Atommüll-Deal ist staatliche Beihilfe – Aber EU-Kommission gibt grünes Licht
Die EU-Kommission gibt grünes Licht für die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur künftigen Finanzierung der Atommülllagerung. Im Dezember 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine geringe Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro an diesen Fonds von der dauerhaften Kosten-Verantwortung befreit und auf die BürgerInnen verlagert. Eine Nachschusspflicht für die Konzerne ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Da der Atommüll-Deal auch als Subventionierung der Atomkonzerne anzusehen wäre, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.
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Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE): „Für die Atomkonzerne läuft es prächtig – die BürgerInnen haben alle Risiken. Obwohl den Atomkonzerne zum Vorteil ihrer Aktionäre mit dem Atommüll-Deal von den enormen Kostenrisiken der künftigen Atommülllagerung von Grünen, SPD und CDU/CSU und gegen die Stimmen meiner Fraktion per Bundestagsbeschluss im Dezember 2016 befreit werden, sieht die EU-Kommission darin keinen Subventionstatbestand, der eine Untersagung zur Folge hätte. Nach Jahrzehnten praller Gewinne verabschieden sich die Atomkonzerne nun denkbar billig aus der Atommüll-Entsorgung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht muss nun auch noch die Brennelementesteuer in Höhe von rund 7 Mrd. Euro zum Schaden der SteuerzahlerInnen zurückgezahlt werden.“
In einer Pressemitteilung stellt die Kommission fest: „Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass die Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle eine staatliche Beihilfe beinhaltet, da die Gesamtkosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind und die geplante Zahlung von rund 24,1 Mrd. EUR Deutschland nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird.“
Mit anderen Worten: Auch die EU-Kommission sieht das Risiko, dass am Ende die SteuerzahlerInnen für die weiteren Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung die Zeche zahlen müssen.
Weiter heißt es in der PM der Kommission: „Zwar liegen dem in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlenden Betrag die besten derzeit verfügbaren Kostenschätzungen zugrunde, diese Berechnungen sind aber aus verschiedenen Gründen sehr unsicher. Vor allem hat Deutschland noch keinen Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle festgelegt, und es gibt keine vergleichbaren Kosten-Benchmarks für den Bau einer entsprechenden Anlage.“
Dennoch laut das Ergebnis: „Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die staatliche Unterstützung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel steht.“ Als Begründung dafür wird ein – wenig wahrscheinlicher – Konkurs der Atomkonzerne angeführt, der zur Folge haben könnte, dass die Atomkonzerne gänzlich für die Finanzierung der Atommülllagerung ausscheiden könnten.