Atommüll: Nationales Begleitgremium stellt zweiten Tätigkeitsbericht zur „Endlagersuche“ vor

Atommüll: Nationales Begleitgremium stellt zweiten Tätigkeitsbericht zur „Endlagersuche“ vor

Das Nationale Begleitgremium (NBG) beim neu angelaufenen Verfahren zur Suche nach einem unterirdischen, möglichst sicheren Atommülllager für hochradioaktive Abfälle hat heute im Deutschen Bundestag seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, DIE LINKE und die Grünen übergeben. Das laut Standortauswahlgesetz unabhängige NBG soll das Suchverfahren überwachen, ob tatsächlich nach wissenschaftlich und rechtlich festgelegten Kriterien vorgegangen wird – nicht wie in Gorleben nach politischen Motiven. Der scheidende Vorsitzende Klaus Töpfer und seine Kollegin Miranda Schreurs übergaben stellvertretend für das NBG den Bericht an die Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Karsten Möhring (CDU/CSU).

Dokumentation: Presseerklärung des Nationalen Begleitgremium zur Übergabe des zweiten Tätigkeitsberichts.
Für ein transparentes und faires Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz sind zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes. Geologische Daten und die Anwendung der Kriterien für die Auswahl von Gebieten dürfen keine „Blackbox“ bleiben. Diese zentralen Forderungen müssen konsequent umgesetzt werden. Das forderte das NBG bei Präsentation des Tätigkeitsberichts der letzten drei Jahre.
Anlässlich des Berichtes erklären die beiden Vorsitzenden, Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer sowie Marion Durst, Bürgervertreterin im Gremium: „Um die Suche für die Bürger*innen transparent und nachvollziehbar zu gestalten, müssen alle geologischen Daten, die verwendet werden, ab sofort veröffentlicht werden. Dafür muss umgehend ein Geologiedatengesetz verabschiedet werden, das klare Formulierungen enthält. Das gesamt-gesellschaftliche Interesse an einer transparenten Suche nach dem bestmöglichen Standort ist sehr hoch zu bewerten und damit grundsätzlich als vorrangig gegenüber den Rechten Dritter an den benötigten Daten anzusehen. Der Zwischenbericht zu den Teilgebieten, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für Herbst 2020 angekündigt hat, darf nur mit den zugrunde gelegten Daten veröffentlicht werden.
Rückblick und Ausblick
Mit der Vorlage dieses Berichtes steht die Fachkonferenz Teilgebiete an, ein neuartiges  Beteiligungsformat. Wichtig ist, dass die Vorbereitung offen und transparent organisiert und die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird. Dazu gehören Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften, gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen.
Zwischenlagerung und Endlagerung hängen unmittelbar zusammen. Die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager laufen spätestens 2047 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird noch kein Endlager zur Verfügung stehen. Wir empfehlen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), frühzeitig ein Konzept für die Zwischenlager zu erarbeiten, an dem die Bürgerinnen*innen beteiligt werden. An den Zwischenlagern kann man Beteiligung vor Ort lernen. Wird sie dort nicht angemessen praktiziert, können wir nicht erwarten, dass sie bei der Endlagersuche funktioniert. Insgesamt braucht dieses wichtige Thema Standortsuche mehr politische Aufmerksamkeit. Wir appellieren an die politischen Akteure, es hoch auf die politische Agenda zu setzen.“
Hintergrund
Das Nationale Begleitgremium ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium, das die Aufgabe hat, das Standortauswahlverfahren unabhängig und vermittelnd zu begleiten, insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, so Vertrauen im Verfahren zu ermöglichen. Dem NBG gehören derzeit elf Mitglieder an: sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, und fünf Bürgervertreter*innen, die in einem vom Bundesumweltministerium festgelegten Verfahren ermittelt werden. Das Gremium kann dem Bundestag Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben, die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens. Das betrifft die Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), des Vorhabenträgers BGE, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie der geologischen Dienste.

Frauke Stamer

Dirk Seifert