Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken

Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken

Viele Informationen gibt es auf umweltFAIRaendern über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle zu lesen. Nun steht der Atommüll und die Frage der ausreichenden Sicherheit und Sicherung vor Gericht. Das Zwischenlager in Gundremmingen in Bayern und die Atomrechts-Klage anwohnender Bürger:innen gegen die bundesdeutsche Atomverwaltung bei Base und im BMU, der Aufsicht in München und der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager BGZ als Betreiber. Die Augsburger Allgemeine vorab. Meisterernst als Anwalt, Neumann als Sachverständiger und die örtliche Bürgerinitiative beklagen den mangelhaften Schutz gegen die wachsenden Risiken eines Zwischenlagers, welches Jahrzehnte länger als ehemals geplant in Betrieb bleiben wird, welches aufgrund immer neuer Terrorrisiken neuen Gefahren ausgesetzt ist und möglicherweise auch Ziel kriegerischer Attacken werden kann. Wie viel Sicherheit braucht es, um uns vor den Folgen radioaktiver Strahlen langfristig zu schützen? Update: Die mündliche Verhandlung in München ist wenig ermutigend verlaufen, dass die Gerichte sich mit dem Geheimschutz der Behörde kritisch auseinandersetzen und mehr Sicherheit anmahnen.

  • Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager in Gundremmingen ist das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, BASE, hier die Informationen zum ZL.

UPDATE: BR24 teilt mit, dass es heute nach der mündlichen Verhandlung noch nicht zu einem Urteil gekommen ist. In dem Artikel heißt es: „Das Verwaltungsgericht in München wollte diese beiden Fälle allerdings nicht miteinander vergleichen und machte auch sonst nur wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Die beiden anwesenden Kläger hatten nach einem langen Verhandlungstag daher kaum Hoffnung auf ein für sie positives Ende. Kurt Schweizer sagte dem BR: „Ich bin eigentlich heute als Kläger gekommen, um Aufschlüsse zu bekommen, wie ist die Sicherheit an diesem Zwischenlager und was kann man tun? Aber wir haben uns den halben Tag über Formalien unterhalten und nicht über das Schutzbedürfnis der Bürger im Umkreis.“ Das Urteil wird allen Beteiligten voraussichtlich im neuen Jahr schriftlich zugestellt.“

Wenig überraschend, dass sich in Bayern ein Gericht in Sachen Atomenergie eher an den Autoritäten orientiert. Das Gericht hat wohl in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die von den Klägern benannten Mängel angesichts einer Atomgesetzänderung und laufenden Nachrüstungen an den Zwischenlagern trotzt der im Verfahren zum Zwischenlager in Brunsbüttel nicht mehr für gegeben hält. Vor allem der durch die Atomgesetzänderung hochgezogene Geheimschutz spielt dabei wohl eine Rolle. Der Ermessensspielraum ist in diesem Bereich zugunsten der Behörden deutlich verstärkt worden, mit allen Nachteilen für betroffene Bürger:innen. Die Behörden können weitgehend unüberprüfbar auch von Gerichten in Sachen Terrror-Abwehr und Angriffsszenarien mit Kriegswaffen im Geheimen agieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schreibt zum Termin am 7.11.2023 auf seiner Seite:

07.12.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in München
Bundesrepublik Deutschland Atomrecht – Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen im Landkreis Günzburg

Die Kläger, die Eigentümer von Grundstücken in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen sind, möchten erreichen, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung verpflichtet wird, die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gundremmingen sowie später ergangene Änderungsgenehmigungen aufzuheben. Im Jahr 2006 hatte der BayVGH zwar bereits die Rechtmäßigkeit der Ausgangsgenehmigung festgestellt. Aus Sicht der Kläger ist die Genehmigung jedoch wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Hinblick auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung und den erforderlichen Schutz gegen Einwirkungen Dritter rechtswidrig. Das Standort-Zwischenlager stelle eine erhebliche Gefährdung für ihr Leben und ihre Gesundheit dar. So seien etwa die Risiken eines Flugzeugabsturzes über dem Lager sowie eines Beschusses der Lagerbehälter durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden.

Medienmitteilung, 1. Dez. 2023

Verhandlung vor dem obersten Bay. Verwaltungsgericht

Wir hoffen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unseren Schutz vor dem megagefährlichen Zwischenlager Gundremmingen für Recht erkennt.

Don., 7. Dezember 10 Uhr: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – München, Ludwigstr. 23 – Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss

Unser Verfahren dauert seit Mai 2016. Auf Wunsch sende ich Ihnen unser Infopapier über die vielen Kurven und Stillstände in diesem Rechtsstreit für unsere Sicherheit zu.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

Gundremmingen ist Deutschlands größter Atommülllagerort

  • Pro Artenvielfalt    · Pro Eindämmung der Atomgefahren     · Pro Klimaschutz

Unsere Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen. Und für eine verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E Strategie: 1. Energie sparen  2. Energieeffizienz steigern  3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft.

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM. Schon vorher arbeitete die BI ‚Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V‘ (EWaS). Beide Gruppen schlossen sich bald zusammen. Zwei Jahre später formierten wir uns als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Im Herbst 2023 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 600 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und eine der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-Gruppen.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere zwei Jahre zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung dieser fundamentalen Rechte nicht erkannt. Wir haben am 27. Mai 2016 aufgrund neuer Erkenntnisse die Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers beantragt und nach Ablehnung des Antrags geklagt. Seit Jahren warten wir auf eine Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Jetzt ist im Dezember 2023 ein Termin vor dem VGH geplant.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des „Kalkar-Urteils“ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernenergie nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft bei einem nicht auszuschließenden Großunfall oder Terroranschlag viele Leben und sogar die Existenz unseres Landes gefährdet und so gegen unsere Grundrechte verstößt und verfassungswidrig ist!

Nach § 17 des Atomgesetzes war ein Widerruf der Betriebsgenehmigung geboten.

dirkseifert

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