Endlagersuche hochradioaktiv: Behörde setzt Öffentlichkeits-Beteiligung als Teilgebietekonferenz an
Ein Geologiedatengesetz hängt im Vermittlungsausschuss, die BGE kommt wegen Corona mit der Digitalisierung von Geodaten nicht hinterher, BUND und das Nationale Begleitgremium fordern ohnehin schon wegen gravierender Mängel in der Vorbereitung der Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Atommüll-Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle eine „Atempause“ – dennoch macht das zuständige Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung (BASE) weiter Druck und beschleunigt das Verfahren sogar noch. Jetzt hat es bekannt gegeben, dass es gegen alle Kritik die nach Standortauswahlgesetz vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung unter dem Namen „Teilgebietekonferenz“ für den 17./18. Oktober 2020 in Kassel ansetzt (siehe hier, ausführlicher und über weitere Aspekte berichtet der Endlagerdialog). Im dritten Quartel soll der dafür erforderliche Teilgebietebericht veröffentlicht werden. Der Bericht wird darlegen, welche Gebiete künftig als für die Atommülllagerung geeignet einbezogen und weiter untersucht werden sollen. Diese Beschleunigung durch das BASE sorgt nun dafür, dass die Betroffenen sich kaum vorbereiten können.
Laut StandAG darf die Teilgebietekonferenz maximal ab der ersten Tagung nur ein halbes Jahr andauern und maximal sind drei Tagungen zulässig. (Siehe dazu auch Endlagerdialog, oben) In dieser Zeit müssen sich Kommunen, Bürger*innen, Verbände und wer immer sich berufen fühlt, zu den Vorschlägen und Begründungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Stellung nehmen. Ziel von BGE und BASE, beide unter dem Dach des Bundesumweltministeriums für die Endlagersuche in unterschiedlichen Funktionen zuständig, ist offenbar, eine erste Entscheidung des Deutschen Bundestages über die künftigen Untersuchungsregionen noch im Sommer 2021 vor der Bundestagswahl im September zu ermöglichen.