Atomarer Rückbau: Für AKW Brunsbüttel genehmigt – Für Isar 1 gerichtlich zugelassen

Atomarer Rückbau: Für AKW Brunsbüttel genehmigt – Für Isar 1 gerichtlich zugelassen

Dass auch die Stilllegung von Atomkraftwerken eine überaus riskante Sache ist, zeigt die jetzt von der Atombehörde in Schleswig-Holstein erteilte Genehmigung zum Abriss des AKW Brunsbüttel. Etwas über 700 Seiten braucht die Atomaufsicht, um die Regularien und Bedingungen für den Rückbau des AKWs festzulegen (hier direkt als PDF). In Bayern ist man in dieser Sicherheits-Sache schon weiter: Der BUND scheiterte dort jetzt mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Stilllegungsgenehmigung des Block 1 des AKW Isar bei Ohu/Landshut. Ziel der Klage war mehr Sicherheit beim Rückbau des Atommeilers auch mit Blick auf das Castor-Zwischenlager und den noch in Betrieb befindlichen Block 2 zu erreichen. Allerdings: Weil es bei der vom bayerischen Umweltministerium erteilten Genehmigung um wesentliche Grundsatzfragen zur Sicherheit beim Rückbau ging, ließ das Gericht die Revision zu. Der BUND kündigte an, diesen Weg weiter zu gehen.

Dokumentation: BUND PM und MELUND SH.

Der BUND Naturschutz bedauert die Abweisung seiner Klage und begrüßt die Zulassung der Revision.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen die vom bay-erischen Umweltministerium genehmigte Art und Weise des Abrisses des Atomkraftwerks Isar 1 abgewiesen.
Die erheblichen Sicherheitsdefizite beim Abriss des Atomkraftwerks Isar 1 bestehen fort. Der BUND Natur-schutz wird deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
21.12.2018
„Wir hatten über Jahrzehnte politisch für das Abschalten des Atomkraftwerks Isar 1 gekämpft. Wir haben die Entscheidung, das Atomkraftwerk Isar 1 in 2011 abzuschalten, sehr begrüßt. Bezüglich der Art und Weise des geplanten Rückbaus sehen wir allerdings weiterhin erhebliche Risiken. Ein Rückbau bei gleichzeitigem Vorhandensein hochgefährlicher Brennelemente im Nasslager kann nicht hingenommen werden. Wir werden deshalb nicht aufgeben, sondern den nach unserer Auffassung erforderlichen Schutz von Mensch und Natur in dem Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht einfordern“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Das Atomkraftwerk Isar 1 bei Ohu bei Landshut wurde 1997 in Betrieb genommen und 2011 abgeschaltet. Das Atomkraftwerk Isar 1 bei Landshut liegt in der Einflugschneise des internationalen Großflughafens München, Franz-Josef-Strauß. Ein Absturz eines größeren Flugzeuges wäre aus Sicht des BUND Naturschutz nicht auszuschließen und könnte unter den Bedingungen eines gleichzeitigen Abbruchs katastrophale Folgen haben.
Klagepunkte und Forderungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V.
– Mängel bei der Ankündigung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Umweltministerium, denn aus Sicht des BUND Naturschutz hätte dieses nicht nur ankündigen dürfen mit Verweis auf das Atomgesetz, sondern auch die Inhalte des Verfahrens verständlich machen müssen;
– Ablehnung der Genehmigung des Umweltministeriums, Abrissarbeiten am Reaktor und im Bereich des Reaktorbeckens sowie hierfür benötigte Sicherheitseinrichtungen bereits zuzulassen, während abgebrannte hochradioaktive Brennelemente noch im Nasslager des Reaktors zur Abkühlung lagern. Nun kündigt der Betreiber an, diesen Atommüll bis Ende 2019 in Castoren im Zwischenlager am Standort Isar umzulagern. Diese Zeit wäre aus Sicht des BUND Naturschutz abzuwarten gewesen!
– Bei allen Abrissarbeiten hätte berücksichtigt werden müssen, dass die Lage unter der Einflugschneise zum Großflughafen Franz-Josef-Strauß ein zusätzliches Gefahrenpotential durch Flugzeugabsturz mit sich bringt. Die erforderlichen Sicherheitsanalysen fehlten aus Sicht des BUND Naturschutz in Gänze.
– Auch für die Zeit der Abrissarbeiten muss das Umweltministerium unter Beachtung des Minimierungsgebots Grenzwerte für Emissionen, sogenannte Ableitungen in die Luft und ins Wasser, festlegen. Der Betreiber hatte beantragt, die gleichen Grenzwerte gestattet zu bekommen wie bereits zuvor für den Leistungsbetrieb bei Stromproduktion. Dies ist aus Sicht des BUND Naturschutz nicht akzeptabel, denn nach Abschalten und beim Abbau muss zugleich auch eine gesetzlich verankerte Minderung dieser radioaktiven Emissionen erfolgen.
– Bei den Abrissarbeiten sollen Anlagenteile „gereinigt“ werden und der Reinigungsabfall, als schwach- und mittelradioaktiver Abfall, wird dann zunächst in einer neu zu errichtenden Halle gelagert werden. Die „gereinigten“ Gegenstände werden dann freigemessen. Wenn die Messungen Grenzwerte unterschreiten, welche in der Strahlenschutzverordnung festgelegt sind, werden diese Gegenstände aus dem „Atomrecht entlassen“. Das heißt, Material aus dem Atomkraftwerk kann dann nach Freimessen zu freiverkäuflichem Schrott werden. Der BUND Naturschutz hält sowohl diese Grenzwerte für zu hoch, als auch das Verbreiten solcher Materialien nach Freimessen ohne jegliche weitere Kennzeichnung und Rückverfolgung für nicht akzeptabel.
Pressekontakt für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
Tel.: 0151-5048-9963

Dirk Seifert