AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung

AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung

Für das noch in Betrieb befindliche AKW Gundremmingen, Block B, hat RWE das Stilllegungsverfahren bereits eingeleitet. Schon seit Ende Oktober läuft das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Minimale Antragsunterlagen, in denen u.a. eine Umweltuntersuchung enthalten ist, liegen seitdem aus und können zum Anlass genommen werden, Einwendungen gegen das geplante Vorgehen der Betreiber zu erheben. Das Ziel dabei: Mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung der AKWs erreichen. Anti-Atom-Initiativen rund um die AKWs in Gundremmingen haben dazu Sammeleinwendungen erstellt, die hier gleich zum Download bereit stehen. Die Einwendungen müssen zum 23. Dezember 2016 beim Ministerium eingehen.

In einer Mail des Forums Zwischenlagerung heißt es: „Wir wollen uns am Verfahren von Stilllegung und Abriss des Blocks B kritisch beteiligen.“ Dieser Absicht könnte man sich anschließen:

Einen Überblick über die laufenden Stilllegungsverfahren für Atomanlagen liefert auch der Atommüllreport und auch der BUND.

Dirk Seifert

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