Atomkraftwerke als Atomwaffen – Über Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen – die nicht verteidigungsfähig sind!

Atomkraftwerke als Atomwaffen – Über Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen – die nicht verteidigungsfähig sind!

Atomkraftwerke, Uranfabriken und Atommülllager sind immer auch Atomwaffen. Entweder, weil technisches Versagen zu einer maximalen Freisetzung von Radioaktivität führen kann oder weil – und das wird endlich immer mehr Menschen als Folge des Ukraine-Krieges bewußt, sie im Krisenfall automatisch zu Angriffszielen für den Angreifer werden können. Staatliche Stellen waren in den letzten Jahren eher bemüht, diese Risiken nicht unbedingt in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Doch die von Geheim- und Sicherheitsdiensten gelieferten Analysen über wachsende Gefährdungsdrohungen haben zu immer neuen Abwehrmaßnahmen an Atomanlagen geführt. Eine Ausweitung des Krieges in der Ukraine ist eine massive nukleare Drohung für die ganze Welt. Vor allem die nicht zu verteidigenden Hyperschallraketen, die Russland in der Ukraine einsetzt, unterstreichen: Ein Atomkrieg kann auch ohne Atomwaffen ausgelöst werden.
Selbst die Atomlobby-Organisation IAEO und Bundesbehörden müssen eine neue Dimension nuklearen Wahnsinns einräumen: Atomanlagen sind im Krieg nicht zu verteidigen. Eine oder mehrere Hyperschall-Rakete/n auf einen in Betrieb befindlichen Reaktor oder ein oder mehrere Atommüllzwischenlager mit hochradiokativen Abfällen hätte fatale und dauerhafte Folgen – Tschernobyl ist überall. Die Attentäter von 911 hatten auch einen Anschlag auf einen Atomreaktor in der engeren Auswahl. Seitdem wurden und werden Atomanlagen massiv nachgerüstet. Abschalten statt aufrüsten!
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hat darüber in einer Presseerklärung informiert, die gleich dokumentiert wird. Über „Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter“ – SEWD – informiert umweltFAIRaendern seit vielen Jahren. Behörden fassen unter diesem Begriff auch die Maßnahmen zum nuklearen Terrorschutz zusammen, der seit den 1950er Jahren mit der Atomenergie unmittelbar verbunden ist. Immer hat es eine militärische Abwehr gegeben, um Atomanlagen zu sichern.

Dokumentation PM BI Lüchow-Dannenberg: Atomenergie in kriegerischen Zeiten.
„In der Geschichte der zivilen Nutzung der Kernenergie gab es in der Vergangenheit keinen der heutigen Situation in der Ukraine vergleichbaren Präzedenzfall, in dem ein Kernenergie betreibender Staat einem umfassenden Angriffskrieg eines anderen Staates ausgesetzt war. Es ist dementsprechend auch nicht realistisch bewertbar, welche Folgen dabei im Einzelfall eintreten können.“ (BASE)
Der Krieg in der Ukraine, bei dem der russische Aggressor nicht vor Atomanlagen halt macht, wirft auch die Frage auf, ob die Atomanlagen in Deutschland gegen Terrorschläge und Raketenbeschuss gesichert werden können.
Auf Nachfrage räumt das Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Anfragen (BASE) ein: „Die Waffen entwickeln sich auch weiter und können bei bestehenden Anlagen Nachrüstungen erforderlich machen. Dies ist z.B. bei Zwischenlagern in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen. Nach dem 11. September 2001 sind Zwischenlager beispielsweise gegen gezielt herbeigeführte Flugzeugsabstürze ausgelegt worden.“ Die entsprechenden Annahmen und Vorschriften würden aber geheim gehalten, da diese Informationen zur Vorbereitung eines Angriffs verwendet werden könnten.
Dass unverbunkerte, oberirdische Lagerhallen einen Schutz gegen gezielte Luftangriffe böten und die Castorbehälter dem sogar standhalten würden, ist aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) reine Beschwichtigung. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke widerspricht vehement: „Es gibt nicht einmal ein Überflugverbot für die Zwischenlager und die sogenannte „Härtung“ der Atommülldeponien beschränkte sich bisher bei acht Zwischenlagern auf den Bau einer 10 Meter hohen zweiten Wand, worauf wir in Gorleben seit 10 Jahren warten. Diese Mauer bietet aber keinen Schutz gegen Luftangriffe.“
Im Kriegsfall, so das Bundesamt, blieben atomrechtliche Behörden und Betreiber – wie aktuell in der Ukraine – soweit möglich arbeitsfähig. Grundsätzlich böten die vorgeschriebenen Maßnahmen auch einen gewissen Schutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Das BASE verweist dabei auf einen Beschluss der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO: „Angesichts der mangelnden Schutzmöglichkeiten, hat die IAEO 2009 festgelegt, dass solche Anlagen weder Ziel einer Drohung noch Ziel der Anwendung militärischer Gewalt werden dürfen.“
Ehmke: „Das ist wirklichkeitsfremd. Derartige Beschlüsse wie die der IAEO helfen am Ende nicht weiter. Wir haben uns deshalb direkt an die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gewandt und unsere Bedenken vorgetragen. Am Ende gesteht ja auch das BASE die Sicherheitslücke „Krieg“ ein, wenn es schreibt, einen vollständigen Schutz gegen jeglichen denkbaren Angriff mit Kriegswaffen durch die Armee eines anderen Staates könnten allerdings weder ein Staat noch ein Betreiber einer atomaren Anlage vornehmen oder gewährleisten.“
 

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atomkraftwerke als Atomwaffen – Über Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen – die nicht verteidigungsfähig sind!

Kommentare sind deaktiviert.