Terror-Urteil: Bundespolizei zu Recht im Einsatz gegen 155 Gramm Nordseekrabensalat

Das erschüttert jeden nordischen Küstenbewohner: Im durch nichts zu rechtfertigenden Einsatz gegen die ununterbrochene Nutzung des lebensnotwendigen 155-Gramm-Krabensalats auf Flugreisen bekommt die Bundespolizei durch ein Urteil des Oberverwaltung Berlin-Brandenburg sogar im Berufungsverfahren Recht. Menschenrechtsorganisationen sollten aufhorchen. Nicht ganz so schwer wiegt vielleicht das nunmehr ebenfalls bestätigte Verbot für die Mitnahme von 140 Gramm „Flensburger Fördetopf“ im Flug-Handgepäck. Doch nicht nur norddeutschen Fluggästen wird künftig die Grundversorgung verweigert: Auch italienische BürgerInnen sind bedroht, denn die dürfen nach diesem Terrorurteil vom März 2017 auch keine 272 g Büffelmozarella mehr ins Handgepäck packen. Das OVG versteigt sich in völliger Verkennung der Wahrheit zu der völlig absurden Bewertung, dass es sich bei Krabbensalat um Lebensmittel handelt, die aus „Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen“ bestehen. Ort des brutalen Einsatzes der Bundespolizei: Natürlich Berlin-Tegel. So einen Flughafen muss man einfach schließen! (Foto: Marcela (talk), Wikipedia)
Dokumentation des Grauens: „Keine Mitnahme von Mozzarella, Nordseekrabbensalat und „Flensburger Fördetopf“ im Handgepäck eines Fluggastes – 7/17 – Pressemitteilung vom 28.03.2017
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