Umweltradioaktivität und Strahlenschutz – Bericht 2018 liegt vor

Nach der Neuregelung des Strahlenschutz mit dem Gesetz im Jahr 2017 mussten laut Mitteilung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Neuerungen in den jährlichen Berichten „Umweltradioaktivität und Strahlenschutz“ umgesetzt werden, so dass der Bericht für das Jahr 2018 erst jetzt recht verspätet vorliegt und an Bundestag und Bundesrat zur Kenntnis vorgelegt wurde. Noch immer belastet z.B. der Atomunfall von Tschernobyl in einigen Regionen die Böden und Nahrungsmittel. Der Bericht 2018 ist mit der Drucksachennummer 19/26240 hier online.

Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über den Bericht für 2018 in dieser Form (als Dokumentation):

Umweltministerium berichtet über Stand der Strahlenbelastung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung – 01.02.2021 (hib 142/2021)

Berlin: (hib/CHB) Die mittlere Anzahl der Computertomographien pro Einwohner und Jahr hat zwischen 2007 und 2016 um 40 Prozent zugenommen. Dies ist eines der Ergebnisse der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018“ (19/26240).
Das Strahlenschutzgesetz von 2017 sieht vor, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vorzulegen hat. Der jetzt veröffentlichte Bericht umfasst das Jahr 2018. Wie daraus hervorgeht, sind die Auswirkungen des Kernkaftwerkunfalls in Tschernobyl im Jahr 1986 noch immer messbar. Demnach nehmen die aus diesem Unfall resultierenden Cäsium-137-Inventare in Boden und Nahrungsmitteln jährlich um zwei bis drei Prozent ab. Die Kontamination von Wild und Pilzen ist jedoch immer noch vergleichsweise hoch.

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