VS-Vertraulich: Uran-Deal der Atomkonzerne Framatome und Rosatom

Die Bundesregierung reagiert ausweichend und beruft sich bezüglich der Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur laufenden kartellrechtlichen Prüfung der angestrebten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der zum russischen Konzern Rosatom gehörenden JSC TVEL für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen auf Unkenntnis der Pläne und auf den Geheimschutz. Vertrauliche Unterlagen würden in der Geheimschutzstelle des Bundestages bereitgelegt. Ein klares Statement der Bundesregierung gegen die geplante Fusion und für eine Stilllegung der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik in Lingen fehlt komplett.

Die Uranfabrik in Lingen stellt derzeit für den französischen Atomkonzern Framatome Brennelemente für Atomkraftwerke in aller Welt her. Zu den Kunden gehören auch uralte Reaktoren in Grenznähe zu Deutschland, die als besonders unsicher gelten. Die Anlage in Lingen ist – wie die Uranfabrik in Gronau – bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Genehmigung.
Die Große Koalition wollte per Koalitionsvertrag mindestens die Uran-Exporte in unsichere grenznahe AKWs untersagen. Doch die Pläne dazu sind gescheitert und werden nicht umgesetzt. Die Fraktion DIE LINKE hatte die Einbeziehung der Uranfabriken in den Atomausstieg und deren Stilllegung gefordert. Die Pläne von Russland und Frankreich, die Uranfabrik in Lingen künftig gemeinsam betreiben zu wollen, machen aus Sicht von Hubertus Zdebel deutlich, dass die international agierenden Atomkonzerne offenbar ihre Pläne ungestört von der Bundesregierung weiter verfolgen.
Dokumentation: Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage ist hier als PDFF und hier im Wortlaut:
Frage des MdB Hubertus Zdebel: Welche konkreten Informationen über die künftigen gemeinsamen Urandienstleistungen und sonstiger Geschäftsfelder hat die Bundesregierung über das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamtes laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt (www.bundeskartellamt.de/DE/FusionskontrollelLaufendeVerfahrenllaufendeverfahren_node.html; 12.2.2021, B8-37121), und welche entscheidungsrelevanten Aspekte sind aus Sicht der Bundesregierung für das laufende Prüfverfahren für eine gemeinsame Unternehmensgründung von Framatome und JSC TVEL von Bedeutung?
Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht, Bundeswirtschaftsministerium vom 11. März 2021: „Die entscheidungsrelevanten Aspekte der fusionskontrollrechtlichen Prüfung des Bundeskartellamtes ergeben sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach ist zu prüfen, ob der Zusammenschluss eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten lässt. Das Bundeskartellamt ist in seiner Prüfung unabhängig. Dementsprechend liegen der Bundesregierung über die Veröffentlichungen des Bundeskartellamts hinaus keine Informationen über Unternehmensaktivitäten aus laufenden Fusionskontrollverfahren vor. Dies gilt auch für das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamtes laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt.
Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten Investitionsprüfverfahren als Verschlusssache „Vs-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.
 

DSe4Zdebel

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