Dialog Rückbau Atomforschungsreaktor Geesthacht: Umgang mit radioaktivem Abwasser verbessert
Im Rahmen des konsensorientierten Dialogs beim Rückbau der Atomforschungsanlage der ehemaligen GKKS in Geesthacht haben sich Betreiber und Begleitgruppe auf einen verbesserten Umgang mit radioaktiven Abwässern verständig. Das teilen die Dialog-Partner jetzt in einem Newsletter zum Jahresende mit. Bereits 2012 startete das Dialog-Projekt in Geesthacht. Die Beteiligten – der Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und eine Gruppe aus Bürger*innen, kommunalen Vertreter*innen und Initiativen – hatten sich in einem intensiven Prozess gemeinsame Spielregeln für den Dialog erarbeitet. Dazu zählen auch Verabredungen zur Unterstützung der Begleitgruppe durch unabhängige Experten und der Umgang miteinander im Falle von Dissens. Auch in dem benachbarten und ebenfalls stillgelegten AKW Krümmel sowie ebenfalls in Schleswig-Holstein gelegenen stillgelegten AKW Brunsbüttel sind beim kommenden Abriss anfallende radioaktive Abwasser-Einleitungen in die Elbe Thema. Darüber berichtet die LAGAtom hier und hier.
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umweltFAIRaendern dokumentiert den Newsletter:
Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Dezember 2019
Beim zukünftigen Rückbau der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum Geesthacht fallen in geringem Umfang auch radioaktive Abwässer an, die in die Elbe abgeleitet werden dürfen. Die beantragten Mengen und genehmigten Grenzwerte entsprechen dabei denen im Forschungsbetrieb.
Der HZG-Dialog hat sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei konnte der Betreiber für die Begleitgruppe plausibel darstellen, dass die Einleitungen unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegen.
Sämtliches Abwasser aus dem Forschungsreaktor wird nach der Nutzung zunächst aufgefangen und radiologisch untersucht. Nur wenn es eine Aktivitätskonzentration von weniger als 3,7 E6 Bq/m³ aufweist, darf es in die Elbe eingeleitet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Abwässern um Hygienewasser, das beim Händewaschen und Duschen im Kontrollbereich anfällt. Die letzte Einleitung durch HZG erfolgte – in der Größenordnung 15 m3 – im Oktober 2018. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt ca. 700 m3 pro Sekunde. HZG lädt mit maximal 5 m3 pro Stunde ein. Dies entspricht 0,0014 m3/s. Die Einleitung erfolgt mit Hilfe einer Leitung, die vom Gelände der Forschungsreaktoranlage bis in die Mitte des Grundes der Elbe führt. Alle bislang durchgeführten baulichen Veränderungen und Wartungsarbeiten werden bei HZG dokumentiert und archiviert.
Abwasser mit höherer Aktivitätskonzentration (> 3,7 E6 Bq/m³) darf nicht eingeleitet werden; daher wird es in einen zugelassenen Tankwagen oder Tankcontainer überführt, extern konditioniert und entsorgt. Diese Prozesse werden von den Behörden vorher genehmigt, kontrolliert und nachweisbar dokumentiert.
Während der Treffen wurden auch Besonderheiten des Standortes Geesthacht diskutiert. So passt das Helmholtz-Zentrum schon jetzt die Einleitungstermine der Tide unterhalb des Sperrwerks in Geesthacht an. Damit wird sichergestellt, dass die Abwässer nur während der Ebbephase der Elbe und mit dem abfließenden Ebbstrom fortgetragen werden.
Eine weitere Besonderheit des Standortes sind die, immer wieder auftretenden, Niedrigwasserphasen der Elbe. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt am Pegel Neu Darchau ca. 700 m3/s. Zum Beispiel während der Phasen mit sehr geringem Abfluss im September 2018 sank der Abfluss hingegen über Wochen auf 200 m3/s. Trotz der geringen Einleitungen des HZG sieht die Begleitgruppe in der Abgabe von Abwässern in derartigen Phasen, mit der dann ja geringeren Verdünnung, ein vermeidbares Risiko. Das Helmholtz-Zentrum hat sich daher über die gesetzlichen Vorgaben hinaus dazu bereit erklärt, in Zukunft keine Einleitungen in Phasen mit geringem Abfluss mehr vorzunehmen.
Zudem wird sich das Helmholtz-Zentrum auf Anregung der Begleitgruppe mit dem Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel abstimmen, damit sichergestellt wird, dass gleichzeitige Einleitungen beider Betreiber vermieden werden.
Aus Sicht der Begleitgruppe ist eine wesentliche Gefährdung der Umwelt durch die Einleitungen von Abwässern aus dem Rückbau der Atomforschungsanlagen in die Elbe unwahrscheinlich.
Dass sich das Helmholtz-Zentrum hier zu Maßnahmen bereit erklärt, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen, wertet sie als Erfolg des Dialogprozesses.
Weitere Informationen zum Dialogprozess unter: www.hzg.de/dialog