Abschalten, dann prüfen – EuGH-Urteil zur AKW-Laufzeitverlängerung

„Sie sind zwar rechtswidrig – aber die maroden belgischen Atommeiler Doel 1 und 2 dürfen mitsamt ihren enormen nuklearen Risiken trotzdem am Netz bleiben? Das ist bislang die Lesart des gestrigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Doch möglich ist auch: abschalten, dann prüfen.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in der „Jungen Welt„. Die Bundesregierung müsse endlich auch die deutsche Beihilfe für deren Betrieb durch Uranbrennstofflieferungen aus Gronau und Lingen beenden.
Siehe auch: Rechtswidrige Laufzeitverlängerung belgischer AKWs: Betrieb der maroden Reaktorblöcke in Doel sofort beenden

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