Atommüll in Ahaus – Ziemlich lange Zwischenlagerung und eine Einsicht

Atommüll in Ahaus – Ziemlich lange Zwischenlagerung und eine Einsicht

Bis zum Ende des Jahres 2057 darf der leicht- und mittelradioaktive Strahlenmüll aus den Atommeilern landauf landab der Republik in dem Atom-Lager in Ahaus bleiben. Es ist an Verharmlosung kaum noch zu überbieten, wenn man diesen generationenübergreifenden Zeitraum immer noch niedlich als „Zwischenlagerung“ bezeichnet. Die zuständige Bezirksregierung in Münster, die der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jetzt diese Laufzeitverlängerung – natürlich nach einer total „intensiven Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung“ – erteilt hat, hat angekündigt, dass die Genehmigung in sehr schneller Frist nun bereits am 24. Juli im Internet und in den regionalen Amtsstuben einzusehen sein wird (als Zip-Download gleich hier unten). Großes Kino!
Einen weiteren Knaller zur neuen Genehmigung berichtet „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 17.07.2020 mit: „Bevor neue schwach- und mittelradioaktive Abfälle nach Ahaus kommen, müsse der Betreiber jeweils nachweisen, dass es sich bei diesen Stoffen tatsächlich um solche handle, die unter die Genehmigung fallen, ergänzte der Sprecher [der Bezirksregierung]“. Das ist natürlich a. beruhigend und b. total erfreulich, wenn nicht länger Atommüll in Ahaus ankommt, der da gar nicht reindürfte. Oder was habe ich jetzt nicht verstanden oder muss man noch mal nachfragen? In Münster bei der Bezirksregierung? Bei der Welt? Oder bei der BGZ?

Es ist eh absurd: Die Laufzeitverlängerung für Ahaus resultiert natürlich unter anderem daraus, dass die Behörden und Verantwortlichen seit Jahren die Risiken im Umgang auch mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen konsequent verharmlosen oder unterschätzen. Davon zeugen nicht nur die immer neuen Skandale um Rost- oder Blähfässer zwischen Brunsbüttel, Gorleben, Lesse und anderswo. Der Schacht Konrad, ein „gebrauchtes“ Bergwerk wie die gescheiterten Atommülllagerprojekte in der ASSE und in Morsleben, verzögert sich immer wieder. Vor 2027 – wenn überhaupt – ist mit einer Inbetriebnahme nicht zu rechnen. Weil ziemlich alles schief läuft, muss nicht nur an den AKW-Abrissbaustellen neuer Stauraum für diese radioaktiven Abfälle neu gebaut werden. In Würgassen soll nun sogar rund 150 Kilometer von Salzgitter entfernt ein neues großes „Pufferlager“ für den Schacht Konrad entstehen. Die Gründe für den Standort Würgassen: Eine Bahnlinie für den bundesweit hier anzuliefernden Atommüll und der Umstand, dass die bestehende Genehmigung für Konrad unter keinen Umstände noch mal mit einem neu zu genehmigenden Lager angefasst und damit beklagbar gemacht werden soll. Denn klar wäre: Klagen könnten das ganze inzwischen vollkommen veraltete Konzept Schacht Konrad endgültig zum Einsturz bringen.
Ahaus:

Dokumentation der Mitteilung der Bezirksregierung Münscher vom 22.07.2020:

Zwischenlager Ahaus: Genehmigung ab dem 24. Juli einsehbar

Münster/Ahaus. Die von der Bezirksregierung Münster am 17. Juli 2020 erteilte Genehmigung, die es der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH erlaubt, bis zum 31. Dezember 2057 sonstige radioaktive Stoffe im Abfall-Zwischenlager Ahaus zwischenzulagern, ist ab dem 24. Juli 2020 öffentlich einsehbar.
Die Genehmigung wird an diesem Tag im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht und liegt in den Gebäuden der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ahaus für die Dauer von zwei Wochen öffentlich aus. Zusätzlich ist sie auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar. Details der Genehmigung wird die Bezirksregierung zudem in einer öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Ahaus erläutern.
Die bisherige Genehmigung war auf 10 Jahre befristet und lief am 20. Juli 2020 aus. Der Erteilung der neuen Genehmigung war eine intensive Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung vorangegangen. Insgesamt dauerte das Verfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss rund vier Jahre. Die Bezirksregierung hat in dem Verfahren fortlaufend öffentlich kommuniziert, dass die Entscheidung über eine neue Genehmigung rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen Genehmigung am 20. Juli 2020 getroffen werden muss.
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH hatten bereits im August 2016 einen Antrag auf Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen in Form der Zwischenlagerung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die Antragsunterlagen lagen ab Januar 2019 bis zwei Monate lang zur Einsichtnahme aus. Der Erörterungstermin zum Zwischenlager Ahaus fand an zwei Tagen im Juni 2019 im Audimax (Dorf Münsterland) in Legden statt.

Dirk Seifert