Die Kosten der Atomenergie im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland 2022
Der Bundestag berät den Haushalt 2022. Darin sind auch die Kosten der Atomenergie und des radioaktiven Abfalls, der quer verteilt in der Bundesrepublik in vielen oberirdischen Zwischenlagern und unter wachsenden Terrorrisiken aufbewahrt wird, weil immer noch unterirdische Endlager nicht zur Verfügung stehen oder weil die Versuchsprojekte in Morsleben und Asse II gescheitert sind. Milliarden-Beträge werden dafür und für den Rückbau ehemaliger staatlicher Atom-Förderungsanlagen Jahr für Jahr eingesetzt. Das Bundesumweltministerium war bereits in den letzten Jahren mit Kosten von rund 50 Prozent Anteil am Gesamt-Volumen im Grunde ein Atommüll-Ministerium. Doch auch das Bundesfinanzministerium unter FDP-Lindner muss teures Geld für das DDR-Erbe der Atomenergie – Stichwort Greifswald – aufwenden und sogar noch neue Atommülllager bauen. Und beim Bundesforschungsministerium sind die Kosten für die staatlichen Stilllegungs- und Rückbauprojekte bereitgestellt. Außerdem sind zahlreiche Bundesländer an den Kosten für diese Projekte beteiligt – NRW in Jülich und Karlsruhe, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg … Wie hoch die Kosten für den militärischen Schutz bzw. die sogenannte Sicherung der Atomanlagen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in Deutschland sind und wo die im Haushalt zu finden sind, ist eine Frage, die weiter zu prüfen wäre.
- Die Kosten der Atomenergie: Atommüll-Haushalte bei BMU und BMBF
- Zu früheren Haushalten in Sachen Atommüll siehe auch hier bei dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Links-Fraktion, Hubertus Zdebel: Total verstrahlt: Der Atom-Haushalt 2020 des Bundesumweltministeriums und hier Atomenergie und das strahlende Erbe: Rund 800 Millionen Euro für 2018 im Etat des Bundesumweltministerium und hier zum Stichwort Grünbuch des BMU.
- Atomare Risiken im Ukraine-Krieg – Atomanlagen sind Angriffsziele überall!
Die Kosten der Atomenergienutzung sind in 2017 vom Bundestag neu geordnet worden. Damit die Atomkonzerne Marke Eon, Vattenfall, RWE und EnBW nicht an den Kosten der Atommülllagerung zusammenbrechen, hatten CDU/CSU und SPD und auch die Grünen den Konzern die dauerhaften und kaum kalkulierbaren Kostenrisiken gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen. Dafür, so der Deal, würden die Konzerne von jeder weiteren Verantwortung im Falle weiterer Kostensteigerungen bei der Atommüllentsorung entbunden. Alle Konzerne zahlten darauf hin freudig in den neuen öffentlichen-rechtlichen Fonds ein und holten sich im Grunde sogar noch einen Teil der 24 Mrd. Euro durch Schadensersatzklagen zurück.
- Atomtransporte aus Frankreich nach Deutschland – Entsorgungsfondsgesetz zahlt für weniger Atommüll – Konzerne sparen erneut
- Finanzierung AKW-Rückbau durch Atomkonzerne – Bericht der Bundesregierung
Nach der Neuordnung sind die Atomkonzerne finanziell noch für den Rückbau der Atommeiler zuständig und müssen den dabei anfallenden Atommüll „endlagergerecht“ übergeben. Dafür dürfen die Konzerne weiterhin die unsichere Regelung über betriebliche Rückstellungen nutzen. Statt auch diese Kosten in einen unabhängigen Fonds zu überführen, können die Atomkonzerne hier weiterhin in eigener Regie walten.
Für Kosten in der ASSE und in Morsleben sind die Atomkonzerne und der 2017 gegründete Entsorgungsfonds nicht zuständig. ASSE war als staatliches Atommüll-Forschungsprojekt deklariert worden, um die Kosten der in den 1960/70er Jahren im Aufbau befindlichen Atomenergie schönzurechnen. Morsleben hatte man von der DDR übernommen und damit noch mal eben die Atommüll-Notstand der westdeutschen AKWs überwunden, bevor es als deutsch-deutsches Atommüllerbe in staatlicher Verantwortung geschlossen wurde. Bis heute werden diese beiden komplett gescheiterten Atommüll-Endlagerprojekte mit Milliarden-Beträgen der Steuerzahler*innen finanziert. Ähnlich sieht es auch bei Stilllegung und Rückbau des ehemaligen DDR-AKW in Greifswald – sowie der Atomforschungsanlage Rossendorf – aus, die allerdings beim Bundesfinanzministererium eingegliedert sind (siehe unten).
Ein Teil der Kosten der Atommüllentsorgung wird seit der Neuordnung 2017 durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds KENFO geregelt. Der Fonds hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die rund 24 Mrd. von den Atomkonzernen eingezahlten Euros sich über die nächsten Jahrzehnte durch eine möglichst hohe Verzinzung des Kapitals refinanzieren lassen. Die Homepage des KENFO ist hier. Im Kuratorim des Fonds sind neben den Bundesministerien auch die Fraktionen Deutschen Bundestags vertreten.
Im Haushalt-Gesetzentwurf 2022 für das Bundesumweltministerium – zu dem in dieser Legislatur nun der Verbraucherschutz hinzukommt und dadurch direkte Vergleiche mit den letzten Jahren nicht mehr im Gesamt-Rahmen möglich sind – gehören diverse „Kapitel“ in den Zusammenhang der Atomenergie-Nutzung.
Der Gesamt-Entwurf für das BMU – auch Grün-Buch genannt, ist hier als PDF.
Die einzelnen Kapitel, die sich mit Atomfragen befassen sind:
- Kapitel 1603 – Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle (PDF)
- Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (PDF)
- Kapitel 1611 Zentrale veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (siehe Grünbuch)
- Kapitle 1612 – Bundesministerium (siehe Grünbuch)
- Kapitel 1615 Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung BASE (PDF)
- Kapitel 1616 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (PDF)
Dem BMU zugeordnet sind auch die im Rahmen der Neuordnung der Atomenergie und der Endlagersuche gegründen staatlichen Gesellschaften mit begrenzter Haftung Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Weitere Kosten fallen in Verbindung mit der Atomenergie außerdem bei der „Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe“ (BGR) oder im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle bei den Geologischen Diensten der Länder an.
Beim Bundesforschungsministerium findet sich die Übersicht aller staatlichen Stilllegungs- und Rückbauprojekte, die in Deutschland zum Auf- und Ausbau der nicht nur kommerziellen Nutzung von Atomkraftwerken, sondern auch z.B. für die Wiederaufarbeitung und Plutoniumherstellung oder dem Umgang mit atomwaffenfähig angereichertem Uran in Hochtemperatur-Reaktoren gebaut worden sind. Seit Jahren moniert der Bundesrechnungshof in geheimen Berichten gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages, dass die Kosten explodieren, die Projektverwaltung gravierende Mängel habe und vor allem alle Projekte enorm viel mehr Zeit erfordern, als ehemals geplant oder besser behauptet und sich die Kosten dadurch zusätzlich zu immer neuen technischen Problemen noch mal extrem verteuern. (Die Süddeutsche hatte dazu mal berichtet.)
Hier geht es um die Titelgruppe „Tgr. 80 Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen„. Dort finden sich Angaben zur Stilllegung der Wiederaufarbeitung Karlruhe, des THTR 300, der Rückbauprojekte der JEN in Jülich, den Forschungsreaktoren in Karlsruhe, der Stilllegung von Heißen Zellen und auch z.B. die Kosten die über 150 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich, für die sogar Planungen für einen Export in die USA weiterhin mit Steuergeldern finanziert wird. Auf Seite 3155 der Drucksache 20/1000 (PDF) finden sich ensprechende – wenig aussagekräftige – Angaben zu den einzelnen Sachständen, die jährliche Kosten von rund 300 Millionen Euro und derzeit geschätzte Gesamtkosten von fast 9 Mrd. Euro mit sich bringen und zu denen noch jeweils die Kosten für die beteiligten Bundesländer addiert werden müssten.
Im Finanzministerium finden sich die Atomanlagen der ehemaligen DDR bzw. dem heutigen Ostdeutschland: Die „Zuwendungen an die EWN sind der Titelgruppe 02 veranschlagt, heißt es in der Drucksache zum Bundeshaushalt unter „Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt“. „Die Zuwendungen an die EWN sind in der Titelgruppe 02 veranschlagt. Die EWN hat aufgrund von Bestimmungen des Atomgesetzes (AtG) den Nach- und Restbetrieb ihrer Kernkraftwerke sicher zu stellen. Dabei sind die Stilllegungs- und Abbaukonzepte der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg umzusetzen, sowie der Betrieb des Zwischenlagers Nord.“ (Seite 1027 der Drucksache 20/1000 (PDF) bzw. Seite 17 im Etat.)
Auch die Wismut AG – die ehemaligen Uran-Bergwerke, in den vor allem für die damalige Sowjetunion Uran gefördert worden ist, sind in diesem Etat zu finden. Angaben finden sich z.B. auf Seite 1175 der Drucksache in der Titelgruppe 01. Insgesamt werden für die Wismut-Sanierung dort Kosten von 8,9 Mrd. Euro zu lassen der Steuerzahler*innen genannt.
EURATOM: Weitere Finanzmittel in öffentlich nicht bekannter Höhe werden von der Bundesrepublik im Rahmen der Finanzierung der Europäischen Union auch für EURATOM bereitgestellt. Die Organisation der EU ist seit den 1950er Jahren dem Ausbau und der Förderung der Atomenergie verpflichtet und sorgt – wie auch die Internationale Atomenergie Organisation – dafür, dass eine interessengeleitete Atomenergiepolitik immer noch mit großer Wirkmacht in Europa und darüber hinaus vorhanden ist. Bemühungen, wenigstens den Fördercharakter von EURATOM zu streichen, sind bis heute kaum vorangekommen. Zwar läuft derzeit eine Art Überprüfung von Euratom bei der EU-Kommission. Aber Änderungen im Sinne einer Streichung des Fördercharakters sind derzeit kaum zu erwarten.
Weitere Atomenergiekosten entstehen in Zusammenhang mit der „nuklearen Teilhabe“ bei der Militärpolitik, z.B. für die Bereitstellung vom Kampfflugzeugen, die Atomwaffen der USA im Rahmen des Nato-Vertrages ins Ziel fliegen sollen. Die bislang dafür vorhandenen Tornado-Flugzeuge sollen künftig offenbar durch US-Kampfjets ausgetauscht werden. Die Atomwaffen sind am Luftwaffenstandort in Büchel stationiert.
- Atomenergie: Deutsche Teilhabe an Nuklearwaffen stoppen
- Eine andere Form nuklearer Teilhabe: Französische Atom-U-Boote – Powered by Volkswagen und MAN
Update: Die Betriebsergebnisse der letzten drei Atommeiler, die noch bis Ende 2022 am Netz sind, müssten hier noch mal ergänzt werden. Der Betrieb dieser AKWs ist inzwischen von vielen Kostenfaktoren befreit. Zu beachten ist, dass es Steuern auf Uran, wie sie selbst für Erneuerbare erhoben wurden, nicht gab bzw. nicht wirksam wurden. Auch eine wirksame Versicherung von Schäden von Nuklearanlagen – sonst ein Must-Have bei allen Industrieanlagen und Lebenswirklichkeiten der westlichen Welt – hat es nie gegeben. Auch sonst hatten Atomkonzerne enormen Steuervorteile gegenüber anderen Wirtschaftsunternehmen. Die Verbindung zwischen Staat und Stromwirtschaft war immer intensiv. Das machte Atomstrom für die Unternehmen attraktiv und für die Bürger:innen schien das günstig.
Nun aber on Top noch oben drauf: Sicherheitprüfungen und teure Nachrüstungen oder Updates wurden zuletzt schlicht unterlassen, weil sie bei nur noch wenig Laufzeit wirtschaftlich einfach zu „aufwendig“ gewesen wären. Ist ja lange genug gut gegangen, oder? Dennoch haben die Meiler Strom erzeugt, der im Vergleich zur Kohle weniger CO2-Emissionen zur Folge hatte – je nachdem, welche Techniken zur Herstellung der Kraftwerke und der Brennstoffe berücksichtigt werden. Die Methode der Urananreicherung hat erhebliche Kosten-Relevanz bei der Herstellung der Brennstoffe. Bedeutsamer aber ist der Hohe Kapitalbedarf beim Bau solcher Anlagen. Allemal, wenn die gestiegenen Anforderungen an die Qualität der eingesetzten Technologien gegenüber den industriellen Fähigkeiten deutlich hinterher gehen. Die französische Atomwirtschaft – also der Staat – weiß davon ein Lied zu singen. Aber unter allen Umständen will Frankreich Atomwaffenstatt bleiben. Dafür ist das Land bereit, einen hohen Preis zu zahlen. Und setzt damit Maßstäbe, an denen sich andere in Europa orientieren. Mitreden können die, die über das Atom-Knowhow verfügen. Der Haushalt des BMU und anderer stellt sicher, dass Deutschland dieses Knowhow behält.
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