Vattenfalls Kohlemonster Moorburg: Nach Lage der Dinge „zunächst“ künftig nur noch Kühlturm-Kühlung

Vattenfalls Kohlemonster Moorburg: Nach Lage der Dinge „zunächst“ künftig nur noch Kühlturm-Kühlung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Folgen für den Betrieb des 1.600 MW Vattenfall-Kohlemonsters in Moorburg: „Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“ Mit diesen Worten antwortet der Hamburger Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 21/8977) des LINKEN-Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch.

Auf Klage der Europäischen Kommission hatte der Europäische Gerichtshof jüngst Deutschland verurteilt, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg Europarecht verletzt worden ist. Grund dafür war, dass eine Fischtreppe bei Geesthacht als „Ausgleich“ anerkannt worden ist, um im weit entfernten Moorburg die Elbe und den Fischbestand zu schützen. Und das, obwohl die Wirksamkeit der Fischtreppe damals noch nicht mal klar war. Dieses Vorgehen hat der EuGH nun als fehlerhaft festgestellt und entsprechend muss nun Deutschland und konkret die Umweltbehörde diesen Mangel beseitigen.
Die Folge: Von der Kühlung mit Elbwasser und dem damit verbundenen Schreddern von Fischen muss wohl künftig Abstand genommen werden. Die Kühlung wäre dann nur noch über den bereits vorhandenen Kühlturm zulässig.
Hinzu kommt: Der BUND hat genau zu diesem Punkt schon vor Jahren eine Klage auf den Weg gebracht. In erster Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht dem BUND recht gegeben und die Kühlung nur noch per Turm festgeschrieben. Die Umweltbehörde Hamburg – damals noch unter der Allein-Regierung der SPD – und Vattenfall hatten dagegen Revision eingelegt. Nun wird das EuGH-Urteil auch in diesem Verfahren von zentraler Bedeutung. Das Bundesverwaltungsgericht wird diesen Rechtsspruch beachten müssen.
Der BUND Hamburg hatte erst letzte Woche die inzwischen grüne Umweltbehörde aufgefordert, die Revision zurückzuziehen und Vattenfall die Kühlung mit Elbwasser zu untersagen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Jersch teilt die Umweltbehörde nun mit, dass sie das Verfahren zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit der Möglichkeit zur Kühlung mit Elbwasser eingeleitet hat. Wörtlich heißt es in der Antwort auf die Frage 2: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kraftwerk Moorburg wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes sorgfältig geprüft und so schnell wie möglich umgesetzt. Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.“
Nicht unwichtig in der Antwort ist das Wort „zunächst“. Denn Vattenfall dürfte über eine solche Auflage als dauerhafte Maßnahme wenig begeistert sein und vermutlich widersprechen. Denn sie bedeutet für das Unternehmen auch, dass der Betrieb von Moorburg unwirtschaftlicher wird. Laut Angaben des Senats würden jeweils 17 MW der elektrischen Nettoleistung je Block weniger zur Verfügung stehen, wenn der Kühlturm ganzjährig genutzt werden muss. Vattenfall hat inzwischen eine Fischscheuchanlage in Moorburg eingebaut, mit der Vattenfall möglicherweise argumentieren könnte, dass es damals zwar Fehler in der Genehmigung gegeben haben könnte, dieser aber wegen z.B. einer solchen Scheuchanlage „geheilt“ würde. Zur Frage der Revision sagt der Senat nichts, weil danach nicht gefragt wurde.

Dirk Seifert

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