Radioaktiver Notfallplan: Neue Regelungen angesichts wachsender Atomgefahren

Radioaktiver Notfallplan: Neue Regelungen angesichts wachsender Atomgefahren

Die Bundesregierung hebt die Schutzregelungen gegen radioaktive Notfalllagen an. Nun hat auch der Bundesrat dem Allgemeinen Notfallplan zugestimmt. „Zwischenfälle“ in ausländischen AKWs, „Straftaten“ gegen „kerntechnische Anlagen“ und vermutlich mit Blick auf den russischen Krieg gegen die Ukraine sogar auch „Kernwaffenexplosion“ sind Anlässe, warum die Bundesregierung entsprechende Schutzmaßnahmen auf den Weg gebracht hat, die nun vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) umgesetzt werden müssen. Operativ ist das „Radiologische Lagezentrum“ (RLT) zuständig, wenn es zu Zerstörungen von Atomanlagen kommen sollte. Anti-Atom-Initiativen warnen, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen der bundesdeutschen Atom(Müll)Anlagen schon vor den zusätzlichen Bedrohungen nicht mehr ausreichend sind. Immerhin wird der Atommüll in Deutschland noch für viele Jahrzehnte oberirdisch lagern. Möglicherweise schon im nächsten Jahr sollen über 150 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll quer durch NRW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus rollen.

Zu den möglicherweise bevorstehenden Atomtransporte von hochradioaktiven Atommüll aus Jülich nach Ahaus:

 

Dokumentation der PM des BfS:

Notfallplan: Vorbereitung für den Ernstfall wird verbessert

BfS begrüßt Zustimmung des Bundesrats zu Allgemeinem Notfallplan

Neue rechtliche Regelungen

Ein Zwischenfall in einem ausländischen Kernkraftwerk, eine Straftat gegen eine kerntechnische Anlage, eine Kernwaffenexplosion – im radiologischen Notfall müssen die Abläufe klar geregelt sein. Dem dient der Allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl), der jetzt den Bundesrat passiert hat. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßt den Allgemeinen Notfallplan als einen Zugewinn an Sicherheit im Krisenfall.

BfS-Präsidentin Inge Paulini betonte: „Der Allgemeine Notfallplan des Bundes fasst bestehende Regelungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den negativen Folgen eines radiologischen Unfalls zusammen. Das erleichtert die Notfallplanung erheblich. Das BfS hat in solchen Notfällen, aber auch in der Vorbereitung darauf, eine zentrale Rolle. An der Erstellung des Notfallplans hat sich das BfS intensiv beteiligt.“

BfS im RLZ zuständig für Lagebild und Messungen

Sollte es zu einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder auch beim Transport radioaktiver Stoffe kommen, ist im Allgemeinen Notfallplan klar festgelegt, welche staatlichen Stellen welche Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt übernehmen.

In einem Radiologischen Lagezentrum (RLZ), das in solchen Fällen aktiviert werden kann, arbeiten Fachleute verschiedener Bundesbehörden zusammen. Sie bewerten die Gefahrenlage und treffen auf dieser Grundlage Entscheidungen oder erarbeiten Empfehlungen. Die Leitung im Lagezentrum des Bundes hat das Bundesumweltministerium (BMUV).

Das BfS ist für die Messungen der Radioaktivität sowie für das Erstellen von sogenannten Lagebildern zuständig, die einen Überblick über den Unfall sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen enthalten. Dafür verfügt das Bundesamt über ein umfangreiches Messnetz in ganz Deutschland.

Sieben ausländische KKW in der Nachbarschaft

Paulini fügte hinzu: „Das BfS ist gut vorbereitet: Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS in dauernder Bereitschaft und bewerten die radiologische Lage regelmäßig. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Kernkraftwerk Saporischschja, da dort ein sicherer Betrieb wegen der Kämpfe und der Stromausfälle nicht dauerhaft gewährleistet ist. Die Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke bedeutet nicht, dass jedes Risiko durch solche Anlagen durch Kernkraftwerke gebannt ist.“

Sieben ausländische Kernkraftwerke sind weniger als 100 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Zudem können Unfälle beim Transport radioaktiver Stoffe im Inland oder in anderen kerntechnischen Anlagen sowie Bedrohungsszenarien wie eine „Schmutzige Bombe“ und Cyberangriffe nicht ausgeschlossen werden.

Vorgaben der EU umgesetzt

Der Plan enthält für ganz verschiedene Unfälle beim Umgang mit radioaktiven Stoffen Regelungen für die Abläufe zwischen Bund und Ländern und für die Information der Bevölkerung. Damit werden auch Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt. Der Allgemeine Notfallplan des Bundes soll zusätzlich um mehrere besondere Notfallpläne ergänzt werden, in denen bestimmte Sachverhalte vertieft behandelt werden. Er war am 16. August im Bundeskabinett beschlossen worden.

Stand: 29.09.2023

dirkseifert

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