Anlagen verfügen über eine unbefristete Betriebsgenehmigung und beliefern weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Brennstoff.
umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Ausführungen der IPPNW zur gestrigen Pressekonferenz, die auf der Homepage hier veröffentlicht ist. Unten findet sich auch der Link zum Rechtsgutachten der Anwältin Cornelia Ziehm.

IPPNW-Pressemitteilung vom 21.10.2016: Ein Exportstopp für Brennelemente aus Lingen kann rechtssicher verfügt werden, Atomausstieg in Lingen und Gronau

Die Ausfuhr von Brennelementen aus Lingen in die maroden Atomkraftwerke Doel, Cattenom und Fessenheim ist mit deutschem Recht nicht vereinbar und muss untersagt werden. Zu diesem Ergebnis kam die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm bereits im Juli in einem von der Ärzteorganisation IPPNW beauftragten Rechtsgutachten.  Die dazu im Widerspruch stehende Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums hat Ziehm in der nun vorliegenden Stellungnahme bewertet und in allen Punkten widerlegt. Die IPPNW und die im Antiatombündnis zusammen geschlossenen Bürgerinitiativen fordern Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun auf, endlich zu handeln.

„Verweigern Sie Ihre Zustimmung zum Export der Brennelemente in die unsicheren grenznahen Kraftwerke! Das Leben und die Gesundheit von uns BürgerInnen hier in Deutschland und in Belgien und Frankreich muss Vorrang haben vor jeglichen unternehmerischen Interessen“, erklärt Dr. Angelika Claußen (IPPNW).

Obwohl das Bundesumweltministerium gravierende Sicherheitsbedenken bezüglich der grenznahen Atomkraftwerke aufrechterhält und von den französischen und belgischen Behörden die Stilllegung dieser Kraftwerke fordert, behauptete die Behörde Anfang September in einem Brief an die IPPNW, es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, einen Exportstopp für Brennelemente aus der Fabrik in Lingen zu verfügen. Das Ministerium begründete dies mit einem Passus aus dem Atomgesetz, der aus dem Jahre 1958 stammt. Dass das Ministerium auf ein Gesetz zurückgreift, mit dem seinerzeit die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland zugelassen und gefördert werden sollte, ist in Zeiten des gesetzlich festgelegten Atomausstiegs bemerkenswert.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums könne die Ausfuhr von Kernbrennstoffen angeblich nur zum Schutz vor einer „missbräuchlichen Verwendung“ untersagt werden. Der vom Atomgesetz bezweckte umfassende Schutz vor dem „Freiwerden von Kernenergie“ ist aber zu Recht losgelöst von jeglicher Absicht und stellt allein auf den Akt des „Freiwerdens von Kernenergie“ als solchen ab. Das heißt, alle aus „der Anwendung und dem Freiwerden der Kernenergie“ resultierenden Risiken werden erfasst – „egal“, ob missbräuchlich oder nicht.
Ziehm weist auf einen anderen Fall aus 2010 hin, bei dem der damalige Bundesumweltminister seine Zustimmung zu einem ihm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegten Antrag auf Ausfuhr bestrahlter Forschungsreaktor-Brennelemente nach Russland verweigerte. Zur Begründung führte er damals an, dass nach den Maßstäben des Atomgesetzes  nicht von einer schadlosen Verwertung ausgegangen werden könne. Warum für die  Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente nach Doel,  Fessenheim und Cattenom ein anderer Maßstab gelten soll, sagt das Bundesumweltministerium nicht.
„Es ist höchste Zeit, dass die beiden vom Atomausstieg ausgenommenen Atomanlagen in Lingen und Gronau endlich in das Atomausstiegsgesetz der Bundesrepublik Deutschland integriert werden. Papier ist geduldig, doch die Menschen wollen nicht länger die Risiken der profitorientierten Konzerne tragen. Mit dem Betrieb von Urananlagen gehen Beugungen von Menschenrechten, insbesondere von indigenen Völkern, einher. Wir erwarten eine der größten Demonstrationen, die Lingen je gesehen hat.“, so Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg für den Trägerkreis der Lingen Demo.
100 Organisationen rufen am 29. Oktober 2016 zu einer überregionalen Demonstration in Lingen auf und fordern den vollständigen Atomausstieg für die Atomanlagen in Lingen und in Gronau.
Weitere Informationen unter http://weltweit.nirgendwo.info/demo/
Die rechtliche Bewertung der Antwort des Bundesumweltministeriums von Dr. Cornelia Ziehm finden Sie hier: http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Bewertung_Antwort_BMUB.pdf
Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Tel. 030 / 698074 -15, Email: wilmen@ippnw.de, http://www.ippnw.de
HerausgeberInnen dieser Pressemitteilung:
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) e.V., Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU), AntiAtomBonn, Arbeitskreis Umwelt Schüttorf, Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Grohnde-Kampage, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster, AntiAtomEuskirchen, Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie, Nucléaire Stop Kernenergie (Belgien), Elternverein Restrisiko Emsland, Landesarbeitskreis Atom des BUND NRW,Enschede voor Vrede, Stichting Vredes en Duurzaamheidsactiviteiten Netwerkstad (Vedan), Documentatieen onderzoekscentrum kernenergie (Laka), Amsterdam

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Ärzte der IPPNW: Exportstopp für Brennelemente aus Lingen kann rechtssicher verfügt werden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert