Verglaster Atommüll zur Zwischenlagerung: Anträge im ersten Halbjahr 2017 – Rücktransporte folgen 2019

Verglaster Atommüll zur Zwischenlagerung: Anträge im ersten Halbjahr 2017 – Rücktransporte folgen 2019

Als gäbe es in Deutschland nicht schon genug Atommüll, dessen Zwischenlagerung immer größere Probleme bereitet. Zusätzlich müssen noch insgesamt 26 weitere Castor-Behälter mit verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und England von der Bundesrepublik zurück genommen werden. Ehemals sollten diese in das Zwischenlager Gorleben. Um aber für die „Endlagersuche“ einen Kompromiss zu finden, nachdem auch der Salzstock in Gorleben weiter im Verfahren bleiben kann, einigten sich Bund und Länder auf Druck von Niedersachsen, diesen WAA-Atommüll künftig in die Zwischenlager der AKWs in Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar/Ohu zu bringen. Dafür müssen die Genehmigungen geändert werden, denn diese besonderen radioaktiven Abfälle dürfen bislang dort nicht eingelagert werden. Die Zwischenlager an den Standorten sind grundsätzlich nur für hochradioaktiven Atommüll in Form von Brennelementen aus dem jeweiligen AKW zugelassen. In der ersten Jahreshälfte 2017, so das Bundesumweltministerium auf eine Nachfrage der Grünen im Bundestag, sollen nun die entsprechenden Anträge von den Betreibern gestellt werden. (Foto: AKW Isar/Ohu)

Die Angaben für diese Terminplanung sollen von den jeweiligen Betreibern der entsprechenden Anlagen stammen, heißt es. Außerdem: „Die Rückführung aus Frankreich bzw. die erste Rückführung aus dem Vereinigten Königreich soll im Jahr 2019 stattfinden. Eine Festlegung dieser Transporte auf bestimmte Quartale im Jahr 2019 kann erst erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen für die Beladungen der Behälter in den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague bzw. Sellafield abschließend geklärt sind“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine Frage der Grünen Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Drucksache 18/10827).

Der verglaste Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland stellt mit Blick auf die bisherigen Atomabfälle neue Anforderungen an die weitere Zwischenlagerung. Der Grund: Bislang dürfen lediglich abgebrannte Brennelemente dort eingelagert werden. Sollte es zu Undichtigkeiten bei den Castoren kommen, gäbe es zumindest noch derzeit eine Möglichkeit, diese im vorhandenen Reaktor unter Wasser zu reparieren. Für die verglasten Abfälle ist dies jedoch nicht möglich, weil diese unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Hinzu kommt, dass diese verglasten Abfälle in anderen Behältern eingelagert sind, die z.B. eine andere Deckelkonstruktion haben. (Siehe dazu den Link oben und die Links zum Thema Heiße Zelle.) Dennoch hat das Bundesumweltministerium bereits erklärt, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei den neuen Genehmigungsanträgen nicht durchgeführt werden soll, obwohl viele hier eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ der bisherigen Situation sehen.

Dirk Seifert

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