„Wem gehört der Atommüll?“ Fachworkshop am 20. April in Hannover
2017 wurde der Betrieb der „Endlager“-Projekte in die Hände einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegeben. Ein Teil der Belegschaft des vormals zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wechselte zum neuen Betreiber, ein anderer zur neu gegründeten Aufsichtsbehörde Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Auch die Zwischenlagerung wurde neu strukturiert. Doch wer ist jetzt eigentlich für was genau zuständig? Das ist Thema des Fachworkshops „Wem gehört der Atommüll?“ am Freitag, 20.04.2018, 12.00 Uhr im Raschplatzpavillion Hannover.
- Informationen zum Programm und Teilnahmebeitrag gibt es hier beim Atommüllreport. Um Anmeldung unter info@atommuellreport.de wird gebeten!
Programm
12.00 Uhr Die Verantwortung der AKW-Betreiber – Für was haften die AKW-Betreiber noch und bis wann? Export der Sonder-Brennstäbe aus Brunsbüttel nach Schweden – ist das zulässig? Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin (Umwelt- und Energierecht)
13.00 Uhr BfE, BGE, NBG, BMUB, BGZ – wer sind die „neuen“ Akteure, welche Zuständigkeiten haben sie und welche Konflikte zeichnen sich ab? Thorben Becker, BUND
14.15 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Übernahme der Zwischenlager durch die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) – in welchem Zustand müssen die Abfälle sein, damit der Staat sie übernimmt, wer betreibt die Lager tatsächlich und gibt es Überlegungen zur Reduzierung der Anzahl der Zwischenlager? Burghard Rosen, BGZ, Dr. Klaus-Jürgen Brammer, BGZ
16.00 Uhr Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – Wie arbeitet der Fonds? Akteure und Einfluss der Politik
Hubertus Zdebel MdB, Mitglied des Kuratoriums