Bundesregierung schließt Atommüll-Export aus Jülich in die USA weiterhin nicht aus

Trotz der Empfehlungen der „Endlager-Kommission“, Atommülltransporte ins Ausland zu verbieten, hält die Bundesregierung weiterhin an den Export-Planungen für den hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA fest. Das teilte sie jetzt auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Selbst für den Fall, dass die 152 Castor-Behälter aus Jülich zunächst in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden, schließt die Bundesregierung einen späteren Abtransport in die USA nicht aus. Außerdem teilt sie mit, dass sie die Empfehlung der „Endlager-Kommission“ für ein Export-Verbot bislang „nicht abschließend bewertet“  habe. Die Fraktion DIE LINKE hat auf Initiative von Hubertus Zdebel einen Atommüll-Export-Antrag in den Bundestag eingebracht.
Hubertus Zdebel: „Während die Bundesregierung derzeit in alle möglichen Atom-Fragen auf die Tube drückt und gravierende Veränderungen zugunsten der Atomkonzerne im Eilverfahren durch den Bundestag jagt, ist sie bei der Frage des Verbots von Atommüllexporten wie die aus Jülich auffallend zurückhaltend. Immerhin hat die „Endlager-Kommission“ bereits im Oktober 2015 ihre Empfehlung für ein Export-Verbot derartiger Abfälle ausgesprochen. Diese Export-Planungen sind unverantwortlich. Wir können hier erzeugten Atommüll mitsamt seinen enormen Risiken nicht einfach andern Staaten vor die Tür stellen. Diese Probleme müssen in Deutschland gelöst werden. Deswegen haben wir einen Antrag zum Export-Verbot, wie ihn die „Endlager-Kommission“ fordert, in den Bundestag eingebracht.“

Weiter sagte der Abgeordnete: „Die Verantwortlichen in Jülich und die zuständigen Landes- und Bundesbehörden sollten sich jetzt auf den Neubau einer möglichst sicheren Zwischenlagerhalle für diesen Atommüll in Jülich konzentrieren, statt Atomtransporte oder gar Atommüll-Exporte zu planen.“

Laut Mitteilung der Bundesregierung kommen die Planungen für einen Export in die USA offenbar derzeit ohnehin nicht voran, weil sich in den USA die Umweltverträglichkeitsprüfung „verzögert“. Bemerkenswert auch, das die Verantwortlichen in Jülich Gutachter-Empfehlungen offenbar ignorieren. Der TÜV Nord hatte in einer Bewertung der Planungen der Betreiber bereits im April 2015 empfohlen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzufragen, ob grundsätzlich überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für den Export dieser radioaktiven Abfälle gegeben wären. Die Bundesregierung teilt nun mit, dass weder eine Voranfrage nach dem Außenwirtschaftsrecht noch nach der Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV) beim zuständigen Bundesamt vorläge.
Hintergrund: Wegen fehlender Nachweisen zur Auslegung des Zwischenlagers in Jülich in Sachen Erdbebenschutz hat das Wirtschaftsministerium in NRW die Räumung des Lagers angeordnet. Als Optionen für eine Räume werden der Neubau eines Lagers in Jülich, Atomtransporte ins Zwischenlager nach Ahaus und der Export in die USA genannt. Eine Einlagerungsgenehmigung für diese Abfälle in das Zwischenlager Ahaus ist vor kurzem erteilt worden. Allerdings gibt es noch keine Genehmigung, die entsprechenden Atomtransporte durchzuführen. Nach Aussagen der Betreiber ist mit einem Transport nicht vor Ende 2017 zu rechnen.

 

DSe4Zdebel

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