Atomenergie und Terrorschutz: Bundesregierung bringt 17. Atomgesetznovelle auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute eine 17. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Ein Referenten-Entwurf zur Neuregelung des unter strikter Geheimhaltung erfolgenden Anti-Terror-Schutzes (Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, SEWD) bei Atomanlagen aus dem Bundesumweltministerium war im Rahmen einer Verbändeanhörung vom BUND und Greenpeace auf Basis einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit massiv kritisiert worden, weil u.a. die Klagerechte, aber auch für die Gerichte selbst erhebliche Einschränkungen vorgenommen werden sollten. (Foto: AKW Brokdorf: Die Gestänge rund um das Reaktorgebäude sind Terrorschutzmaßnahmen, die die Landung eines Hubschraubers verhindern sollen.)
- Die beschlossene Kabinettsvorlage ist hier als PDF online.
- Der Referentenentwurf und die Reaktionen von BUND und Greenpeace sowie die Stellungnahme von RA Wollenteit sind hier online: Neue Atomgesetznovelle: Betroffene ohne Klagerechte – Entmachtung der Gerichte
- Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel informiert hier zu dem Thema Atomgesetznovelle und hier zum nuklearen Terrorschutz (Der Autor dieses Textes ist wiss. Mitarbeiter des MdB)
Die 17. Novelle reagiert auf das Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel und auf die verschärften Anforderungen zum Terrorschutz nuklearer Anlagen. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgrund von fehlenden oder falschen Nachweisen die Genehmigung für den Betrieb des Zwischenlagers aufgehoben.
Der Entwurf könnte bereits in der nächsten Woche in den Bundestag eingebracht werden und vermutlich dann federführend an den Umweltausschuss überwiesen werden.
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