Atommülllager-Suche und Nationales Begleitgremium: Ombudsstelle für den Bürger als Subjekt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Atommülllager-Suche und Nationales Begleitgremium: Ombudsstelle für den Bürger als Subjekt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erste Öffentlichkeits-Anhörung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle und das künftige Standortauswahlgesetz führt das neue Nationale Begleitgremium morgen in Berlin durch. Rund 170 TeilnehmerInnen haben sich inzwischen angemeldet und auch aus der Region des einzig bislang benannten Standortes Gorleben wollen Aktive dabei sein, wie die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg gestern mitteilte. Heute erklärte sich das NBG auf einer Pressekonferenz in Berlin, wo das Gremium zu seiner dritten Sitzung zusammen kam. Jorina Suckow, Mitglied des neuen Gremiums und als Bürgerin per Suchverfahren „zufällig“ ausgewählt, hat hier im Taz-Interview erzählt, wie sie sich die Aufgabe im Suchverfahren für ein Atommülllager bislang vorstellt.

Dokumentation Pressemitteilung BI Lüchow-Dannenberg, 09.02.2017
Endlagersuche – Anhörung in Berlin
Die Endlagerdebatte nimmt Fahrt auf. Die entscheidende Frage ist, wie die anstehende Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ausfallen wird. Am kommenden Samstag lädt das nationale Begleitgremium (NBG) zu einer Anhörung in Berlin ein. Das nationale Begleitgremium soll unter dem Vorsitz der Professoren Klaus Töpfer und Miranda Schreurs als eine Art Scharnier zwischen der Öffentlichkeit und dem Gesetzgeber den Suchprozess in den nächsten Jahren moderieren.
Die interessierte Öffentlichkeit wird über den Gesetzesvorschlag des Bundesumweltministeriums debattieren, den viele Atomkraftgegner_innen als Affront ansehen.
„Die Vorschläge der Endlagerkommission zur Novelle des Gesetzes wurden dermaßen entschärft, dass es uns als Kritiker des Suchverfahrens vollends auf den Plan gerufen hat“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).
Gegenüber dem NBG wollen die Atomkraftgegner_innen aus dem Wendland in der Hauptstadt dezidiert Stellung beziehen. Die erste Hürde und Bewährungsprobe dafür, ob das nationale Begleitgremium in erster Linie mit sich machen lasse, was das Umweltministerium oder die Politik vorgibt, sei die Frage nach dem Selbstverständnis des Gremiums, das eigentlich zwischen Standortregionen und Bundestag vermitteln soll, dafür aber das Recht auf Akteneinsicht, die Gründung eines wissenschaftlichen Beirats und auch die Berufung eines Partizipationsbeauftragten haben müsste.
Genau diese Rechte aber fehlen im Gesetzentwurf.
„Alles gestrichen“, konstatiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Wir fahren nach Berlin, um genau über diese Lage mit dem Gremium zu debattieren.
Wir kommen natürlich auch als Vertreter_innen des einzigen Standorts, der bisher benannt wurde, obwohl in Aussicht gestellt wurde, dass Gorleben mit seiner politischen Vorgeschichte und wegen der geologischen Schwachpunkte endlich als Standort fallen gelassen wird, um einen wirklichen NEUBEGINN der Endlagersuche zu initiieren, der als glaubwürdig angesehen wird.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
Dokumentation PM Nationales Begleitgremium:
Pressemitteilung                                                       Berlin, 10. Februar 2017
Nationales Begleitgremium eröffnet Debatte
über neues Standortauswahlgesetz
Bei der Suche nach einem Endlagerstandort für insbesondere hoch radioaktive Abfälle müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, diesen Prozess von Anfang an zu begleiten und mitzugestalten. Deshalb führt das  Nationale Begleitgremium eine Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Änderung des Standortauswahlgesetzes durch. Diese Anhörung findet morgen, am 11. Februar 2017 in Berlin statt. Damit eröffnet das Nationale Begleitgremium die öffentliche Debatte über ein neues Standortauswahlgesetz. Grundlage der Diskussion ist ein im Dezember vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzestext, der den Fraktionen des Bundestages als Formulierungshilfe dient.

Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer: „Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu verschaffen und ihnen die Möglichkeit zu geben, den Gesetzgebungsprozess kritisch zu begleiten. Denn das neue Gesetz ist die Grundlage für die Standortsuche. In diesem Prozess sind die Bürger nicht nur Betroffene, sondern sie können ihn als Subjekte auch gestalten. Dabei unterstützen wir sie mit unserer wichtigen Ombudsstelle. Die Ergebnisse der Anhörung wollen wir dem Parlament übermitteln. Unser Adressat ist der Bundestag.“
Klaus Brunsmeier: „Als eine seiner ersten Aufgaben wird das Nationale Begleitgremium darauf achten müssen, dass die Vorschläge der Kommission ‚Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe‘ nun auch in das neue Gesetz für die Standortauswahl übernommen werden. Bislang fehlt z.B. noch ein generelles Exportverbot für hoch radioaktive Abfälle, wie es die Kommission vorgeschlagen hat. Mit Sorge betrachten wir die Initiative aus Bayern und Sachsen, den Grundkonsens der Kommission einer Suche in allen drei Wirtsgesteinen und in allen Bundesländern in Frage zu stellen.“
Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter: „Das Nationale Begleitgremium zeichnet sich durch eine Besonderheit aus: Dem Gremium gehören nicht nur Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürger. Damit hat  das Begleitgremium einen neuen Weg eingeschlagen.“
Zu der „Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ haben sich mehr als 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Zur Vorbereitung der Anhörung hat das Nationale Begleitgremium jeweils ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und bei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit in Auftrag gegeben. In diesen Gutachten wird der Frage nachgegangen, ob und wie die Empfehlungen der Endlager-Kommission in die Formulierungshilfe Eingang gefunden haben. Zudem sind eine Reihe von Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen zu der Formulierungshilfe eingegangen.
Hinweis: Die Stellungnahmen und die beiden Gutachten sind im Internet abrufbar: www.nationales-begleitgremium.de
Die „Bürger/Innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ findet am Sonnabend, 11. Februar 2017, Beginn: 13.00 Uhr im Tagungswerk Jerusalemkirche, Lindenstraße 85, 10969 Berlin statt. Das Programm finden Sie unter: www.nationales-begleitgremium.de
Hintergrund
Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium, das die Auswahl eines Standorts für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle gemeinwohlorientiert begleiten soll. Eine zentrale Aufgabe des Begleitgremiums ist die begleitende Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren. Das Gremium besteht aus sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt wurden und drei Bürgerinnen und Bürger, die in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt wurden.
Die Mitglieder sind:
Ø  Prof. Dr. Klaus Töpfer, Vorsitzender, ehemaliger Leiter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und früherer Bundesumweltminister,
Ø  Prof. Dr. Miranda Schreurs, Vorsitzende, Lehrstuhl für Umwelt und Klimapolitik, Hochschule für Politik an der TU München, ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen,
Ø  Klaus Brunsmeier, Vorstandsmitglied des BUND, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,
Ø  Bettina Gaebel, Bürgervertreterin, selbstständige Marketing- und Kommunikationsexpertin,
Ø  Prof. Dr. Armin Grunwald,  Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission,
Ø  Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter, Prof. für Industrial Ecology und Quantitative Methoden an der Hochschule Pforzheim,
Ø  Dr. habil. Monika C. M. Müller, Studienleiterin für Naturwissenschaften, Ökologie und Umweltpolitik der Evangelischen Akademie Loccum,
Ø  Prof. Dr. Kai Niebert, Professor für Didaktik der Naturwissenschaften und Nachhaltigkeit an der Universität Zürich, Präsident des Deutschen Naturschutzrings,
Ø  Jorina Suckow, Bürgervertreterin, junge Generation, Jura-Studentin
Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre, eine Wiederberufung soll zweimal möglich sein. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben.               
Verantwortlich:
Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel.: 030/8903 5497/5761
Geschaeftsstelle@Nationales-Begleitgremium.de
 

Dirk Seifert

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