Jede Menge Atommüll: Bundesregierung über Umgang und Behandlung atomarer Abfälle

Wenige Wochen bevor das Suchverfahren für ein dauerhaftes unterirdisches Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in die „heiße Phase“ kommt, liegt jetzt mit Blick auf EU-Vereinbarungen der aktuelle „Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ vor. Das Kabinett hat den Bericht aus dem zuständigen Bundesumweltministerium zugestimmt. Natürlich ist alles unter Kontrolle, auch wenn es bis heute keine wirklichen Lösungen gibt und immer neue Zwischenschritte verkündet werden müssen.

Der Bericht der Bundesregierung führt alle Arten von radioaktiven Abfällen auf, die in Deutschland erzeugt und gelagert werden müssen. Nicht nur die hochradioaktiven Abfälle z.B. in Form der abgebrannten Brennelemente sind damit gemeint. Auch andere hochradioaktive Abfälle, aber auch die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle z.B. aus dem Betrieb der Atommeiler sind hier genannt.
Bis heute ist die dauerhafte Lagerung dieser Atomabfälle weitgehend ungeklärt. Von einer Zwischenlagerung zur nächsten Zwischenlösung werden diese brisanten und gefährlichen Abfälle seit Jahrzehnten nur hin und her verschoben. Wie diese für eine Million Jahre dauerhaft und sicher von der Umwelt und den Menschen abgeschirmt werden können, ist bis heute weltweit ungeklärt.
Der Schacht Konrad in Salzgitter, vorgesehen für leicht- und mittelradioaktive Abfälle hat sich aufgrund immer neuer Probleme immer wieder verzögert. Weil das so ist, müssen landauf landab neue vermeintliche Zwischenlager gebaut werden. In den „Endlagern“ ASSE II muss aufgrund der Gefahr von Wassereinbrüchen und einstürzenden Salzkammern die Rückholung organisiert werden und in Morsleben kommt die geplante Schließung aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise bis heute nicht voran.
Das ehemals in Gorleben geplante Endlager für hochradioaktiven Atommüll war bislang nicht durchsetzbar. Einerseits geologisch nicht geeignet, andererseits politisch verbrannt, musste die „große Politik“ nicht nur von CDU/CSU, SPD und Atomwirtschaft nach der Fukushima-Katastrophe aufgrund der heftigsten Proteste im Wendland einen neuen Anlauf entwickeln. Dieses neue Verfahren ist mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) seit 2017 am Start. Ende September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlager mbH nun einen sogenannten Teilgebiete-Bericht, in dem erstmals Regionen miteinander verglichen werden sollen. Anders als früher in Gorleben, soll es dabei jetzt trotzdem wieder in Gorleben und aber auch anderswo transparent, nach wissenschaftlichen Kriterien und mit vermeintlich sehr viel Bürger*innenbeteiligung ablaufen.

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