Verbändebeteiligung zur Strahlenschutz-Novelle: BUND benennt Widersprüche und fordert Änderungen.
Wie steht es um den Gesundheitsschutz im Umgang mit der radioaktiven Strahlung bei der Atomenergie? Seit Jahren wird an der Neuordnung des Strahlenschutz-Rechts in Deutschland gearbeitet. Auch europäische Vorgaben sind dafür immer wieder verantwortlich. Die Internationale Strahlenschutz Kommission IRCP spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung lässt sich in diesem Bereich von der Strahlenschutzkommission (SSK) beraten, einem Gremium von Vertreter:innen vor allem aus Forschung und Wirtschaft. Neben dem Bundesumweltministerium (BMU) ist vor allem das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verantwortlich. Unter der Regie des BMUwird derzeit an einer Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung gearbeitet, ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor und befindet sich in der sogenannten Verbändeanhörung. Von großer Bedeutung sind dabei Regelungen auch im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atommeiler und für den Umgang mit radioaktiv belasteten Materialien. Zum „Referentenentwurf einer Vierten VO zur Änderung der StrahlenschutzVO“ hat nun der BUND umfassend und kritisch Stellung genommen. Schon vorher hatte der Umweltverband „das gesamte derzeit praktizierte Verfahren der Freigabe ab(gelehnt)“ und seine Position in Stellungnahmen zum Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung ausführlich begründet. Auch eine Studie zu den Gesundheitsgefahren für Beschäftigte in Atomanlagen und Anwohner:innen veröffentlicht.
Die aktuelle Stellungnahme des BUND BAK Atomenergie und Strahlenschutz ist hier als PDF online oder direkt hier. Das BMU hat hier den Referentenentwurf und und weitere Unterlagen bereit gestellt. (Hier direkt der Referentenentwurf und eine dazugehörige Anlage, jeweils PDF)
Erst vor wenigen Jahren wurde vom Bundestag in Umsetzung von EU-Richtlinien eine Vielzahl von Regelungen im Bereich des Strahlenschutzes in einem Gesetz zusammengefasst. Daran hatte es im Bundestag massive Kritik gegeben. Die Linksfraktion hatte – wie zuvor der BUND und andere Gesundheits-Organisationen – eine Absenkung von Strahlenschutzwerten gefordert, konnte sich aber damit nicht durchsetzen.
- Strahlenschutzgesetz: Dosisgrenzwerte senken – Keine Freigabe für gering radioaktive Reststoffe
- Zum Thema Freigabe von radioaktiv belasteten Materialien im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke auf UmweltFAIRaendern.
- Gering strahlende Abfälle beim AKW-Abriss: BUND legt Eckpunkte zur Freigabe radioaktiver Abfälle vor
Auch in der jetzt anstehenden Strahlenschutzverordnung moniert der BUND zu lasche Regelungen.
Weitere Texte zum Strahlenschutz und zum Strahlenschutzgesetz auf umweltFAIRaendern:
- Atomkraftwerke: BUND-Studie zu Gesundheitsgefahren für Arbeiter*innen und Anwohner*innen von Atomanlagen – Nein zu Verlängerung von Laufzeiten
- Die Opfer der Atomindustrie – Ein Fallbericht über kranke Arbeitnehmer in Deutschland
- Wirkung geringer radioaktiver Strahlung wird unterschätzt – Fehlbildungen bei Neugeborenen müssen erfasst werden
- Internationale Ärzte: Gesundheitliche Folgen der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima – 2016
- DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz
- Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz
Ein Gedanke zu “Verbändebeteiligung zur Strahlenschutz-Novelle: BUND benennt Widersprüche und fordert Änderungen.”