Atommülllager-Suche und ein Gesetz: Gorleben kritisiert Entwurf
In die Diskussion um die laufende Novellierung des „Endlager“-Suchgesetzes hat sich nun auch der einzige bis heute benannte Standort für ein unterirdisches Atommülllager für hochradioaktiven Abfall – Gorleben – eingemischt. Die BI Lüchow Dannenberg kritisiert in einer PM nicht nur den „Länderegoismus“, der „kaum mehr zu ertragen“ sei. Gemeint sind damit Bayern und Sachsen, die sich gern durch die Hintertür aus dem vermeintlich ergebnisoffenen Suchverfahren mit einer weißen Deutschland-Karte verabschieden wollen. Verwiesen wird auch auf zwei Synopsen, die den vorliegenden Regierungsentwurf kritisch durchleuchten. Im Dezember hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für die Novellierung beschlossen, der die Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umsetzen soll. Diese höchst umstrittene Kommission hatte nach zwei Jahren Arbeit im Sommer 2017 seine Empfehlungen vorgelegt, die nun vom Bundestag und Bundesrat in das Standortauswahlgesetz eingearbeitet werden sollen. Das neue Nationale Begleitgremium macht am 11. Februar zu dem Thema eine BürgerInnen-Beteiligung in Berlin.
- Hochradioaktiver Atommüll: „Endlagerung“ ohne Bayern und Sachsen?
- BUND und LINKE kritisieren Bundesregierung: Export-Verbot fehlt – Endlager-Suche unzureichend umgesetzt
- Abgeheftet: Die Dokumente der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
„Was hat die Kommission empfohlen, wie wurde das im Gesetzentwurf verkürzt“. Mit diesen Fragen stellt die BI eine Synopse “von uns” vor, die hier online ist: Synopse StandAG (PDF). Außerdem verweist die Iniative auf die Kurzstellungnahme, die der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) erstellt hat: KurzgutachtenWollenteit (PDF).
- Das NBG hat insgesamt zwei Studien dazu in Auftrag geben. Siehe hier: Atommülllagersuche: Nationales Begleitgremium veröffentlicht Gutachten zur Gesetz-Änderung
Das NBG mit seinen derzeit neun Mitgliedern konstituiert sich derzeit und ist als Einrichtung als eine Art Kontrollinstanz für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei dem Suchverfahren für ein dauerhaftes Atommülllager zuständig. Bereits auf seiner ersten Sitzung Ende letzten Jahres hat es eine BürgerInnen-Anhörung zur Umsetzung der Kommissions-Beschlüsse auf den Weg gebracht. Diese Veranstaltung wird am 11. Februar in Berlin stattfinden.
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