Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte

Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte

Mit der 17. Atomgesetznovelle will die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium offenbar die ohnehin begrenzten Einspruchs- und Klagemöglichkeiten für Anwohner*innen und Betroffene und die Überprüfungsmöglichkeiten der Gerichte weiter einschränken. Um Atomanlagen vor Terrorangriffen oder „Sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) zu schützen, ergreifen die Behörden immer mehr Maßnahmen, die vor der Bevölkerung und selbst den Gerichten geheimgehalten werden. Damit wäre eine Überprüfung – z.B. ob diese Maßnahmen wirksam oder ausreichend sind – kaum noch möglich. Untermauert mit einer Stellungnahme des angesehenen Atom-Juristen Ulrich Wollenteit haben BUND und Greenpeace heute in einer PM (siehe unten) von einer „Entmachtung der Gerichte“ gesprochen und gefordert, diese Novelle nicht umzusetzen. Bis heute lief die Frist der sogenannten Verbändeanhörung. In der Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass Teile der Novelle gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Der AtG-Entwurf wird möglicherweise Anfang nächsten Jahres  in den Bundestag kommen.

  • Der Referentenentwurf aus der Verbändeanhörung ist hier als PDF.
  • Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit für den BUND und für Greenpeace (siehe hier (PDF) und unten im Text)

Seit Beginn der Atomenergienutzung ist der Schutz vor Anschlägen eine zentrale Notwendigkeit und Aufgabe staatlichen Handelns, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Nicht nur technisches Versagen einzelner Komponenten oder Systeme in den Atomanlagen, sondern auch Angriffe – z.B. mit Flugzeugen oder panzerbrechenden Waffen – könnten zu gravierenden Freisetzungen von Radioaktivität führen. In Zeiten der Digitalisierung – das zeigen Angriffe z.B. auf die Urananreicherungsanlage im Iran – kommen weitere Möglichkeiten von Angriffen auf Nuklearanlagen hinzu, die nicht einmal Waffen benötigen, um Katastrophen auszulösen.
Die Friedensbewegung diskutierte in den 1980er Jahren dieses Problem auch unter dem Begriff der „strukturellen Verteidigungsunfähigkeit“. Ein Land, in dem es eine hohe Zahl überaus gefährlicher Chemie- und Atomanlagen gibt, ist selbst dann extrem gefährdet, auch wenn der Gegner über keine größeren Mittelstrecken-Raketen oder gar Atomwaffen verfügt. Jedes Land mit solchen Anlagen mache sich erpressbar. In der Dimension sind Staaten, die Atomanlagen betreiben, kaum noch demokratisch zu gestalten. Die Gefahrenpotentiale der Nuklearenergie sind derart umfassend, dass jeder und jede Bürger*innen zumR Täter*in wird. So entsteht ein totalitärer Überwachungsstaat, – der Atomstaat, wie Robert Jungk das Ende der 1970er darlegte.
Mit den Anschlägen von 911 im Jahr 2001 – bei denen auch ein Atomkraftwerk zunächst als Ziel zur Auswahl stand – kam eine neue Erkenntnis hinzu: Die Täter beanspruchen bei einem solchen Anschlag nicht, dass sie überleben müssten. Doch statt angesichts der Bedrohungslage und den offenkundigen Gefahren die Atomanlagen umgehend abzuschalten, wurde einerseits auf Verharmlosung und Geheimhaltung und andererseits auf zum Teil hilflose Aktionen und Maßnahmen gesetzt. So wurde über großräumige Vernebelungsmaschinen (nein, nicht die Öffentlichkeitsabteilungen!) „nachgedacht“. An vielen AKWs wurden Gerüste auf freie Flächen in der Nähe der Reaktoren montiert, damit dort keine Hubschrauber landen können. Abschalten war keine Option.

Seit Jahren laufen an allen Zwischenlagern für hochradioaktive Atomabfälle sogenannte Härtungsmaßnahmen, mit denen die Sicherheit bzw. Sicherung der Anlage erhöht werden soll. Eine unabhängige Prüfung gibt es nicht. Die Behörden führen diese Verfahren sämtlich ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Liste von derartigen Genehmigungen, die ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – und damit ohne Öffentlichkeit – auskommen wächst seit Jahren an. Darauf hatte der Brokdorf-Kläger Karsten Hinrichsen neulich hingewiesen. (Siehe hier einen Auszug als PDF, von der neuen Plattform www.uvp-portal.de)
Anzunehmen ist, dass diese AtG-Novelle nun auch kommt, weil der BUND in Hessen eine Klage gegen die Einlagerung von verglastem Atommüll aus Sellafield angestrengt hat und weitere Zwischenlager ebenfalls neue Genehmigungen benötigen. Dazu zählen unmittelbar die Zwischenlager in Isar, Philippsburg und Brokdorf, aber auch der Neubau in Lubmin.

Exemplarisch – darauf wurde hier auf umweltFAIRaendern wiederholt hingewiesen – ist die gerichtliche Auseinandersetzung um die Sicherheit des Zwischenlagers für hochradioaktiven Atommüll am AKW Brunsbüttel. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen hob das Oberverwaltungsgericht auf Klage der Familie Dreckmann und mit Unterstützung von Rechtsanwalt Wollenteit die Genehmigung für das Castor-Lager auf, weil diverse Sicherheitsnachweise nicht oder fehlerhaft erbracht worden wären.

Bis heute tun die Behörden und Betreiber aber so, als ob im Grunde alles gut wäre, aber der notwendige Geheimschutz eben verhindere, den Gerichten die tollen Gutachten zur Terror-Abwehr/Sicherung zeigen zu können. Schon diese Vorgehensweise des heutigen Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE), gestützt vom BMU, wirft massive Fragen auf. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf zur 17. AtG-Novelle machen sie aber klar: Elementare Sicherheitsbelange sollen jetzt der Überprüfung durch Anwohner*innen und Gerichte noch weitgehender als bisher schon entzogen werden.

Dokumentation der Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020 
BUND und Greenpeace lehnen 17. Novelle des Atomgesetzes ab: Gesetzgeber darf Gerichte nicht entmachten
Berlin. Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt, das die Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern und die Stellung der Gerichte stark beschneidet. Dies unterstreicht ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Beide Organisationen fordern, die Novelle ersatzlos zu streichen.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Anwohnenden. Zwei deutsche Zwischenlager haben bereits seit 2013 nach Gerichtsurteilen keine Betriebsgenehmigung mehr. Dennoch werden sie auf behördliche Anordnung weiter betrieben. Der Gesetzgeber würde sich durch dieses neue Gesetz lästigen Klagen Anwohnender entziehen, die größtmögliche Vorsorge erwirken wollen. Gleichzeitig kratzt der Gesetzentwurf an der Glaubwürdigkeit des Standortauswahlverfahrens für ein Atommülllager. Denn während hier Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung propagiert werden, werden da Rechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten.“
Heinz Smital, Greenpeace-Atomexperte: „Der vorliegende Gesetzentwurf hebelt die Rechte von Bürgern, Bürgerinnen und Umweltschutzorganisationen aus. Damit will die Behörde künftig Gerichtsentscheidungen umgehen, die ihr Versagen bei der Sicherung von Atomanlagen offenbaren. So weigert sich der Bund seit den Terrorangriffen 2001, den möglichen Absturz großer Verkehrsflugzeuge auf Atomkraftwerke in die Planungen mit einzubeziehen und den Betreibern entsprechende Auflagen zur zusätzlichen Sicherung der Anlagen vorzuschreiben. Stattdessen soll nun mit einer Gesetzesänderung der jahrelange fahrlässige Umgang mit neuen Bedrohungslagen nachträglich legalisiert werden.“
Der Gesetzentwurf formuliert einen sogenannten Funktionsvorbehalt, der die Spielräume der Behörden beziehungsweise der Exekutive erweitern und die Gerichtsbarkeit stark einschränken soll. Dies würde, so das Rechtsgutachten von Ulrich Wollenteit, den „Schutz gegen Einwirkungen Dritter“ verfassungswidrig der Rechtskontrolle entziehen, einzig zur Befriedigung der Bedürfnisse der Exekutive.
BUND und Greenpeace lehnen die 17. Novelle des Atomgesetzes in dieser Form kategorisch ab. Stattdessen sollte sich der Gesetzgeber, wie vom Bundesverfassungsgereicht Ende September 2020 gefordert, umgehend mit der Überarbeitung der 16. AtG Novelle befassen.
Mehr Informationen:
Stellungnahme zur 17. AtG-Novelle von Rechtsanawalt Dr. Ulrich Wollenteit: www.bund.net/atomgesetz-stellungnahme
Greenpeace: „Bundesverfassungsgericht: Entschädigungen für AKW-Betreiber werden neu geregelt – Beim Ausstieg geschlampt“: https://www.greenpeace.de/themen/energiewende/atomkraft/beim-ausstieg-geschlampt
BUND Studie „Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle“: www.bund.net/zwischenlagerstudie-2020
 

Dirk Seifert

2 Gedanken zu “Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte

Kommentare sind deaktiviert.