Atommüll-Zwischenlager AKW Brunsbüttel – Genehmigung im zweiten Versuch?

Atommüll-Zwischenlager AKW Brunsbüttel – Genehmigung im zweiten Versuch?

Anfang 2015 wurde die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle am Vattenfall-AKW Brunsbüttel durch ein Urteil aufhoben. Jetzt versucht es der schwedische Staatskonzern im zweiten Anlauf, die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die dafür erforderlichen Nachweise ausreichend zu erbringen. Die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, beginnt am 11. Januar (bis zum 10. März 2017) mit der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (siehe auch hier beim BfE). Nach der im Dezember beschlossenen „Neuordnung“ bei der Atommüllentsorgung wird Vattenfall nun dieses Genehmigungsverfahren durchführen, der Betrieb wird aber später in staatliche Hände übergehen.
**Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel sind hier auf der Homepage des BfS zum download zu finden. Die Unterlagen mit Datum 11.1.2017 können auch hier direkt in einer ZIP-Datei komplett heruntergeladen werden.**

Während Vattenfall nun also im zweiten Anlauf versucht eine rechtskräftige Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel zu bekommen, plant der Konzern in Abstimmung mit der grünen Atomaufsicht in Kiel, trotz nicht vorhandener Genehmigung eine als Bereitstellung beschönigte Zwischenlagerung von Castoren in diesem Lager umzusetzen. Nicht nur Kläger-Anwalt Ulrich Wollenteit hat dies als atomrechtlich abenteuerlich bezeichnet. Auf einer Tagung des Atommüllreports in Würzburg warnte er vor diesem Vorgehen der Atomaufsicht, weil sie Tür und Tor für eine künftig fragwürdige Atommülllagerung öffne.

Dokumentation:
Pressemitteilung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, 10. Januar 2017 01/17

*Zwischenlager Brunsbüttel: Antragsunterlagen veröffentlicht*
*BfE leitet wichtigen Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ein*
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) startet einen wichtigen Verfahrensschritt im Genehmigungsverfahren für das Standort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 sind die Unterlagen in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar.
Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Zeitraum über die Planungen zur Genehmigung des Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente informieren und beim BfE Einwendungen erheben.
Nach Sichtung der Einwendungen lädt das BfE als Genehmigungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Dort können die Einsprüche und Kritiken gemeinsam mit dem Antragsteller diskutiert werden. Die Ergebnisse des Erörterungstermines wird das BfE im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Antragstellerin ist die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), deren Gesellschafterin wiederum das Energieversorgungsunternehmen Vattenfall ist.
*Zu den Unterlagen, die veröffentlicht werden, gehören: *
* Antrag nach § 6 AtG vom 16. November 2015,
* Präzisierung des Antrags vom 12. Februar 2016,
* Baugenehmigung für das Standort-Zwischenlager vom 24. September 2003,
* Sicherheitsbericht,
* Kurzbeschreibung,
* Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Hinweis: Die im Internet veröffentlichten Unterlagen dienen der Information. Rechtsverbindlich sind allein die in Brunsbüttel, Salzgitter und Berlin ausgelegten Unterlagen.
*Adressen und Öffnungszeiten*
* Internet
http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr
* Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
– Bibliothek –
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr,
* Bürgerbüro der Stadt Brunsbüttel
Von-Humboldt-Platz 9
25541 Brunsbüttel
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
*Einwendungen*
Einwendungen können bis einschließlich 10. März 2017
* schriftlich beim
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Oder
* zur Niederschrift beim
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
erhoben werden.
*Hintergründe zum Zwischenlager Brunsbüttel: *
http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Dirk Seifert

3 Gedanken zu “Atommüll-Zwischenlager AKW Brunsbüttel – Genehmigung im zweiten Versuch?

  1. Der Scoping-Termin über den Antrag von Vattenfall für die Nachbesserung des Standortzwischenlagers (SZL) des AKW Brunsbüttel wurde noch mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständiger Genehmigungsbehörde durchgeführt. Mit der Auslegung der Antragsunterlagen wurde gewartet, bis das nunmehr zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) seine Arbeit aufgenommen hat und das auch die öffentliche Bekanntmachung durchführt.
    Das BfE wird auch Betreiber des SZL sein. Dieser Aspekt dürfte Verfassungsjuristen auf den Plan rufen; denn es ist absehbar, dass das BfE die Genehmigungsbehörde UND der Betreiber des SZL sein wird.

    1. Hallo Karsten Hinrichsten,
      ich würde derzeit nicht davon ausgehen, dass das BfE auch zum Betreiber der Zwischenlager wird. Dazu wird der BUND vermutlich eine eigene Betreibergesellschaft gründen. Aber es dürfte überaus interessant werden, wie diese neue Gesellschaft konstruiert wird und wie mit dem bisherigen Personal verfahren wird, die derzeit noch bei einem der AKW-Betreiber in Diensten sind.

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