Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz
Am 22. März findet die öffentliche Anhörung zur ersten Änderung des Strahlenschutzgesetzes im Umweltausschusses des Deutschen Bundestags statt. Noch in der gleichen Woche will die Große Koalition die angestrebten Korrekturen endgültig beschließen. Hubertus Zdedel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kritisiert, dass weiterhin eine Absenkung der ohnehin schon veralteten Dosiswerte nicht erfolgen soll. Bereits 2017, bei der Einführung des Strahlenschutzgesetzes, hatte DIE LINKE in einem Entschließungsantrag bemängelt, dass das Gesetz veraltet und unzureichend wäre und nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspräche. Daran soll sich nach dem Willen von CDU/CSU und SPD auch künftig nichts ändern.
- 2017: Strahlenschutzgesetz verabschiedet: Veraltet und unzureichend
- Die Gesetzesvorlage sowie weitere Informationen zur Anhörung im Umweltausschuss sind hier online. Dort sind auch die Sachverständigen (siehe auch hier, PDF) und Stellungnahmen zu finden. Die Anhörung kann über das Parlaments-Fernsehen (Stream über die Bundestags-Internetseite) verfolgt werden (14 – 16 Uhr).
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