Atommüll: Wo entsteht das neue Eingangslager für Schacht Konrad?

Mehr als nur ausweichend antwortet die Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) nach dem Standort für das neue zentrale Atommüll-Bereitstellungslager für das immer noch im Bau befindliche geplante Endlager im Schacht Konrad. „Zeitnah“ solle die Prüfung von möglichen Standorten abgeschlossen werden, heißt es nunmehr. Vorgesehen ist ein Standort im Umkreis von bis zu 200 Kilometern vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt. Zuletzt hatte die Bundesregierung eine Standortentscheidung noch in diesem Jahr angekündigt.

Zu den anhaltenden Gerüchten, dass das neue Eingangslager für Konrad möglicherweise auch als Zwischenlager für die aus dem havarierten Atommülllager ASSE zurückgeholten radioaktiven Abfällen dienen könnte, schweigt die Bundesregierung und verweist lediglich auf das rechtlich unverbindliche Nationale Entsorgungsprogramm.

Zdebel: „Wieder einmal ist von den sogenannten Planungen der Bundesregierung in Sachen Atommülllagerung nichts wie geplant: Die Inbetriebnahme des für die Endlagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle vorgesehenen Schacht Konrads verzögert sich immer mehr, derzeit wird 2027 angestrebt. Weil sich Konrad immer mehr verzögert, braucht es nun nach den neuen Planungen der Bundesregierung ein neues „zentrales Bereitstellungslager“. Das aber kann nicht dort gebaut werden, wo man es eigentlich benötigt: Am Schacht Konrad in Salzgitter. Denn würde es dort gebaut, müsste der bestehende Planfeststellungsbeschluss für den Schacht wieder geöffnet werden. Dann aber wäre wieder Klagen zulässig, die möglicherweise zu dem endgültigen Aus für den Schacht Konrad führen könnten. Also plant die Bundesregierung das neue Lager in bis zu 200 Kilometer Entfernung. Ende 2019 sollte der Standort festgelegt sein, hatte die Regierung im Frühjahr auf meine Nachfrage erklärt. Daraus wird nun offenbar auch wieder nichts. Das Durchwursteln im Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist einfach unerträglich. Wie beim Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen wäre auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen ein Neustart dringend erforderlich.“
Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium vom 20.12.2019: (Hier online Frage 191, Seite 131: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)
„An welchem Standort soll nach Kenntnis der Bundesregierung das nach Atomgesetz vorgesehene neue Eingangs- bzw. Bereitstellungslager für die spätere Endlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Atommüll für den Schacht Konrad entstehen, und welche Überlegungen bzw. Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass dieses Eingangslager künftig auch für eine temporäre Aufbewahrung der zurückgeholten Atomabfalle aus der ASSE II genutzt werden soll (Plenarprotokoll 19182, S. 9619, Frage
57)?“
Antwort:
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) wurde mit der Standortsuche, Planung und Errichtung des im Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehenen zentralen Bereitstellungslagers beauftragt. Die Prüfung möglicher Standorte soll zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Das zentrale Bereitstellungslager dient als Eingangslager für solche radioaktiven Abfälle, die für das Endlager Konrad bestimmt sind. Die aus der Schachtanlage Asse II  zurückzuholenden Abfälle sollen gemäß Nationalem Entsorgungsprogramm hingegen bei der Standortsuche für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden. Das Nationale Entsorgungsprogramm sieht vor, dass die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II vor Ort konditioniert und bis zu ihrer Endlagerung in ein neu zu errichtendes Zwischenlager eingelagert werden sollen.

DSe4Zdebel

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