Grüne Atomenergie in Schleswig-Holstein und der Abriss-Müll: „Strahlung ist natürlich“

Grüne Atomenergie in Schleswig-Holstein und der Abriss-Müll: „Strahlung ist natürlich“

Die grün geführte Atomabteilung in der Landesregierung Schleswig-Holstein hat angeordnet, dass Abbau-Abfälle aus dem Rückbau des AKW Brunsbüttel auf die Deponien in Lübeck-Niemarkt und Johannistal in Gremersdorf (Kreis Ostholstein) abgelagert werden sollen. Eine Konsenslösung ist damit gescheitert, die grüne Anordnung ersetzt den Dialog. Wie kurios ausgerechnet eine grüne Behörde in dieser Problematik argumentiert und vorgeht, zeigte ein Statement aus dem Jahr 2019. Darin stellte die Behörde auf ihrer Homepage (siehe unten Dokumentation 2) fest: „Strahlung ist natürlich“. Grüne Atompolitik „Made in Schleswig Holstein!“ Weitere Rückbau-Abfälle, die in geringem Umfang radioaktiv belastet sein können, kommen zusätzlich zum AKW Brunsbüttel auch aus dem AKW Krümmel und dem AKW Brokdorf, das Ende des Jahres abgeschaltet werden soll. Der Erörterungstermin für Brokdorf als einzige Form einer atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Corona-Einschränkungen offenbar im Februar durchgeführt werden, obwohl einer Verschiebung zeitlich im Grunde nichts im Wege steht.

In verschiedenen Medien wird auf Basis einer DPA Meldung berichtet, dass insgesamt bis zur 50.000 Tonnen solcher Abfälle aus den drei AKWs in Schleswig-Holstein anfallen werden. „Wiershop steht als ein Standort bereits fest. Nun will die Landesregierung weitere benennen“, stellt dpa fest. Kurios ist, wenn dpa schreibt: „Umweltminister Albrecht hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um radioaktives Material handelt.“ Gleich darauf aber heißt es: „Die Reststrahlung soll maximal zehn Mikrosievert betragen und deutlich unterhalb der Dosen durch natürliche radioaktive Strahlung pro Jahr liegen. So liegt die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland durchschnittlich bei 2100 Mikrosievert pro Jahr.“ Das sind geringe radioaktive Werte, aber eben eine Strahlung, die zur natürlich Belastung eben hinzukommt!
Bereits vor knapp einem Jahr empfahl der Gemeinderat von Wiershop dem Betreiber der dortigen Deponie, Bauschutt aus dem geplanten Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel anzunehmen. Es ging dabei um 700 Tonnen Mineralwolle. Widerstand gibt es dagegen unter anderem in Lübeck. Dort beschloss die Bürgerschaft, dass Bauschutt aus dem Rückbau nicht auf die Lübecker Mülldeponie Niemark kommen soll.

Dokumentation 1: Deponierung von freigegebenen Abfällen aus Kernkraftwerken

Land will Abfälle des KKW Brunsbüttel den Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal zuweisen
Datum 13.01.2021
KIEL. Die bis Ende 2022 zur Entsorgung auf Deponien anstehenden herkömmlichen Abfälle des Kernkraftwerks Brunsbüttel sollen nach dem Willen des Umweltministeriums auf den Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal in Ostholstein abgelagert werden. Dies geht aus dem Entwurf von Anordnungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hervor, der den beiden Deponiebetrieben jetzt zur Anhörung zugeleitet wurde.
„Ich bedauere, dass es bislang nicht überall gelungen ist, eine freiwillige Lösung für die Deponierung nicht-radioaktiver Abfälle aus den Kernkraftwerken im Land zu finden“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel: „Die Entsorgung herkömmlicher Bauabfälle aus Kernkraftwerken muss im Zuge des Rückbaus gewährleistet sein. Als Land haben wir konstruktiv daran mitgewirkt, Lösungen zwischen den Kraftwerksbetreibern und der Entsorgungswirtschaft zu finden. Wenn es zwischen beiden Seiten zu keinen freiwilligen Vereinbarungen kommt, müssen wir das rechtliche Instrument von Zuweisungen nutzen, um die Deponierung der Stoffe gewährleisten zu können.“
Mit dieser Absichtserklärung schafft das Umweltministerium Klarheit nach einer langen Phase der Information, der Diskussion und der Prüfung. In Frage gekommen wären nach einer Vorauswahl entsprechend von Eignungskriterien auch die Deponien Wiershop und Harrislee sowie Großenaspe. Auf der Deponie Wiershop werden jedoch im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung bereits Abfälle aus dem nahegelegenen Kernkraftwerk Krümmel abgelagert. Damit übernehmen die Deponie und die Region einen wesentlichen Teil dieser Entsorgungsaufgabe. Ausschlaggebend für die beabsichtigte Zuweisung an die Deponien Niemark und Johannistal war vornehmlich der breite Katalog der zugelassenen Abfallarten, die geeigneten technischen Umsetzungsmöglichkeiten, aber auch deren verfügbares Restvolumen.
Albrecht verwies darauf, dass eine Gesundheitsgefährdung von Menschen mit der Deponierung ausgeschlossen ist. „Es ist mir bewusst, dass einige Menschen die Ablagerung freigegebener Abfälle von Kernkraftwerksstandorten beunruhigend finden. Dies geht aus vielen besorgten Eingaben an die Landesregierung und einigen kommunalpolitischen Beschlüssen hervor. Diese Sorgen kann und will ich nehmen: Mit der Deponierung dieser nicht-radioaktiven Abfälle geht definitiv keine Gefährdung der Gesundheit einher“, so Albrecht.
Bei dem zu deponierenden Material handelt es sich um sogenannte freigemessene und freigegebene Abfälle. Mit dem Freigabeverfahren wird gewährleistet, dass keine Person der Bevölkerung durch den Umgang mit freigegebenen Abfällen mit einer effektiven Dosis von mehr als 10 Mikrosievert pro Jahr belastet wird.

Hintergrund:

Jeder Mensch ist jeden Tag radioaktiver Strahlung ausgesetzt. Er selbst „strahlt“ mit durchschnittlich 300 Mikrosievert pro Jahr aufgrund der Radioaktivität, die er in sich trägt, z.B. durch eingeatmetes Radon oder durch Kalium-40 und andere radioaktive Stoffe aus dem Verzehr von Nahrungsmitteln. Wer täglich zwei Paranüsse isst, steigert seinen „Jahreswert“ an körpereigener Strahlung nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz um bis zu 160 Mikrosievert. Die gesamte natürliche Strahlenbelastung beträgt in Deutschland im Mittel 2100 Mikrosievert pro Jahr.
Da nahezu überall Radioaktivität vorhanden ist, muss eine Grenze definiert werden, ab der staatlicher Strahlenschutz beginnt und endet, weil unter ihr das Risiko der Strahlung zu vernachlässigen ist. Das international gültige De minimis-Konzept definiert diesen Grenzwert als zulässige Dosis, unterhalb derer kein Regulierungsbedarfs besteht. Die Einhaltung dieses Grenzwerts garantiert die Sicherheit unabhängig von der Menge der zu entsorgenden Massen.
Nähere Informationen hierzu hat die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) herausgegeben:
http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/Informationspapier_ESK67_16072018_hp.pdf.
Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass dieses sogenannte 10-Mikrosievert-Konzept infrage zu stellen wäre. Die Freigabe muss durch die zuständige Atomaufsicht erteilt werden, wenn das Dosiskriterium eingehalten ist (§ 33 Strahlenschutzverordnung). Eine Freigabe kann dann nicht verweigert werden. Freigabefähige Stoffe dürfen nicht als radioaktive Stoffe in einem Endlager entsorgt werden. Im Rahmen einer gesonderten Überprüfung durch Sachverständige, die durch das MELUND hinzugezogen werden, wird konkret bewertet, ob eine Deponie alle Anforderungen erfüllt, um das Dosiskriterium sicher einzuhalten. Selbstverständlich fallen bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke auch radioaktive Abfälle an. Diese werden aber unter Einhaltung hoher Strahlenschutzanforderungen getrennt von freizugebenden Abfällen gehalten und sind gesondert zunächst zwischenzulagern und nach Verfügbarkeit von Endlagern dort dauerhaft einzulagern.
Die Abfälle, die Gegenstand der Zuweisungen sind, stammen vom Gelände des Kernkraftwerkes Brunsbüttel. Es sind zunächst überwiegend Isolierwolle und asbesthaltige Abfälle, wie sie bei Baumaßnahmen an anderen Industrieanlagen auch anfallen und in Deponien entsorgt werden müssten. Für die Deponien gehört der Umgang mit derartigen Abfällen zum Tagesgeschäft. Die Betreiber des KKW hatten im Sommer die für sie zuständige Abfallwirtschaft Dithmarschen (AWD) um Entsorgungsmöglichkeit gebeten. Die AWD verfügt über keine eigene Deponie und konnte keinen anderen Entsorgungsweg für diese Abfälle aufzeigen, so dass sie sich hilfesuchend an das Land gewandt hat. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält für einen derartigen Fall eine Regelung, nach der die zuständige Behörde des Landes die Betreiber von Anlagen in Schleswig-Holstein verpflichten kann, einem Beseitigungspflichtigen, hier der AWD, die zulässige Mitbenutzung der Anlage zu gestatten. Für die Phase ab 2023, die gegebenenfalls auch den Abbau des KKW Brokdorf umfasst, ist ggf. erneut zu prüfen, welche geeigneten Deponien dann zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist dabei darauf hinzuweisen, dass es trotz des Weges einer Verpflichtung weiterhin möglich ist, zwischen Deponie- und KKW-Betreibern zu Verabredungen zu kommen, die geeignet sind, Akzeptanz und Transparenz zu fördern. Das Umweltministerium steht dafür beratend zur Verfügung.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Stilllegung und zum Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf
Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/melund_sh | Instagram: https://www.instagram.com/melund_sh

Dokumentation 2: Sichere Entsorgung im Land (aufgerufen am 13.1.2021)

Datum 09.09.2019
Vier Deponien im Land eignen sich für die Lagerung von Bauschutt aus Atomkraftwerken – das ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens.
Der Bund hat 2011 mit großer Mehrheit den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen: Bis 2022 sollen alle Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen. Zwei der drei Meiler in Schleswig-Holstein sind bereits außer Betrieb und werden zurückgebaut, der Dritte folgt 2021. Im Auftrag des Landes haben Experten untersucht, wo der dabei anfallende Bauschutt gefahrlos entsorgt werden kann. Die Ergebnisse des Gutachtens hat Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht nun in Kiel vorgestellt.
„Mit dem Gutachten machen wir nach Jahren der Diskussion einen großen Schritt nach vorn“, sagte Albrecht. „Mindestens vier Standorte sind für die Lagerung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken geeignet: Damit eröffnet sich eine belastbare Perspektive für die Deponierung im Land.“
Gutachten des TÜV Nord EnSys GmbH & Co. KG: Qualifizierung Deponien Schleswig-Holstein (PDF 36MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Siehe auch direkt hier als PDF:

Vier Deponien kommen in Frage

Die Sachverständigen untersuchten insgesamt sieben Deponien in Schleswig-Holstein: Wiershop, Lübeck-Niemark, Johannistal, Harrislee, Schönwohld, Großenaspe und Damsdorf/Tensfeld. Sie alle sind grundsätzlich für die sichere Lagerung der Abfälle geeignet. Dabei kommen jedoch nur die Deponien Wiershop bei Geesthacht, Lübeck-Niemark, Johannistal bei Heiligenhafen und Harrislee in Betracht – die übrigen Halden sind zu klein.
„Ich erhoffe mir auf dieser Grundlage auch an den Standorten der Deponien eine Versachlichung der Diskussion“, sagte der Minister. Zugleich betonte er, dass für die Bevölkerung kein Grund zur Sorge bestehe.

Alle Kriterien sorgfältig geprüft

Neben der Größe und dem Aufbau untersuchten die Experten auch den Umgang mit den Abfällen sowie die Behandlung von Sickerwasser und Klärschlamm in allen Deponien. Die jeweiligen Bedingungen vor Ort verglichen sie dann mit denen einer Musterdeponie, die alle Vorgaben der Strahlenschutzverordnung erfüllt. Dabei darf der zulässige Höchstwert an austretender Strahlung zehn Mikrosievert im Jahr nicht überschreiten.
Alle untersuchten Deponien erfüllten die wichtigsten Kriterien. Auch vereinzelt aufgetretene Abweichungen ändern nichts an der Nutzbarkeit für freigegebenen Bauschutt: Die Überschreitungen können kompensiert werden, etwa durch größere Kläranlagen bei einer hohen Menge an Sickerwasser oder aber durch eine Reduzierung der jährlich deponierten Abfälle aus den Kernkraftwerken.

Land unterstützt Betreiber und Kommunen weiterhin

Den betreffenden Kommunen, Kraftwerksbetreibern und Deponie-Inhabern sagte Albrecht weiterhin seine Unterstützung zu: „Auch wenn am Ende Deponien und Kraftwerksbetreiber für die Lagerung der Abfälle verantwortlich sind, steht das Land weiterhin zu seiner Verantwortung, den Prozess ergebnisorientiert zu begleiten.“ Das Land wolle ein klares Szenario, wie mit freigegebenen Abfällen aus Kernkraftwerken verfahren werde, sagte der Minister.
In den kommenden Monaten sollen nun die weiteren Prüfungen mit den vier konkreten Deponien abgeschlossen werden. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Betreiber von kerntechnischen Anlagen und Deponien gemeinsam zu einer angemessenen Verteilung der zu deponierenden Abfälle aus den Kernkraftwerken finden und dass diese Lösungen Akzeptanz finden“, betonte Albrecht.

Strahlung ist natürlich

Radioaktive Strahlung kommt auch ohne menschliches Zutun in der Umwelt vor. Der Mensch selbst „strahlt“ mit durchschnittlich 300 Mikrosievert pro Jahr, z.B. durch eingeatmetes Radon oder durch andere radioaktive Stoffe in Nahrungsmitteln. So erhöht allein der tägliche Verzehr von zwei Paranüssen die körpereigene Strahlung um bis zu 160 Mikrosievert im Jahr. Die gesamte natürliche Strahlenbelastung beträgt in Deutschland rund 2.100 Mikrosievert im Jahr.

Dirk Seifert