AKW Gundremmingen B: Mehr Sicherheit – Jetzt Einwendungen zur Stilllegung
Für das noch in Betrieb befindliche AKW Gundremmingen, Block B, hat RWE das Stilllegungsverfahren bereits eingeleitet. Schon seit Ende Oktober läuft das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Minimale Antragsunterlagen, in denen u.a. eine Umweltuntersuchung enthalten ist, liegen seitdem aus und können zum Anlass genommen werden, Einwendungen gegen das geplante Vorgehen der Betreiber zu erheben. Das Ziel dabei: Mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung der AKWs erreichen. Anti-Atom-Initiativen rund um die AKWs in Gundremmingen haben dazu Sammeleinwendungen erstellt, die hier gleich zum Download bereit stehen. Die Einwendungen müssen zum 23. Dezember 2016 beim Ministerium eingehen.
In einer Mail des Forums Zwischenlagerung heißt es: „Wir wollen uns am Verfahren von Stilllegung und Abriss des Blocks B kritisch beteiligen.“ Dieser Absicht könnte man sich anschließen:
- Hier kann man sich über die Atomanlagen in Bayern und den Antrag und die ausgelegten Unterlagen zur Stilllegung des Block B von Gundremmingen beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium informieren.
- Konsequenzen aus „Endlager“-Kommission: BUND fordert mehr Sicherheit für Zwischenlager Gundremmingen.
Einen Überblick über die laufenden Stilllegungsverfahren für Atomanlagen liefert auch der Atommüllreport und auch der BUND.
- Hier die Sammeleinwendung zum Stilllegungsverfahren Gundremmingen als Word-Datei und hier als PDF. (Frist 23.12.2016)
- Widerruf, sonst Klage: Das Castor-Lager an den AKWs Gundremmingen auf dem Prüfstand
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