Atomwaffenfähiges Uran für Forschungsreaktor Garching – Betriebsgenehmigung wird weiter geprüft

Seit Mitte Januar ist der nukleare Forschungsreaktor FRM II in München Garching wieder in Betrieb, nachdem er fast zehn Monate keinen Nachschub an erforderlichen – atomwaffenfähigen – Uran-Brennelementen hatte. Frankreich hatte Sicherheitsbedenken bei den brisanten Atomtransporten angemeldet. Erst Mitte Dezember erreichte in einer strikt geheimen Aktion neuer Brennstoff die Anlage. Auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilte die Bundesregierung jetzt mit, dass es bei dem Transport zu einem Umschlag der brisanten Fracht mit „zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen und Polizeibegleitung“ von einem „französischen auf ein deutsche(s) Fahrzeug“ gekommen ist. Der Umschlag habe in einem „gesicherten Bereich in Grenznähe“ stattgefunden. Anderen Quellen zufolge ist von einer Militäreinrichtung die Rede. Die Prüfung, ob der Reaktorbetrieb mit diesem hochangereichertem Brennstoff überhaupt noch zulässig ist, läuft nach Angaben der Bundesregierung noch.
Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages: „Es ist offenkundig, dass wachsende Terrorgefahren nicht nur den Betrieb von Atomanlagen immer riskanter werden lassen. Als Angriffsziele sind auch die brisanten Atomtransporte immer mehr im Fokus und die Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden werden offenbar immer umfangreicher; vor allem wenn atomwaffenfähiges Material wie im Fall Garching unterwegs ist. Radioaktive Risiken durch Unfälle und die mit atomwaffenfähigen Brennelementen zusätzlichen Terrorgefahren müssen zur Einsicht und zur Stilllegung des Forschungsreaktors führen.“
Hier im Wortlaut die Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel und die Antwort der Bundesregierung. Beachten Sie die weiterführenden Hinweise unten!
Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 01/299 vom 23. Januar 2020
(Eingang im Bundeskanzleramt am 27. Januar 2020) beantworte ich wie
folgt:
Frage 01 /299
„ Wie sah nach Kenntnis der Bundesregierung der Ablauf des laut Presseberichten (https://www.n-tv.de/regionales/bayern/Forschungsreaktor-laeuft-wieder-Brennelemente-umgeladen-article21511627.html; https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/ein-eigenes-rechtsgutachten-belegt-der-aktuelle-betrieb-des-forschungsreaktors-garching-ist-illega.html) zwischen deutschen und französischen Beteiligten in einem Transportszenario abgestimmten Verfahrens zum Transport von hochradioaktiven und atomwaffenfähigem Uran in Form von Brennelementen für den Einsatz im Forschungsreaktor FRM II in München Garching inklusive der „grenznahen Umladung“ konkret aus, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Positionierung der bayerischen Staatsregierung zum dort gestellten Antrag des BUND Naturschutz Bayern auf Entzug der Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor FRM II in Garching (bitte Transportszenario detailliert beschreiben)?“
Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages, 3.2.2020:
„Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat auf Antrag der DAHER Nuclear Technologies GmbH vom 22.03.2019 am 02.12.2019 eine Genehmigung für die Beförderung unbestrahlter Brennelemente von Romans/F zur TU München in Garching erteilt.
Die genehmigte Beförderung beinhaltete antragsgemäß den Einsatz sowohl eines französischen als auch eines deutschen Beförderungsmittels. Gegenstand der Genehmigung war u. a. die Verbringung der Brennelemente auf deutsches Hoheitsgebiet zunächst unter Verwendung eines französischen Fahrzeugs. In einem gesicherten Bereich in Grenznähe erfolgte unter zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen und Polizeibegleitung entsprechend den Anforderungen des Atomgesetzes die Verladung der Brennelemente von dem französischen auf ein deutsches Fahrzeug.
Anschließend wurde der Transport der Brennelemente mit dem deutschen Fahrzeug zur TU München in Garching fortgesetzt.
Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) liegen aktuell zwei Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit des Betriebs des FRM II vor: Das von der Technischen Universität München am 16.01.2020 veröffentlichte Gutachten mit dem Titel „Ist der Betrieb des FRM II mit hochangereichertem Uran (HEU) in einer Anreicherung bis 93,2 Prozent U-235 rechtmäßig?“ sowie das am 10.07.2019 veröffentlichte Gutachten „Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM-11 zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad“, welches von einem Konsortium aus BUND Naturschutz in Bayern e.V., der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Umweltinstitut München e.V. und den Bürgern gegen den Atomreaktor Garching in Auftrag gegeben wurde.
Beide Rechtsgutachten werden derzeit vom StMUV geprüft und bewertet. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird das StMUV den Antrag des BUND auf Untersagung des weiteren Betriebs des FRM II bescheiden.“
Hintergrund:
Im Sommer hatte Umweltorganisationen ein Rechtsgutachten vorgelegt, dass den Betrieb des Forschungsreaktors Garching für rechtswidrig hält. Der BUND Naturschutz in Bayern hat daher von der Bayerischen Staatsregierung den Entzug der Genehmigung gefordert:

Weil das Zwischenlager für den hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atommüll in Garching bald überläuft, sind Atomtransporte in das Zwischenlager nach Ahaus geplant:

DSe4Zdebel

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