Bürgerbeteilung und Klagerechte – Umweltrecht-Behelfsgesetz novelliert – CDU/CSU und SPD riskieren weitere Verurteilungen
Mehr Klagerechte für die BürgerInnen bei Umweltangelegenheiten will die Aarhus-Konvention. Am letzten Donnerstag verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN den völlig mangelhaften Regierungsentwurf (PDF) von CDU und SPD zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Ein Entschließungsantrag von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE (PDF) wurde abgelehnt. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag unten im Text.
- Mehr zur Aarhus-Konvention (PDF): ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN
- Die Rede von Hubertus Zdebel hier als Video in der Mediathek des Bundestages.
Und hier die Rede direkt als Video:
Die von Deutschland unterzeichnete internationale Aarhus-Konvention und der Europäische Gerichtshof verlangen für die Zivilgesellschaft umfangreiche Klagerechte bei Umweltangelegenheiten. Die Linksfraktion kritisiert schon seit langem, dass die Bundesregierung diese Anforderungen nur zögerlich und unvollständig umsetzt. Damit riskiert die Große Koalition weitere Verurteilungen. Monatelang hatte sie die Behandlung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit schwerwiegenden Defiziten vor sich hergeschoben. Nun haben CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf sogar noch weiter verschärft. Im Interesse der Industrie wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll, kritisieren Zdebel und die LINKE. Das ist ein Affront gegenüber der Umweltbewegung.
- Der Bundestag berichtet unter diesem Link über die Debatte im Bundestag. Dort auch die gesamten Debatte als Video.
In ihrem Entschließungsantrag fordert DIE LINKE die Schaffung eines modernen und umfassenden Klagerechts für Umweltorganisationen. So darf es keine weitere Privilegierung von Bergbauvorhaben geben. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen Anwendung finden. Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen. Ferner fordert DIE LINKE, auf Missbrauchsklauseln und neue Präklusionsvorschriften, die im Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgesehen sind, zu verzichten. Stattdessen muss jedes staatliche Handeln der gerichtlichen Überprüfung auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Umweltrechts zugänglich sein.
Die Rede von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.
Dokumente
- 18/9526 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – 05.09.2016
- 18/9909 – Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – Drucksache 18/9526 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung – 05.10.2016
- 18/12146 – Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/10102 Nr. 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – 26.04.2017
- 18/12160 – Entschließungsantrag der LINKEN zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/10102 Nr. 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – 26.04.2017
- 18/12161 – Entschließungsantrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 18/9526, 18/9909, 18/10102 Nr. 8, 18/12146 – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – 26.04.2017
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: „Verhalten der Großen Koalition ist ein Skandal“ – LINKE legt eigenen Entschließungsantrag vor
Dokumentation – Die Rede von Hubertus Zdebel:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist ein sperriges Thema. Außerhalb dieses Hohen Hauses und abgesehen von einigen Expertinnen und Experten kann kaum jemand, glaube ich, wirklich etwas damit anfangen. Ich sage ganz kurz Folgendes dazu: Jeder Mensch hat Klagerechte bei staatlichen Entscheidungen über die Umwelt. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Århus-Konvention, die Deutschland mit unterschrieben hat, seit 15 Jahren nur sehr restriktiv um. Die Entscheidungen des Århus Convention Compliance Committee und des Europäischen Gerichtshofs haben deutlich gemacht, dass die deutschen Bestimmungen über die gerichtliche Kontrolle von umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen völlig unzureichend sind. Die Bundesregierung hat jedoch die notwendigen Konsequenzen verweigert.
Ihr Änderungsentwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz provoziert neue Verurteilungen. Daran haben die Ausführungen der Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung des Umweltausschusses am 26. September 2016 keinen Zweifel gelassen. Das ist also schon gut und gerne ein halbes Jahr her, und wir hatten eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode noch auf irgendetwas verständigen könnten. Im Nachgang betrachtet wäre es besser gewesen, sie hätten sich auf nichts verständigt; denn das, was hier vorgelegt worden ist, ist definitiv nicht die Umsetzung dessen, was in der Århus-Konvention festgeschrieben worden ist.
Monatelang haben SPD und CDU/CSU die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss vor sich hergeschoben. Doch statt nun einen Antrag vorzulegen, der die schwerwiegenden Defizite des Regierungsentwurfs beseitigt und europäischen sowie internationalen Anforderungen genügt, will die Große Koalition die geplanten restriktiven Bestimmungen sogar verschärfen.
Im Interesse der Industrie soll heute ein Artikelgesetz verabschiedet werden, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll. Das ist ein handfester Skandal und nicht hinnehmbar.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es muss endlich mit der Privilegierung von Bergbauvorhaben Schluss sein. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zum Beispiel bei Fracking-Vorhaben Anwendung finden.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir Linken fordern: Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Jedes staatliche Handeln muss gerichtlich auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Umweltrechts überprüfbar sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Auch das ist nicht der Fall.
Bisher war es in Deutschland nicht möglich, Argumente zur Klagebegründung vor Gericht vorzubringen, falls diese nicht bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden. Das war die Vergangenheit. Diese „materielle Präklusion“ – so der Fachterminus – hat der Europäische Gerichtshof inzwischen gekippt. Nun will die Bundesregierung das EuGH-Urteil mit einer Missbrauchsklausel aushebeln. Auch das ist nicht hinnehmbar.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Diese Einführung der Präklusion durch die Hintertür lehnen wir entschieden ab.
Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU setzen dem Ganzen allerdings mit ihrem Änderungsantrag jetzt noch die Krone auf. Sie wollen die Klagerechte durch einen Änderungsantrag, der gestern im Umweltausschuss schon beschlossen wurde, noch weiter einschränken. So sollen bestimmte Verwaltungsakte nach zwei Jahren nicht mehr beklagt werden können. Dies soll sogar gelten, wenn die Kläger gar keine Chance hatten, davon zu erfahren, selbst wenn sie widerrechtlich verschwiegen wurden. Damit öffnen Sie Missbrauch Tür und Tor. Auch das ist nicht hinnehmbar.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bei der Klagebegründungsfrist wird noch einmal sehr deutlich, dass Sie Umweltorganisationen gegenüber Verwaltung und Industrie benachteiligen wollen. Während Sie dem Gericht für die Kläger eine Fristsetzung von zehn Wochen vorschreiben, gelten für Beklagte und Beigeladene keinerlei Fristen für Stellungnahmen.
Die Linke lehnt den Beschlussvorschlag der Bundesregierung und der Großen Koalition ab. Wir fordern eine rechtskonforme Überarbeitung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, wie es der Århus-Konvention entspricht. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, denn der gehört tatsächlich in den Mülleimer.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)