Terrorgefahren und Atomenergie: Bundesregierung will Klagerechte einschränken
Das Bundeskabinett hat heute eine 17. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Ein Referenten-Entwurf zur Neuregelung des unter strikter Geheimhaltung erfolgenden Anti-Terror-Schutzes (Sonstige Einwirkungen Dritter, SEWD) bei Atomanlagen aus dem Bundesumweltministerium war im Rahmen einer Verbändeanhörung vom BUND und Greenpeace auf Basis einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit massiv kritisiert worden, weil u.a. die Klagerechte, aber auch für die Gerichte selbst erhebliche Einschränkungen vorgenommen werden sollten.
- Die beschlossene Kabinettsvorlage ist hier als PDF online.
- Der Referentenentwurf und die Reaktionen von BUND und Greenpeace sowie die Stellungnahme von RA Wollenteit sind hier bei umweltFAIRaendern.de online.
- Hintergrundinformationen zu SEWD und nuklearem Terrorschutz auch hier: Geheimsache SEWD: Zwischenlager, Atomtransporte und der Terrorschutz
Die 17. Novelle reagiert auf das Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel und auf die verschärften Anforderungen zum Terrorschutz nuklearer Anlagen. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig aufgrund von fehlenden oder falschen Nachweisen die Genehmigung für den Betrieb des Zwischenlagers aufgehoben.
Der Entwurf könnte bereits in der nächsten Woche in den Bundestag eingebracht werden und vermutlich dann federführend an den Umweltausschuss überwiesen werden.
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