Noch mehr Atommüll zu Lasten der SteuerzahlerInnen verstaatlichen?

Die Bundesregierung will weiteren Atommüll von Zulieferfirmen für den AKW-Betrieb verstaatlichen und deren Haftung für die Kostenrisiken bei der Atommülllagerung beenden. Bereits im Dezember 2016 hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU sowie die Grünen die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung in einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Entsorgungsfonds von der künftigen Kosten-Haftung befreit. Bereits zweimal haben im Mai Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Siemens AG in dieser Sache stattgefunden, teilt die Bundesregierung auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit.

Siemens hatte u.a. Brennelemente für den AKW-Einsatz in Hanau hergestellt. Insgesamt 10.170 Kubikmeter Atommüll sind dabei angefallen. Für den Rückbau der Atomanlagen und die Atommülllagerung hat Siemens sogenannte „Entsorgungs-Rückstellungen“ in Höhe von 1.551 Millionen Euro gebildet. Die Bundesregierung teilt mit, dass bis Ende 2018 eine Entscheidung fallen soll.
Zdebel: „Es spricht nichts dagegen, dass auch Versorgungsbetriebe wie Siemens ihre Rückstellungen in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Atommüll-Entsorgungsfonds einzahlen. Was aber hier genauso wenig geht, wie bei den AKW-Betreibern, ist, diese von der Verantwortung für die künftigen Kostenrisiken zu befreien. Eine Verlagerung dieser Kosten-Risiken von den Konzernen auf die Steuerzahler ist mit DIE LINKE nicht zu machen.“

Ende 2016 hatten die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD sowie die Grünen im Bundestag die „Neuordnung der Entsorgungsverantwortung“ beschlossen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von 24 Mrd. Euro von der künftigen Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung komplett befreit. Die Risiken bei den Kosten trägt seit dem der Steuerzahler.
Diese Regelung umfasst bislang nur die AKW-Betreiber. Atommüll ist aber auch bei Versorgungsbetrieben oder Forschungseinrichtungen angefallen. Bereits im November 2016 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass sie „Gespräche mit Betreibern anderer Anlagen aufnehmen werde, in denen radioaktive Abfälle anfallen oder angefallen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10482 vom 30. November 2016).“ Laut Angaben der Bundesregierung finden derzeit Gespräche angeblich „im Rahmen einer ergebnisoffenen Prüfung“ zur Klärung von Fragen und Sachverhalten statt.
Mit Bezug auf Siemens sagt die Bundesregierung: „Vor diesem Hintergrund fand mit der Siemens AG am 17. Mai 2017 ein Gespräch zwischen dem Chief Financial Officer und dem fachlich zuständigen Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie statt, und am 30. Mai 2017 ein Gespräch mit den gleichen Beteiligten sowie den beteiligten Ressorts Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vertreten auf Fachebene, und fachlichen Experten der Siemens AG.“
Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel lagern von den insgesamt 10.170 Kubikmetern leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, für die Siemens verantwortlich ist, 6.050 Kubikmeter in Hanau. Das dortige Zwischenlager für von der Firma DAHER Nuclear Technologie GmbH betreiben.
Außerdem lagern im damaligen Siemens-Standort Karlstein „nach Angaben der Firma Siemens AG 2.610 m3 radioaktive Abfälle sowie 25.836 kg radioaktive Rohabfälle (Stand Juni 2017). Es handelt sich ausschließlich um Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle – LAW/MAW). Das Lager wird von der Firma Siemens AG betrieben.“
„Die Abfälle werden derzeit an folgenden Orten bzw. bei folgenden Unternehmen zwischengelagert oder konditioniert und verpackt:
– Karlstein,
– Hanau,
– Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE),
– GRB Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH,
– Siempelkamp.“
Unklar bleibt die Antwort zur Frage, ob unter den Siemens-Abfällen auch Kernbrennstoffe sind. Dazu sagt die Bundesregierung: „Bei den in Rede stehenden radioaktiven Abfällen der Firma Siemens AG handelt es sich nicht um Kernbrennstoffe im genehmigungsrechtlichen Sinne.“
 

DSe4Zdebel

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