G20@Hamburg: Abschreckung statt Schlafen – Die Urteile

G20@Hamburg: Abschreckung statt Schlafen – Die Urteile

Schlafen in Hamburg vor und während des G20. Während die GipfelteilnehmerInnen ihre Hotels bestellt haben, dürfen DemonstrantInnen in Hamburg nicht mal auf einer Wiese übernachten. Senat und Polizei setzen weiter auf einen Kurs der Konfrontation und der Abschreckung. Bisheriger Höhepunkt ganz sicher das Agieren der Polizei gestern in Entenwerder, bei dem sie trotz eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg den Aufbau einer Camp-Struktur mit Übernachtungsmöglichkeit rechtswidrig verhinderte. In der Nacht zum heutigen Montag verhängte dann das Verwaltungsgericht erneut einen Beschluss, der das Übernachten in Entenwerder untersagt. umwelfFAIRaendern dokumentiert im folgenden die Urteile der letzten Wochen in Sachen Demonstrationen, Protest und dem Gipfel der Mächtigen…
Die Hamburger Morgenpost kommentiert die Vorgehensweise des rot-grünen Senats: „Hamburg startet in die Gipfel-Woche – und der Senat liefert eine empörende Show ab. Der Bürgermeister rollt den Autokraten, Königen und Demokratieverächtern dieser Welt den roten Teppich aus, wird sie per Handschlag begrüßen, sich im Blitzlichtgewitter sonnen und stolz die Elbphilharmonie präsentieren. Er lädt Donald Trump ins Gästehaus des Senats ein –  aber für die Bürger, die gegen Erdogan und Co. demonstrieren wollen, hat er nicht mal eine Wiese zum Zelten übrig.“ Natürlich müssen Polizei und Senat den G20-Gipfel schützen, heißt es in dem Kommentar. „Aber der Senat tut so, als wären alle Protestler, die in unsere Stadt kommen wollen, um ein Zeichen zu setzen, radikale Steinewerfer. Die Botschaft: Für euch ist kein Platz bei unserem Gipfel. Das ist für Hamburg, diese freie, liberale Stadt, eine Schande. Der Bürgermeister (von den Grünen hört man ja eh nichts) hätte friedliche Aktivisten von Anfang an offen empfangen sollen, ihnen von Beginn an eine Wiese für ein Camp zur Verfügung stellen sollen. Er könnte auch beim Alternativgipfel eine flammende Rede halten – und dabei klarstellen, auf wessen Seite diese Stadt steht. Nämlich auf der Seite der Menschen, die die Welt besser machen wollen – und nicht der Autokraten, die Oppositionelle einkerkern, Zivilisten in Syrien und im Jemen bombardieren und auf den Klimawandel pfeifen“, schreibt Mathis Neuburger.
Doch stattdessen wird von Seiten des Senats und der Polizei seit Wochen an einem Klima der Angst gearbeitet und auf Abschreckung gesetzt. Siehe auch hier „Grundrechte-verteidigen.hamburg„.
Unter „Aktuelles“ wird auf der Homepage des Justiz-Portals derzeit (19 Uhr, 3.7.2017) folgende Liste mit Urteilen angeführt:
VG Hamburg 75 G 8/17* Beschluss vom 02.07.2017
Erfolgloser Eilantrag gegen eine erneute teilweise Untersagungsverfügung hinsichtlich des Protestcamps im Elbpark Entenwerder.
VG Hamburg 75 G 3/17* Beschluss vom 01.07.2017
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines Protestcamps im Elbpark Entenwerder.
VG Hamburg 7 E 6480/17* Beschluss vom 30.06.2017
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“
VG Hamburg 3 E 6460/17* Beschluss vom 30.06.2017
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlungen „Freihandel macht Flucht“
VG Hamburg 3 E 6431/17* Beschluss vom 29.06.2017
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich einer Mahnwache in der Hamburger Innenstadt
VG Hamburg 6 E 6478/17* Beschluss vom 28.06.2017
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Altonaer Volkspark
VG Hamburg 20 E 6320/17* Beschluss vom 28.06.2017
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Versammlung „G20 – not welcome“; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017
VG Hamburg 16 E 6288/17* Beschluss vom 27.06.2017
Zusatz: Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Demonstration „Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017
VG Hamburg 19 E 6258/17* Beschluss vom 20.06.2017
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Hamburg vom 1. Juni 2017
VG Hamburg 19 E 5697/17* Beschluss vom 07.06.2017
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark
 

Dirk Seifert

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