Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung übernimmt die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung bmH (BGZ) nicht nur die hochradiaktiven Abfälle, sondern auch den bei den AKW-Betreibern entstandenen leicht- und mittelradioktiven Strahlenmüll. Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat Hubertus Zdebel von der Linksfraktion im Bundestag den Stand der Dinge über die bislang bei der BGZ zur Zwischenlagerung angenommen Abfallmengen an den jeweiligen Standorten abgefragt. Die Antworten liegen jetzt vor.

Mit der Neuordnung der Atommüllentsorgung wurde festgelegt, dass die Atomkonzerne nach einer Einmalzahlung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds (KENFO) nicht mehr für die weiteren Kosten verantwortlich sind. Dazu würden „Übergaberegelungen“ festgelegt. Bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich um große Mengen, die während des Betriebs der Atommeiler (und aus Medizin und staatlichen Atomforschungsanlagen) entstanden sind bzw. jetzt bei Stilllegung und Rückbau anfallen.
Vereinfacht gesagt: Sobald diese „Konrad-gängig“ verpackt sind, gehen sie vom AKW-Betreiber zur Zwischenlagerung in die Obhut der staatlichen BGZ über. Geplant ist, dass diese Abfälle (überwiegend) in ein Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter kommen sollen. Rund 300.000 Kubimeter solcher Abfälle sollen dort eingelagert werden.
Aber seit vielen Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme von Konrad immer wieder. In der Region wächst seit Jahren der Widerstand. Denn: Nach heutigen Maßstäben wäre ein Endager in Konrad nicht genehmigungsfähig. Wie in Gorleben – wo ein neues Suchverfahren jüngst dazu führte, dass der dortige Salzstock im Vergleich mit anderen Gebieten für ungeeignet erklärt wurde – wird für Konrad nun auch ein vergleichendes Verfahren gefordert.
Zdebel: „Für schwach- und mittelaktive Abfälle müssen vergleichbare Spielregeln gelten wie jetzt bei dem neuen Suchverfahren nach einem Endlager für die hochaktiven Abfälle. So wie Gorleben damals eine politische Willkürentscheidung war, so ist auch der Schacht Konrad in Salzgitter ohne jeden Standortvergleich bestimmt worden. Die Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden, bevor es zu spät ist. Das ist die Mahnung aus dem havarierten Endlager ASSE II. Wir LINKEN nehmen diese Mahnung sehr ernst!“
 

DSe4Zdebel

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