Endlagersuche und Expertentätigkeit auf allen Seiten – BUND kritisiert mangelnde Aufklärung

Endlagersuche und Expertentätigkeit auf allen Seiten – BUND kritisiert mangelnde Aufklärung

Endlagersuche, Experten und klare Aufgabentrennung: Ein heikles und sensibles Feld, denn es geht um Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit gegenüber politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Oftmals sind Experten gleich auf allen Seiten aktiv und werden dafür auch bezahlt. Bei Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und Analysen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle hat der ehemalige Chef des Öko-Instituts, Michael Sailer, an der Erstellung dieser Verordnungsentwürfe mitgearbeitet und ist über die GRS vom Bundesumweltministerium dafür bezahlt worden: „Dies ergibt Gesamtkosten für die Sachverständigenarbeit i.H.v. 32.278 € zzgl. 7 % MWSt, dazu kommen Reisekosten i.H.v. 994,06 € (brutto)“, heißt es in einem Antwortschreiben des Ministeriums auf eine Nachfrage des BUND, die der Anti-Atom-Verband heute veröffentlicht hat. Nun ist Sailer für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig, also für diejenige Einrichtung, die die Verordnungen künftig anzuwenden hat: „Für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2019 hat Herr Sailer als Beratungshonorar für die Bundesgesellschaft für Endlagereung mbH sowie Reisekosten in Höhe von rund 22.000 Euro in Rechnung gestellt.“ Weitere rund 360.000 Euro soll Sailer für seine künftige Beratertätigkeit in den kommenden Jahren noch erhalten. Der BUND kritisiert die mangehafte Aufklärung beim Bundesumweltministerium in dieser Sache.
Siehe auch:

UmweltFAIRaendern dokumentiert BUND:
Atommülllager: Umweltministerium muss personelle Zweifel schnellstmöglich ausräumen

17. Juli 2020 | Atomkraft, BUND

Glaubwürdigkeit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Atommülllagersuche. So ist es aus Sicht des BUND wichtig, etwaige personelle Verflechtungen aufzuklären und Zweifel auszuräumen.

Das langjährige Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts, Michel Sailer, hat im August 2019 einen gut dotierten Beratervertrag bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) (umwelFAIRandern: Hier als PDF) angenommen. Zuvor arbeitete der renommierte Chemiker noch maßgeblich an der Ausar­beitung der Verordnung für die Sicherheitsan­forderungen mit, die ein potentielles tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen muss.
Aus Sicht des BUND ist dies problematisch, denn die u.a. von Michel Sailer erarbeiteten Sicherheitsanforderungen dienen der weiteren Arbeit der BGE. Es stellt sich die Frage: Hatte Michael Sailer schon während der Ausarbeitung der Anforderungen bereits seine zukünftige Beratertätigkeit im Blick? Um etwaige Zweifel auszuräumen, bat der BUND die übergeordnete Behörde, das Bundesumweltministerium, um Prüfung des Falls. Schließlich ist Glaubwürdigkeit eines der wichtigsten Kriterien in dem Verfahren.
Transparenz und eine solide wissenschaftliche Grundlage, sowie eine umfangreiche Öffentlich­keits­beteiligung sind als Kernkriterien in Artikel 1 des Standortauswahlgesetzes festgehalten. Doch anstatt eine Prüfung durchzuführen, verwies das BMU lediglich darauf, dass Michael Sailer seinen Posten als Leiter der Entsorgungskommission aufgegeben habe und damit eine klare Trennung bestehe. Eine rückblickende Überprüfung fand nicht statt. Der BUND hält das für einen Fehler, der unbedingt korrigiert werden muss.
Im September diesen Jahres wird die Standortsuche erstmals wirklich konkret, da die BGE dann den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlich, in dem erstmals potentielle Standorte benannt werden. Gleichzeit folgt am 17./18. Oktober die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der „Fachkonferenz Teilgebiete“, an der alle Bundesbürger*innen teilnehmen können.
Anstatt durch Ungereimtheiten die Standortsuche unnötig frühzeitig zu belasten, fordert der BUND das Bundesumweltministerium auf, besagte Zweifel bis dahin eingehend zu prüfen und auszuräumen.
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Dirk Seifert